Was macht eigentlich ... ?

  • Fakt ist für mich , dass es im öffentlichen Internet, so glaube ich, keine kinderpornographischen Bilder zu finden sind.
    Wenn man für diese Bilder ins Darknet geht, um dort solche zu finden, hat dieses etwas mit krimineller Energie zu tun.
    War noch nie im Darknet, habe aber gelesen, dass das nicht mit wenig Aufwand zu machen ist.

    Wenn es um die Kipo-Sache geht bin ich völlig bei dir, nur war mir aus deiner Aussage nicht ganz klar ob du die generelle Nutzung des Darknets meinst oder die Nutzung zur Beschaffung von Kipo bzw. Kipo an sich.


    Denn wie AF schon geschrieben hat, am Darknet selbst ist erstmal nichts kriminell. Viel mehr ist es aus sehr guten Gründen ja überhaupt erst entstanden. In einigen Bereichen der Welt ist dies eine der wenigen Möglichkeit sich offen austauschen/berichten zu können. Leider wird diese Anonymität aber eben auch von einer Menge gesellschaftlichen Abschaums für solch illegale Zwecke missbraucht.


    Nicht jeder der im Darknet unterwegs ist, ist ein Krimineller oder hat kriminelle Absichten. Andererseits gibt es aber auch jede Menge zwielichtiges und widerwärtiges Zeug dort zu finden.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • "Keine pädophilen Neigungen", "Frei zugängliche Dateien".

    Irgendwie sehe ich nicht die Reue, die ein solch mildes und schnelles Urteil rechtfertigen.

    Zumal der Anwalt wohl noch nicht mal zufrieden mit dem Urteil ist.

    Als öffentliche Person dürfte Metzelder erledigt sein.

    Wenn ich der wäre, würde ich ganz weit weg abhauen.


    Solche Typen dürfen keine Fussbreite mehr in eine Tür kommen.

  • Wenn es um die Kipo-Sache geht bin ich völlig bei dir, nur war mir aus deiner Aussage nicht ganz klar ob du die generelle Nutzung des Darknets meinst oder die Nutzung zur Beschaffung von Kipo bzw. Kipo an sich.

    Mir ist klar, dass die Abkürzung, die du hier für Kinderpornografie verwendest, praktischen Nutzen hat, da das Wort auszuschreiben und auszusprechen länger dauert, aber mir bereitet es geradezu körperliches Unbehagen.

    Ist das der gängige Juristen-Sprech?

    Dann wundern mich manche milde Urteile nicht. Wer es über sich bringt, aus einem solch unfassbaren Tatbestand ein lockeres "Kipo" zu machen, verliert vielleicht das Verständnis für die unerträgliche Ernsthaftigkeit dieses Delikts. Oder hat es nie besessen.

    Wer jemals mit Opfern dieser Verbrechen zu tun hatte, wird sich die Zeit nehmen, es in seiner ganzen Ungeheuerlichkeit und Länge zu bezeichnen: KINDERpornografie.

    Das daraus resultierende Leiden dauert immer lebenslänglich.

  • Wenn es um die Kipo-Sache geht bin ich völlig bei dir, nur war mir aus deiner Aussage nicht ganz klar ob du die generelle Nutzung des Darknets meinst oder die Nutzung zur Beschaffung von Kipo bzw. Kipo an sich.

    Mir ist klar, dass die Abkürzung, die du hier für Kinderpornografie verwendest, praktischen Nutzen hat, da das Wort auszuschreiben und auszusprechen länger dauert, aber mir bereitet es geradezu körperliches Unbehagen.

    Ist das der gängige Juristen-Sprech?


    Oder er ist eigentlich ein Ossi... Im Ernst: könnte mir vorstellen, dass damit beabsichtigt ist, dass eine Forensuche nach "Kinderpornografie" oder "Kinderpornographie" nicht zu einem Treffer führt.

  • Mir ist klar, dass die Abkürzung, die du hier für Kinderpornografie verwendest, praktischen Nutzen hat, da das Wort auszuschreiben und auszusprechen länger dauert, aber mir bereitet es geradezu körperliches Unbehagen.

    Ist das der gängige Juristen-Sprech?

    Das ist keinesfalls verharmlosend gemeint, es ist eine gängige polizeiliche/juristische Abkürzung.


    Es wird halt auch in der Rechtssprache viel abgekürzt. Eine Körperverletzung wird zum KV, Sachbeschädigung zur SB und nicht selten werden die Delikte auch auf Zahlen runtergebrochen. Mord ist dann einfach ein "211", Körperverletzung ein "223" oder ein sexueller Kindesmissbrauch ein "176". In offiziellen Schriften natürlich nicht, aber mündlich und formlos wird entsprechend mit gängigen Abkürzungen abgekürzt. Ohne jede Wertung.


    Und das "lasche Urteil" hat andere Gründe. Aber da ist es eben häufig schwer bei solch nachvollziehbarerweise emotionsgeladenen Diskussion/Taten rationale und juristische Argumente anzuwenden. Wobei ich persönlich in der Urteilsbegründung die "tatsächliche" Sanktion durch die Wirkung seiner Tat für zu hoch bewertet finde (Die Tatsache, dass er komplett aus seinem sozialen Leben rausgerissen wurde und sein Berufsleben zerstört wurde), denn dazu hat er durch seinen Umgang mit der öffentlichen Wahrnehmung seiner Tat auch selbst sehr dazu beigetragen. Diese Heimlichtuerei und Klagen gegen Medien und Gerichte haben da sicherlich nichts zum positiven bewirkt, sondern eher noch ihren Teil dazu beigetragen, dass er kaum mehr einen Fuß in die Öffentlichkeit finden wird. Bemühungen um Rehabilitation konnte ich da kaum erkennen.


    Aber wie gesagt, die grundsätzliche Diskussion ("Strafe für solche Täter zu niedrig") ist halt schwierig, wenn nachvollziehbar emotionsgeladene Argumente juristischen gegenüber stehen. Hatten wir vor ein paar Monaten mal in den Offtopics das Thema.

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  • Was z.B. der Woelki da betreibt finde ich verhaltensauffällig von höherem Krankheitswert und so eben auch deutlich kranker. Viele Pädophile versuchen über Verhaltenstherapien den Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung zu verbessern zum Schutz der Kinder und gehen recht oft freiwillig vorzeitig in die Kliniken wegen ihres Leidensdruckes.

    Was soll denn so eine Bemerkung! Man kann es kritisieren das Kardinal Woelki nicht richtig alles offen gelegt hat oder die Erwartungen der Öffentlichkeit nicht erfüllt, aber jetzt Woelki in einen direkten Bezug hier zu setzen, ist schon beleidigend. Aber da lässt sich ja immer schön viel Zustimmung erhaschen.

  • Zitat

    Aus den Tagesthemen: "In dem Urteil wurde die mediale Berichterstattung (strafmildernd) berücksichtigt."

    Was ist denn das für eine Begründung? Soetwas hatten wir noch nie im Programm.


    Langsam zweifle ich an unserer Justiz. Es gibt mittlerweile Urteile die ich nicht mehr nachvollziehen kann. Die sind zwar weit weg von diesem Fall, aber einfach nicht nachvollziehbar.


    - 10,5 Jahre Haft für IS Anwerber.
    - 7 Jahre Haft für einen Ehrenmörder, der seine Frau mit 35 Messerstichen erstach. Totschlag. :wtf:
    - 15 Jahre für den Autoraser, der ungeplant aber aus völliger Dummheit, einen Menschen totgefahren hat.


    Irgendwas stimmt da nicht.

  • Kindesmissbrauch ist mit das Allerschlimmste.


    Derjenige, der solche Bilder aufnimmt, diese anbietet und derjenige, der sich diese Bilder besorgt, ist auf einer Stufe anzusiedeln.


    Ob das/die Opfer noch ein normales Leben führen können, darf angezweifelt werden. Was diesen Kindern angetan wird/wurde, kann nicht hart genug bestraft werden. 10 Monate auf Bewährung sind ein Hohn, schlechter Witz!

  • 10,5 Jahre Haft für IS Anwerber.


    § 129 - Bildung terroristischer Vereinigungen

    => Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren


    § 89a - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    => Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren


    § 89c - Terrorismusfinanzierung

    => Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren


    Der Täter hat alle drei Taten verwirklicht und es wurde eine Gesamtstrafe gebildet, die - ich kenne die weiteren Umstände nicht - am Ende 10,5 Jahre erreicht hat.


    15 Jahre für den Autoraser, der ungeplant aber aus völliger Dummheit, einen Menschen totgefahren hat.

    Schönes Beispiel, wie hart das deutsche Rechtssystem sein kann.


    170km/h auf dem Berliner Kudamm - wie viel ist da? Vom Gefühl her würde ich mal auf 50 tippen. Und selbst wenn 70 erlaubt wären, immer noch 100 km/h zu schnell. Und das innerorts.


    Ist das noch (grob) fahrlässig oder nimmt man da schon billigend in Kauf, dass ein anderer zu Schaden kommt, gar verstirbt?


    Bist du bei grober Fahrlässigkeit, bist du bei einer fahrlässigen Tötung und einer Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

    Bejahst du den bedingten Vorsatz durch das billigende in Kauf nehmen, ist es nicht nur ein Totschlag, sondern durch die Verwirklichung des Mordmerkmals "mit einem gemeingefährlichen Mittel" sogar ein Mord. Und auf den steht nach deutschem Recht zwingend lebenslänglich. Sage nochmal jemand, unser Rechtssystem sei zu zimperlich.


    Irgendwas stimmt da nicht.

    Zum Thema Metzelder. Ich wollte es eigentlich nicht, weil so eine Diskussion ohnehin nicht viel bringt.


    Wir reden bei Metzelder von § 184b Abs. 1 und Abs. 3


    §184b Abs. 1: Verbreitung solcher Inhalte


    => 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitstrafe


    §184b Abs. 3: Abrufen oder Besitzverschaffung solcher Inhalte:

    => Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe


    Auch hier ist dann eine Gesamtstrafe zu bilden. Der Strafrahmen liegt dann bei "schwersten" Delikt, also 3 Monate bis 5 Jahre. Im Rahmen der Strafzumessung wird dann das konkrete Strafmaß ermittelt. Der Strafrahmen an sich gilt dabei der generalpräventiven Wirkung (Abschreckung auch anderer möglicher Täter), die genaue Strafe innerhalb des Strafrahmens darf aber nur nach spezialpräventiven (individuelle Abschreckung) und schuldausgleichenden Faktoren ermittelt werden.


    Der BGH sagt dabei, dass das unterste Strafmaß den gedanklich leichtesten Fall und das oberste Strafmaß den gedanklich schwersten Fall darstellen soll. Der "durchschnittliche Fall" (hier also 2,5 Jahre Freiheitsstrafe) ist dabei aber nicht der Durchschnitt der schwere der geschehenen Taten, sondern der "gedachte" Durchschnittsfall. Den absoluten Großteil der Straftaten machen gedanklich "leichtere" Fälle der Deliktsverwirklichung aus.


    Was das konkrete Strafmaß angeht ist ein Blick in § 46 StGB sehr hilfreich. § 46 Abs. 1:


    Zitat

    Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

    Ziel der Strafe ist nicht nur Sanktionierung sondern auch Resozialsierung


    In 46 Abs. 2 gibt das Gesetz dann Hinweise, welche Umstände bei der Strafzumessung strafschärfend oder strafmildernd zu berücksichtigen sind:


    Darüber hinaus gibt es noch ungeschriebene Zumessungskriterien wie beispielsweise


    • wie lange liegt die Tat zurück?
    • Strafempfindlichkeit des Täters (Was würde eine Freiheitsstrafe mit diesem Menschen machen. Bspw. alt und krank)
    • Außerstrafrechtliche Tatfolgen für den Täter - Hier spielt insbesondere die Musik bei Metzelder, dessen Leben - selbstverschuldet - komplett im Arsch ist. Auch das ist eine Strafe. Hier kann aber auch beispielsweise bei fahrlässigen Delikten eine schwere Selbstverletzung/Verstümmelung oder der Verlust eines Familienmitglieds berücksichtigt werden. Wenn jemand bei einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfall seine Frau tötet, dann braucht dieser nicht unbedingt noch eine Strafe - Dieser Mensch ist in aller Regel durch die Folgen der Tat schon genug bestraft.
    • Tatprovokation des Opfers
    • Mitverschulden des Opfers
    • Überlänge des Verfahrens

    Des Weiteren gibt es noch den Täter-Opfer-Ausgleich und Aufklärungshilfe

    • Täter-Opfer-Ausgleich 46a
    • Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten 46b


    Zudem sagt § 47 StGB, dass kurze Freiheitstrafen nur in Ausnahmefällen zu verhängen sind, da in diesen Fällen die negativen Folgen des Strafvollzugs den Strafzweck überwiegen. Schaut man sich die Statistiken der PKS jedoch an, dann gehören Sexualdelikte wie Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung allgemein neben Tötungsdelikten sowie Raub und räuberischer Erpressung zu den Delikten mit dem höchstem Prozent an Freiheitstrafen (ohne Bewährung). In knapp 90 Prozent der Fälle fahren die Täter ein. Kinderpornographie selbst ist aber hinsichtlich der schwere eben nicht ganz auf diesem Niveau einzuordnen. Das gibt schon der Gesetzgeber vor, indem er den Strafrahmen auf maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe festsetzt: Der gedacht schlimmste Fall der Verbreitung von Kinderpornographie soll also 5 Jahre Freiheitsstrafe bemessen. In der Regel ist dies bei wirklich "krassen" Fällen oder Wiederholungstätern der Fall. Auch das ist eben ein Punkt: Wie geht man mit Wiederholungstätern um, wenn man schon zu Beginn den Strafrahmen komplett ausreizt?


    Wenn es um das Thema Sanktionen geht, ist wichtig zu verstehen, warum wir überhaupt bestrafen. Wenn ich nach dem Strafzweck des deutschen Strafrechts frage, wird mir kaum einer die Antwort nennen können. Was ich letztlich sagen will, in Sachen Strafen gibt es so viele Faktoren, die individuell und auch allgemein zu beachten sind, dass es sehr schwer ist aus der Distanz selbst ein Urteil fällen zu können. Bei Metzelder war es wohl so, dass er mit einer Geldstrafe hätte davonkommen können, aber da zwei Bilder wohl nicht "nur" sexuellen Missbrauch sondern schweren sexuellen Missbrauch gezeigt haben sollen, sei er nicht mehr um eine Geldstrafe herumgekommen. Für mich hat aus der Ferne die tatsächliche Folge der Tat eine zu große Berücksichtigung gefunden, denn diese hat er sich mit seinem Nachtatverhalten auch selbst in weiten Teilen zuzuschreiben. Hätte er sich von Anfang an einsichtig gezeigt, öffentlich alles eingeräumt, sich in Behandlung begeben und Reue gezeigt, dann hätte die Gesellschaft es leichter, auch ihm eine zweite Chance zu geben. Dies hat er sich mit seinen juristischen Schaukämpfen rund um die Berichterstattung selbst zerstört. Ich wäre letztlich über einem Jahr Freiheitstrafe auf Bewährung geblieben, alleine um symbolisch oberhalb dieser Marke anzusetzen. Aber letztlich kann es ganz genau niemand von uns beurteilen. Auch ich stochere hier gerade nur im Nebel. Wir alle kennen die Akte nicht und waren ebenso nicht bei der Verhandlung dabei.

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  • Fortunanovesia vielen Dank für deine versuchte Klarstellung!


    Sorry, ich les mir das jetzt nicht komplett durch. Die Verhältnismäßigkeit stimmt eben einfach nicht.


    Ich werde nie behaupten das ein IS Anwerberoder oder ein Autoraser gut für die Gesellschaft sind. Never ever.


    Allerdings denke ich einfach mal so 5 - 10 Jahre zurück. Damals kam ein Autoraser mit einem Drittel der Strafe davon.

    Angemessen? Ich glaube nicht.


    Was hätte vor 10 Jahren ein RAF, IS oder Zeugen Jehovas Anwerber bekommen? 2 Jahre auf Bewährung?


    Was ist mit dem Ehrenmörder? Durchlöcherte seine zu westlich lebende Frau und ist nach 5 Jahren wieder auf freiem Fuß.

    Wie erklärst du dieses Urteil der Familie angesichts der oben aufgeführten Urteile?


    Nur zum Verständnis: Ich finde es gut das unsere extrem lasche Justiz die Zügel anzieht. Allerdings sollten dann auch die Verhältnisse stimmen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von blauerbock ()

  • Pädophilie. Puh, wie man mit solch kranken Menschen dann umgehen soll, weiß ich auch nicht.

    Ich möchte das auch nicht entscheiden.


    Solche Menschen möchte ich nicht therapieren wollen. Da wäre bei mir zuviel Emotionalität dabei.

    Ich würde ihn auch nicht verteidigen wollen. Weder vor Gericht oder sonst wo. Es kotz mich nur an.

  • Beitrag von Arthur Friedenreich ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Sorry, ich les mir das jetzt nicht komplett durch. Die Verhältnismäßigkeit stimmt eben einfach nicht.

    Das habe ich aber in meinem Beitrag versucht zu erklären.


    Es beginnt ja schon damit, dass du bei staatsgefährdenden Straftaten einen viel größeren Strafrahmen hast. Dann weißt du nicht, was der Typ für eine Vorgeschichte hatte. Wie oft vorbestraft? Ein Metzelder stand mitten im Leben und war bis dato nicht vorbestraft. Auch das ist zu berücksichtigen.


    Bei dem Raserfall/den Raserfällen ist die Rechtsprechung geneigt bei "krassen" Fällen (170 in der Innenstadt ist nicht nur deutlich zu schnell) nun ein billigendes in Kauf nehmen zu bejahen. Dann ist es kein Fall der fahrlässigen Tötung mehr (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe), sondern aufgrund der Nutzung des Autos als gemeingefährliches Mittel ein Mord - und auf den steht zwingend eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.


    Wäre es nur ein Totschlag, bestünde noch die möglich eine geringere Strafe anzusetzen, aber die Strafandrohung des Mords ist nun mal absolut in unserem Strafrecht. Nimmst du also billigend in Kauf durch deine Raserei mit deinem Auto einen Menschen zu töten und dies geschieht dann auch, fährst du wegen Mordes ein. Der Sprung ist natürlich hart (von einer geringen Freiheitstrafe wegen fahrlässiger Tötung auf lebenslänglich wegen Mordes), aber das bringt nun mal die Eigenheit unseres Strafgesetzbuches so mit sich, das für Mord keinen geringeren Strafrahmen zulässt.

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  • Der Mann hat eine elfjährige Tochter ...


    Er gestand 18 weitergeleitete Dateien, verurteilt wurde er aber für 26. Dazu gibt es wohl ca. 300 außerdem gefundene auf dem Handy, den Besitz gestand er nicht. Alles sehr undurchsichtig.

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    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Arthur Friedenreich ()

  • Jetzt fehlt noch die schlüssige Erklärung, warum man seine Frau für Brutto 7 Jahre niedermetzeln darf.

    Da kenne ich den Fall nicht und konnte auch beim schnellen googlen nichts verlässliches finden, wo ich zweifelsfrei wusste, dass das der Fall ist, den du meinst. Daher hab ich mich darauf jetzt nicht bezogen.

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  • Zitat

    Hundertfach werden jeden Monat Anklagen wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte verhandelt - fast immer ohne dass die Öffentlichkeit davon Notiz nimmt.




    https://www.sueddeutsche.de/pa…nderpornografie-1.5279813


    In Pandemiezeiten hat das kriminelle Treiben noch deutlich zugenommen ...

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  • Sehe ich auch so. Ich würde in allen obigen. Beispielen eine lebenslängliche Strafe verhängen, ohne Wenn und Aber. Dass die Gangster von Gladbeck inzwischen auch wieder auf freiem Fuß sind, ist auch so ein juristischer Witz, nebenbei bemerkt

    "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß eine Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."

    Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Satiriker

  • Was z.B. der Woelki da betreibt finde ich verhaltensauffällig von höherem Krankheitswert und so eben auch deutlich kranker. Viele Pädophile versuchen über Verhaltenstherapien den Umgang mit ihrer sexuellen Orientierung zu verbessern zum Schutz der Kinder und gehen recht oft freiwillig vorzeitig in die Kliniken wegen ihres Leidensdruckes.

    Was soll denn so eine Bemerkung! Man kann es kritisieren das Kardinal Woelki nicht richtig alles offen gelegt hat oder die Erwartungen der Öffentlichkeit nicht erfüllt, aber jetzt Woelki in einen direkten Bezug hier zu setzen, ist schon beleidigend. Aber da lässt sich ja immer schön viel Zustimmung erhaschen.

    stausi : Dazu verbietet mir mein Anstand eine Antwort gemäß meiner Wut darauf zu geben. Ich halte diesen heuchlerischen Klerikalen und sein verschleierndes Tun und Wissen in Sachen Aufklärung und sein unseliges Handeln an Abhängigen und Anbefohlenen im Verbund mit seiner übergeordneten Organisation für ein gotteslästerliches No Go. Und das Wort Kinderf.....Verein oder Wörter ähnlicher Bedeutung nehme ich natürlich auch nicht in den Mund, weil es nicht allgemeingültig ist für die katholische Kirche und ihre Gemeinde, sehe aber inhaltlich durchaus auch Parallelen zu Teilen dieser Kirche. Und damit meine ich nicht die Gesamtheit der katholischen Kirche und aller Katholiken oder Menschen katholischen Glaubens. Die Last der Schuld tragen vielfach ausschließlich die obersten Würdenträger der katholischen Kirche. Was die Beleidigung der Person Woelki angeht kann ich Dir leider nicht folgen. Woelki kann man nicht mehr beleidigen. Da gibt es nichts mehr was beleidigend für ihn wäre nach seinen Vertuschungsversuchen und der Aufdeckung neuerlicher Zusammenhänge und Vorkommnisse. Und Christsein geht anders!

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.