Was macht eigentlich ... ?

  • Ich behaupte mal, dass es so gut wie keinen Menschen in Deutschland gibt, der es für gut und richtig hält, dass solche Geschichten als Ordnungswidrigkeit durchgehen.

    Trotzdem wird so entschieden, weil wir uns zum Sklaven der eigenen Gesetze und der mit ihnen einhergehenden Fehler gemacht haben.


    Da soll man sich nicht wundern, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat schwindet.

  • Beitrag von AlexR ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Wenn er im Knast ist, werden sich die Mithäftlinge um ihn kümmern.

    Das ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Verbrechen, höchstens ne Geldstrafe

    Weder noch! Es geht um ein Vergehen, also eine Straftat, aber eben kein Verbrechen. Eine Ordnungswidrigkeit ist aber wieder was anderes.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Das ist eine Ordnungswidrigkeit, kein Verbrechen, höchstens ne Geldstrafe

    Weder noch! Es geht um ein Vergehen, also eine Straftat, aber eben kein Verbrechen. Eine Ordnungswidrigkeit ist aber wieder was anderes.

    Danke.


    Ein Vergehen hat nichts mit einer Ordnungswidrigkeit zu tun. Ein Vergehen ist genauso eine rechtswidrige Tat die nach dem StGB bestraft wird wie ein Verbrechen, nur eben mit einer Mindeststrafandrohung unter einem Jahr Freiheitsstrafe (vgl. §12 StGB)


    Bedeutung erlangt die Unterscheidung Verbrechen vergehen im materiellen Recht nur in der Versuchsstrafbarkeit. Gemäß § 23 I 1 StGB ist der Versuch eines Verbrechens immer strafbar. Nach Satz 2 ist der Versuch eines Vergehens jedoch nur dann strafbar, wenn das Gesetz dies vorsieht.


    Die einfache Körperverletzung ist,obwohl sie ein Vergehen ist nach, auch nach § 223 II als Versuch strafbar. Einfache Sachbeschädigung indes ist ein Vergehen und nicht als bloßer Versuch strafbar.


    Darüber hinaus erhält die Unterscheidung noch Bedeutung im Prozessrecht, wonach bei einem Verbrechen das zwingende Erfordernis eines Verteidigers besteht.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Ich behaupte mal, dass es so gut wie keinen Menschen in Deutschland gibt, der es für gut und richtig hält, dass solche Geschichten als Ordnungswidrigkeit durchgehen.

    Trotzdem wird so entschieden, weil wir uns zum Sklaven der eigenen Gesetze und der mit ihnen einhergehenden Fehler gemacht haben.


    Da soll man sich nicht wundern, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat schwindet.

    Du beleidigst unsere Gesetze. belegst gleichzeitig mit deinen Aussagen, dass du diese überhaupt nicht kennst und wirfst dann noch hinterher, dass man sich über schwindendes Vertrauen der Bürger nicht wundern soll. Das bereitet mir den Kopfschmerz des Tages. Gut, dass ich noch ne Ladung Ibu im Schrank habe.

  • Ich behaupte mal, dass es so gut wie keinen Menschen in Deutschland gibt, der es für gut und richtig hält, dass solche Geschichten als Ordnungswidrigkeit durchgehen.

    Trotzdem wird so entschieden, weil wir uns zum Sklaven der eigenen Gesetze und der mit ihnen einhergehenden Fehler gemacht haben.


    Da soll man sich nicht wundern, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat schwindet.

    Du beleidigst unsere Gesetze. belegst gleichzeitig mit deinen Aussagen, dass du diese überhaupt nicht kennst und wirfst dann noch hinterher, dass man sich über schwindendes Vertrauen der Bürger nicht wundern soll. Das bereitet mir den Kopfschmerz des Tages. Gut, dass ich noch ne Ladung Ibu im Schrank habe.

    Offensichtlich hat Du kein Problem mir der derzeitigen Rechtslage.

    Dies bereitet mir den Kopfschmerz des Tages.

  • Du beleidigst unsere Gesetze. belegst gleichzeitig mit deinen Aussagen, dass du diese überhaupt nicht kennst und wirfst dann noch hinterher, dass man sich über schwindendes Vertrauen der Bürger nicht wundern soll. Das bereitet mir den Kopfschmerz des Tages. Gut, dass ich noch ne Ladung Ibu im Schrank habe.

    Offensichtlich hat Du kein Problem mir der derzeitigen Rechtslage.

    Dies bereitet mir den Kopfschmerz des Tages.

    Das hat er nicht geschrieben. Jedoch sollte man das Recht nicht so verschwurbeln und dann drüber richten. Nur weil eine Straftat kein Verbrechen ist, ist sie nicht direkt eine (billige) Ordnungswidrigkeit.


    Das Problem ist nicht die Frage, ob es sich beim genannten Delikt um eine Ordnungswidrigkeit, ein Verbrechen oder ein Vergehen handelt, sondern ob die minimale Strafandrohung beim Delikt angemessen ist. Es war nie eine bloße Ordnungswidrigkeit, das ist einfach falsch. Es war schon immer eine Straftat. Die Frage ist nur, ob die Strafandrohung erhöht werden sollte, sodass es von einem Vergehen zu einem Verbrechen wird. Und das richtet sich nach der Frage, wie viel Unrecht der verbotenen Handlung innewohnt und wie sich das im Verhältnis zu den Strafandrohungen anderer Delikte verhält.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Offensichtlich hat Du kein Problem mir der derzeitigen Rechtslage.

    Dies bereitet mir den Kopfschmerz des Tages.

    Das hat er nicht geschrieben. Jedoch sollte man das Recht nicht so verschwurbeln und dann drüber richten. Nur weil eine Straftat kein Verbrechen ist, ist sie nicht direkt eine (billige) Ordnungswidrigkeit.


    Das Problem ist nicht die Frage, ob es sich beim genannten Delikt um eine Ordnungswidrigkeit, ein Verbrechen oder ein Vergehen handelt, sondern ob die minimale Strafandrohung beim Delikt angemessen ist. Es war nie eine bloße Ordnungswidrigkeit, das ist einfach falsch. Es war schon immer eine Straftat. Die Frage ist nur, ob die Strafandrohung erhöht werden sollte, sodass es von einem Vergehen zu einem Verbrechen wird. Und das richtet sich nach der Frage, wie viel Unrecht der verbotenen Handlung innewohnt und wie sich das im Verhältnis zu den Strafandrohungen anderer Delikte verhält.

    Ich zieh mir den Schuh an nach einem Hinweis eines Foristen fälschlicherweise von einer Ordnungswidrigkeit geschrieben zu haben.


    Wie Du aber selbst schreibst ist nicht dies das Problem sondern die lächerliche Strafandrohung.

    Und in diesem Zusammenhang bleibe ich dabei, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass diese nach wie vor Anwendung findet, obwohl es wohl niemanden gibt, der dies für in der Sache gerechtfertigt hält.


    Und wenn JTM Kopfschmerzen bekommt, weil ich dieser Meinung bin, bin ich mir doch nicht mehr so sicher, dass niemand die derzeitige Rechtslage ok findet.

  • Und in diesem Zusammenhang bleibe ich dabei, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass diese nach wie vor Anwendung findet, obwohl es wohl niemanden gibt, der dies für in der Sache gerechtfertigt hält.

    Es findet Anwendung, weil es die geltende Rechtslage ist. Die Gerichte müssen sich im Rahmen der Rechtsprechung an Recht und Gesetz halten. Und wenn ein Gesetz diese Strafandrohung vorsieht, dann hat das Gericht diese Strafandrohung anzuwenden.


    Der Ball liegt im Feld des Gesetzgebers, der den Paragraphen entsprechend ändern und die Strafandrohung erhöhen muss, um der jetzigen Lage Abhilfe zu schaffen. Eine solche Gesetzesreform wird aber wohl derzeit auch vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht um sie dann im Parlament zu verabschieden. Nachträglich findet das Gesetz aber keine Anwendung mehr, denn es gilt wie bereits erwähnt der Grundsatz nulla poena sine lege.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Und in diesem Zusammenhang bleibe ich dabei, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass diese nach wie vor Anwendung findet, obwohl es wohl niemanden gibt, der dies für in der Sache gerechtfertigt hält.

    Es findet Anwendung, weil es die geltende Rechtslage ist. Die Gerichte müssen sich im Rahmen der Rechtsprechung an Recht und Gesetz halten. Und wenn ein Gesetz diese Strafandrohung vorsieht, dann hat das Gericht diese Strafandrohung anzuwenden.


    Der Ball liegt im Feld des Gesetzgebers, der den Paragraphen entsprechend ändern und die Strafandrohung erhöhen muss, um der jetzigen Lage Abhilfe zu schaffen. Eine solche Gesetzesreform wird aber wohl derzeit auch vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht um ihn dann im Parlament zu verabschieden. Nachträglich findet das Gesetz aber keine Anwendung mehr, denn es gilt wie bereits erwähnt der Grundsatz nulla poena sine lege.

    Wie schön für Herrn Metzelder.

  • Es findet Anwendung, weil es die geltende Rechtslage ist. Die Gerichte müssen sich im Rahmen der Rechtsprechung an Recht und Gesetz halten. Und wenn ein Gesetz diese Strafandrohung vorsieht, dann hat das Gericht diese Strafandrohung anzuwenden.


    Der Ball liegt im Feld des Gesetzgebers, der den Paragraphen entsprechend ändern und die Strafandrohung erhöhen muss, um der jetzigen Lage Abhilfe zu schaffen. Eine solche Gesetzesreform wird aber wohl derzeit auch vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht um ihn dann im Parlament zu verabschieden. Nachträglich findet das Gesetz aber keine Anwendung mehr, denn es gilt wie bereits erwähnt der Grundsatz nulla poena sine lege.

    Wie schön für Herrn Metzelder.

    Stimmt. Noch schöner ist es aber für einen Rechtsstaat, da durch das Verbot der Rückwirkung dem Rechtsmissbrauch durch den Staat ein Riegel vorgeschoben und die Bürger damit vor willkürlich, weil nachträglichen, Strafen geschützt werden.


    Daher handelt es sich bei diesem Grundsatz auch um ein sogenanntes Justizgrundrecht.


    Niemand hat den Gesetzgeber daran gehindert, diesen Missstand bereits schon vor Jahren zu beseitigen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Wie schön für Herrn Metzelder.

    Stimmt. Noch schöner ist es aber für einen Rechtsstaat, da durch das Verbot der Rückwirkung der Rechtsmissbrauch durch den Staat ein Riegel vorgeschoben und die Bürger damit vor willkürlich, weil nachträglichen, Strafen geschützt werden.

    Da wär mir ehrlich gesagt der Rechtsmissbrauch lieber als der Kindesmissbrauch.

  • Stimmt. Noch schöner ist es aber für einen Rechtsstaat, da durch das Verbot der Rückwirkung der Rechtsmissbrauch durch den Staat ein Riegel vorgeschoben und die Bürger damit vor willkürlich, weil nachträglichen, Strafen geschützt werden.

    Da wär mir ehrlich gesagt der Rechtsmissbrauch lieber als der Kindesmissbrauch.

    Nur schützt der Rechtsmissbrauch nicht ein einziges Kind vor diesen Subjekten.

    Ich denke, dass das geltende Recht genügend Spielraum liefert, adäquat zu entscheiden. Es muss nur ausgeschöpft werden und daran mangelt es zu oft bei Justitia...

    Alles was ich schreibe beruht auf Fakten oder Hörensagen oder weil ich es mir so denke.
    Manchmal rate ich auch nur.
    Auf jeden Fall ist es meine Meinung oder die von jemand anderen die ich zu meiner gemacht habe.

  • Da wär mir ehrlich gesagt der Rechtsmissbrauch lieber als der Kindesmissbrauch.

    Nur schützt der Rechtsmissbrauch nicht ein einziges Kind vor diesen Subjekten.

    Ich denke, dass das geltende Recht genügend Spielraum liefert, adäquat zu entscheiden. Es muss nur ausgeschöpft werden und daran mangelt es zu oft bei Justitia...

    Während der im Loch sitzt, guckt der wohl keine Kinderpornos.

    Weniger Nachgfrage nach diesen Filmen, weniger Filme mit denen ja auch Geld verdient wird.

  • Nur schützt der Rechtsmissbrauch nicht ein einziges Kind vor diesen Subjekten.

    Ich denke, dass das geltende Recht genügend Spielraum liefert, adäquat zu entscheiden. Es muss nur ausgeschöpft werden und daran mangelt es zu oft bei Justitia...

    Während der im Loch sitzt, guckt der wohl keine Kinderpornos.

    Weniger Nachgfrage nach diesen Filmen, weniger Filme mit denen ja auch Geld verdient wird.

    Deine "Rübe ab"- Mentalität bringt aber keinen weiter. Auch wenn man diese verstehen kann.

    Alles was ich schreibe beruht auf Fakten oder Hörensagen oder weil ich es mir so denke.
    Manchmal rate ich auch nur.
    Auf jeden Fall ist es meine Meinung oder die von jemand anderen die ich zu meiner gemacht habe.

  • Wie schön für Herrn Metzelder.

    Was schlägst Du vor? Urteil nach gesundem Volksempfinden?

    Es dauert halt viel zu lange bis solche Gesetze geändert sind. Und ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Straftaten, die vor der Gesetzesverschärfung ausgeübt wurden, nicht von dieser erfasst werden.

    Ein schützenswertes Interesse erkenne ich hier einfach nicht.