Was macht eigentlich ... ?

  • Wie wär's denn, wenn die alte Intensivtäterin ne Haftstrafe auf Bewährung bekommt? Danach halt drei Monate einfahren, falls...

    Wurde sie doch, 2x. Liest Du gar nicht was Du verlinkt?


    Diebstahl aus Hunger

    Was habe ich denn verlinkt? Ein Foto, das mir zugeschickt wurde. Da steht ein kurzer und nicht der ganze Bericht, den Du verlinkt hast.


    Wenn sie schon mehrfach bestraft wurde, ja dann...


    Macht das Urteil von Metzelder immer noch nicht besser...

  • WENN die alte Dame finanziell besser gestellt wäre, DANN hätte sie wahrscheinlich eine Geldstrafe bekommen und keine Haftstrafe...

    WENN sie allerdings finanziell besser gestellt wäre, DANN hätte sie wahrscheinlich auch gar nicht erst den Diebstahl von Lebensmitteln begangen...

    Fakt ist, sie fährt u.a. ein, weil sie finanziell nicht auf Rosen gebettet ist...

    Unsere Gesetzgebung ist in vielen Punkten fragwürdig...

    Ich weiß aus absolut sicherer Quelle, dass eine meiner Nachbarinnen wegen Diebstahls bereits über 10mal zu Geldstrafen verurteilt wurde...

    Sie ist prominent und gutsituiert, ob das wohl Ihr Vorteil ist???

    Signaturen werden oftmals überbewertet...

  • Wie wär's denn, wenn die alte Intensivtäterin ne Haftstrafe auf Bewährung bekommt? Danach halt drei Monate einfahren, falls...

    weil Omi in der Vergangenheit bereits eine Bewährungsstrafe bekommen hat, sie diese aber auch nicht interessiert hat und folglich auch absitzen musste. Macht euch doch bitte zumindest mal mit den eigenen Argumenten vertraut, wenn ihr sie schon anführt.


    Zum anderen sei nochmal auf meine Ausführungen der letzten Tage verwiesen.


    Der Gesetzgeber gibt ein Strafmaß von 3 Monaten bis zu 5 Jahren für diese Delikte vor. Es liegt nicht an den Gerichten zu beurteilen wie Verachtenswert Kinderpornografienutzung und Verbreitung ist, sondern zu entscheiden, wie schwerwiegend der konkrete Einzelfall ist und diesen im Strafrahmen einzuordnen, den der Gesetzgeber vorgibt. Stichwort Gewaltenteilung. Wenn man unter einem Jahr Mindestrafe für den Besitz und die Verbreitung für zu wenig hält, muss man sich an den Gesetzgeber halten und nicht an die Gerichte.


    Die Gerichte bewerten immer den konkreten Einzelfall und berücksichtigen dabei strafschärfende und strafmildernde Umstände des Einzelfalls - so wie bei jeder anderen Entscheidung auch. Seien es Diebstähle, Sachbeschädigungen oder Totschlag.


    Aber über dieses Thema zu diskutieren ist müßig. Dass wir eine Justiz haben, die Täterschutz vor Opferschutz stellt, ist in Ermangelung des Verständnisses so in den Köpfen einiger Leute festgefahren, dass es sowieso nichts bringt dagegen zu diskutieren.


    Daher nochmal: Wem diese Strafen zu gering sind, der wende sich an den Gesetzgeber - und der sei beruhigt. Im Sexualstrafrecht wird der Gesetzgeber immer sehr schnell tätig, wenn das Volk irgendwas fordert. Manche würden das auch Aktionismus nennen, aber dafür hat man ja bekanntlich die "Täterschutz vor Opferschutz"-Keule.


    Der (einfache) sexuelle Kindesmissbrauch ist ja künftig kein Vergehen mehr sondern ein Verbrechen. Ein Glück. Dabei weiß niemand so wirklich, was das eigentlich so genau bedeutet und was es für Konsequenzen mit sich bringt. Aber egal, das schützt die Kinder besser:facepalm:

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Siehe § 47 StGB: Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen. In solchen Delikten versuchen Gerichte und Gesetzgeber möglichst immer Haftstrafen zu vermeiden.


    Nur was sind die Alternativen? Geldstrafe wird zur Ersatzfreiheitsstrafe, wenn sie nicht eingebracht werden kann. Also bringt es nichts, sie dazu zu verurteilen. Freiheitsstrafen auf Bewährung haben ihren Zweck bereits verfehlt. Was bleibt also? Entweder ein Auge zudrücken und sie immer weiter machen lassen oder eben doch auf die kurze Freiheitsstrafe zurückgreifen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Ich würde immer überprüfen, was ich weiterleite. Den ganzen Bericht zu finden, war nicht so wahnsinnig schwer.

  • Musst nicht immer so überheblich rüberkommen. Brauchst mit mir einfachen Arbeiter ja nicht zu diskutieren...


    Man merkt, das Du studierst...

  • Musst nicht immer so überheblich rüberkommen. Brauchst mit mir einfachen Arbeiter ja nicht zu diskutieren...


    Man merkt, das Du studierst...

    das hat nichts mit studieren oder nicht studieren zu tun, sondern damit sich einfach mal mit Sachen auseinanderzusetzen, insbesondere wenn man sie auch noch selbst in einer Diskussion anbringt.


    Und wenn dann mittels solcher hanebüchener Vergleiche das Bild eines ungerechten Rechtssystems gezeichnet wird, dann mag ich das einfach so nicht stehen lassen. Natürlich gibt es auch Urteile, die wirklich ungerecht sind. Das will ich überhaupt nicht abstreiten, aber diese Analogie auf die gesamte Justiz zu ziehen ist einfach nur quatsch.


    Übrigens finde auch ich Metzelders Strafe etwas zu gering. Von dem ausgehend, was ich weiß/gelesen habe, hätte ich das Jahr auf Bewährung als Symbol vollgemacht und die tatsächliche Strafwirkung aufgrund seines eigenen Nachtatverhaltens nicht so stark bewertet wie das Gericht. Auf der anderen Seite finde ich es aber angesichts der Umstände, die insgesamt sowohl für als auch gegen ihn sprechen auch nicht ungerecht. Am Ende behaupte ich aber nicht, dass diese meine Meinung der Wahrheit letzter Schluss ist. Das kann als Außenstehender mangels Detailkenntnisse ohnehin kaum jemand wirklich sagen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

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  • Musst nicht immer so überheblich rüberkommen. Brauchst mit mir einfachen Arbeiter ja nicht zu diskutieren...


    Man merkt, das Du studierst...

    Was soll denn das rumgeheule?

    Du hast einen oberflächlichen Scheiß gepostet, mit dem Du dich selbst null beschäftigt hast, und beschwerst Dich jetzt, dass Du dafür die klare Kante bekommst, die Du bei der Strafverfolgung selbst einforderst. Verstehe ich nicht.


    Fortunanovesia führt hier seitenlang aus, worauf es bei der Strafzumessung ankommt, das ist dir aber alles egal. Was mich an Beiträgen wie Deinem gerade stört ist, dass viele glauben aufgrund von Zwei-Sätze-Berichten, beurteilen zu müssen, was richtig ist. Mir völlig unveständlich.

  • Aber genau DAS schreibe ich doch,

    hast Du Geld, dann besteht die Hoffnung auf eine Geldstrafe statt Gefängnis, hast Du kein Geld, dann nicht...

    Finde den Fehler im System... --;;)

    Signaturen werden oftmals überbewertet...

  • Der Fehler liegt nicht im System sondern im Verständnis:


    Gesetzgeber: Grundsätzlich keine kurzen Freiheitsstrafen, § 47 StGB


    Deswegen gibt es bei kleinen Delikten in der Regel zunächst Geldstrafen dann Bewährungsstrafen, ggf. gepaart mit Geldstrafen und erst dann kurze Haftstrafen ohne Bewährung. Kurze Freiheitsstrafen sollen nach Möglichkeit vermieden werden.


    Aber wie auch im Artikel der Welt stand: Omi hatte sowohl Geld- als auch Bewährungsstrafen bekommen und ist trotzdem immer wieder straffällig geworden. Liest man sich dann auch mal so die entsprechenden Artikel durch, erscheint mir das stehlen aus bloßem Hunger und Not auch nicht mehr ganz so glaubhaft zu sein. Aus bloßem Hunger im Drogeriemarkt Sachen für 70 Euro mitgehen lassen. Soso.


    Wie es bei deiner Bekannten ist, kann ich dir nicht sagen, da ich den Einzelfall nicht kenne. Aber auch dort gilt grundsätzlich die Vermeidung von Freiheitsstrafen ohne Bewährung bei kurzen Freiheitsstrafen

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • BTT please ;--)h

    "Die Stehplätze gehören abgeschafft, die Zäune erhöht, und bei jeder Ausschreitung sollten für den Verein 100 000 Euro fällig werden."
    "Bitte, Pfefferspray ist immer noch milder als der Schlagstock! Es tut kurz weh, die Augen tränen, das wars. "
    Im Namen der Toleranz sollten wir das Recht beanspruchen, die Intoleranz nicht zu tolerieren!
    Wahnsinnige explodieren nicht wenn sie vom Sonnenlicht getroffen werden, ganz egal wie wahnsinnig sie sind.

  • Recht und Gerechtigkeit... echt problematisch.


    Ich habe beruflich mit vielen Menschen zu tun, die (zum größten Teil) im Kindesalter einer sexualisierten Gewalt ausgesetzt waren (oft auch noch von engen Verwandten).


    Es ist mir persönlich egal, ob Herr Metzelder die Bilder kostenfrei irgendwo im darknet bezogen hat (auch dafür bedarf es einer gewissen Energie), den Kindern hat man ausnahmslos ein unbeschwertes Leben genommen, ihr Leben fundamental verändert und in gewisser Weise zerstört.

    Unfähigkeit zur Partnerschaft, verkrampfter Geschlechtsakt bis hin zur Asexualität, unsichere Persönlichkeitsstrukturen bis hin zu Persönlichkeitsstörungen, schlaflose Nächte mit flashbacks, Retraumatisierungen noch Jahrzehnte später (z.B. beim Zahnarztbesuch oder beim Gynäkologen) kommen häufig vor... und das alles nur, weil es egoistische Arschlöcher mit Machtphantasien und einen Markt für deren Videos gibt.


    Und eine Strafmilderung aufgrund einer öffentlichen Zurschaustellung des Beschuldigten kann ich nur bedingt nachvollzeihen (was nicht heissen soll, dass ich es besser weiß).

    Solange eine Prominenz nur positiv besetzt ist, ist alles gut, oder was? Von der Vorbildfunktion ganz zu schweigen.


    Eine Bewährungsstrafe empfinde ich, trotz des öffentlichen Aspekts - unabhängig von der Tatsache, dass auch Herr Metzelder eine 2. Chance verdient hat, in Anbetracht des den Kindern zugefügten Leids als zu komfortabel.

    Und ja, es wirkt vielleicht für juristisch bewanderete Forenmitlieder nach einer Forderung eines aufgebrachten Mobs mit Mistgabel und Fackel.


    Wie gesagt, ist meine subjektive Meinung.

    Ein Mann riskiert nicht für einen jämmerlichen Sold sein Leben. Man muss seine Seele ansprechen, um ihn zu elektrisieren!

    - Napoleon Bonaparte -

  • Eine Bewährungsstrafe empfinde ich, trotz des öffentlichen Aspekts - unabhängig von der Tatsache, dass auch Herr Metzelder eine 2. Chance verdient hat, in Anbetracht des den Kindern zugefügten Leids als zu komfortabel.

    Und ja, es wirkt vielleicht für juristisch bewanderete Forenmitlieder nach einer Forderung eines aufgebrachten Mobs mit Mistgabel und Fackel.

    Diese Meinung kann man durchaus haben und dagegen will ich zumindest auch überhaupt nicht argumentieren. Mir geht es mehr um unsinnige Vergleiche, "Täterschutz statt Opferschutz" und anderen Unsinn. Das Problem liegt weniger auf der Seite der Gerichte als auf der Seite des Gesetzgebers.


    Das Unrecht einer verbotenen Handlung bzw. Straftat, also deren Verwerflichkeit, bewerten nicht die Gerichte sondern der Gesetzgeber indem er das Strafmaß für eine Tat festlegt.


    • Für Herstellung, und Verbreitung von Kinderpornografie hat der Gesetzgeber einen Strafrahmen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren festgelegt.
    • Für die banden- bzw. gewerbsmäßige Herstellung und Verbreitung: 6 Monate bis zu 10 Jahre
    • Für den Besitz oder die Besitzverschaffung: bis zu 3 Jahren ohne Mindestmaß, also auch nur eine Geldstrafe möglich.


    Zum Vergleich


    • "Einfacher" sexueller Kindesmissbrauch: sechs Monate bis zu 10 Jahre - einer der größten Strafrahmen im StGB, aber doch kein "Verbrechen", um sowohl harte Strafen zur Hand zu haben, aber gleichzeitig mittels Strafbefehl "geringfügige" Fälle ausfiltern oder gar einstellen zu können (Beispielsweise begeht der 15-jährige, der seiner 13-jährigen Freundin einen Zungenkuss gibt tatbestandlich einen sex. Kindesmissbrauch).
    • schwerer sexueller Missbrauch: nicht unter einem Jahr - also bis zu 15 Jahren. Das hier sind die Wiederholungsfälle des einfach Missbrauchs und die besonders widerwärtigen Fälle. Wenn darüber diskutiert wird, dass sex. MB kein Verbrechen ist, dann wird in aller Regel mit diesen Fällen argumentiert, die aber schon lange ein Verbrechen sind.
    • SM mit Todesfolge: lebenslänglich, aber auch bei mildernden Umständen nicht Freiheitsstrafe unter 10 Jahren.


    Wie schon mal geschrieben: Laut BGH stellt dabei das Mindeststrafmaß den gedanklich leichtesten Fall der Tatbegehung dar und das Höchstmaß den schwersten Fall der Tatbegehung. Unter den Kinderpornographie-Paragraphen fallen sowohl der einzelne, der ein oder zwei Bilder verschickt als auch derjenige, der das alles im größeren Stil verbreitet ohne gleich banden- oder gewerbsmäßig zu handeln.


    Auch im Fall Metzelder hat das Gericht bei seiner Entscheidung nicht überlegt, wie verwerflich der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornografie jetzt eigentlich ist. Das ist wie erwähnt Sache des Gesetzgebers dies zu beurteilen. Das Gericht überlegt, wie schwerwiegend der konkrete Einzelfall ist. Ist es ein leichter Fall? Ist es ein schwerwiegender Fall? Welche Umstände sprechen für Metzelder (Ersttäter, nicht vorbestraft, Tatsächliche Sanktion durch die Folgen der Tat im öffentlichen Leben, (Teil-)Geständnis, freiwilliger Beginn einer Therapie, Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Gericht) und welche sprechen gegen ihn (wohl insbesondere zwei Bilder, die schweren sex. Missbrauch zeigen).


    Man darf bei der Bemessung des Strafmaßes nicht den Fehler machen und das Unrecht des Delikts zur Findung des Strafmaßes anlegen. Das hat der Gesetzgeber - also die Volksvertreter für die Gesellschaft - bereits getan, indem er einen Strafrahmen für ein Verhalten festgelegt hat, welches die Gesellschaft ablehnt und daher unter Strafe stellen will. Das Gericht betrachtet nun den konkreten Einzelfall und macht vom Strafmaß unter Abwägung der Umstände Gebrauch und dabei muss es ihm auch möglich sein, bei weniger schweren Taten bzw. Umständen, die für den Täter sprechen, weiter unten im Strafrahmen anzusetzen. Ansonsten hätte der Gesetzgeber das Mindeststrafmaß höher ansetzen müssen. Ganz einfach. Kritik an solchen "zu milden" Urteilen gilt also grundsätzlich erstmal nicht den Gerichten sondern dem Gesetzgeber.


    Und eine Strafmilderung aufgrund einer öffentlichen Zurschaustellung des Beschuldigten kann ich nur bedingt nachvollzeihen

    Nochmal kurz dazu. Finde die öffentliche Begriffsführung sehr unglücklich. "Zurschaustellung" impliziert direkt den Gedanken, "hätte er den scheiß ja nicht machen müssen, selbst schuld". Geht mir auch so. Man muss sich aber bewusst sein, dass eine Strafe eine Folge der Tat ist. Und neben der gerichtlichen Folge der Tat (sprich Strafe) gibt es noch andere Tatfolgen.


    Es geht bei der Bewertung der faktischen Strafe darum, dass das Öffentlichwerden dieser Straftat und die öffentliche Berichterstattung für Metzelder dramatische Folgen haben, wie es sie bei Otto-Normal-Bürger nicht gibt. Wenn dieser wegen Kinderpornografie bestraft wird, gibt es bei einfachen Fällen in der Regel ein Geständnis und einen Strafbefehl, da der Täter kein Interesse daran hat, dass diese Tat auch nur irgendwie öffentlich wird, gar im Berufs- oder Freundeskreis bekannt wird.


    Wenn Metzelder jetzt wiederum durch die Straßen geht, wird ihm bis an sein Lebensende dieses Stigma auf der Stirn stehen, er hat Freundes- und Berufskreis verloren und führt nun quasi unfreiwillig ein Leben als ein Einsiedler. Diese Strafe wird im weit, weit mehr wehtun als die 10 Monate auf Bewährung. Ich kann mir sogar vorstellen, er wäre lieber für ne gewisse Zeit in den Knast gegangen als nun immer und überall nur noch darauf reduziert zu werden.


    Da unser Strafrecht als Strafzweck nicht nur den Unrechtsausgleich hat, sind auch solche Aspekte im Sinne der positiven Generalprävention zu berücksichtigen. Man kann sich natürlich darüber streiten, inwieweit dies zu berücksichtigen ist (und da geht auch mir das Gericht zu weit), aber dass es zu berücksichtigen ist steht durch die faktische Strafwirkung als Folge der Tat völlig außer Zweifel.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Wie so häufig im realen Leben, Theorie und Praxis sind halt oftmals zwei verschiedene Paar Schuhe...

    Nicht ohne Grund machen "gute" Anwälte sehr oft den Unterschied...

    Es gibt nicht zufällig sehr oft sehr verschiedene Urteile für nahezu identische Straftaten...

    Signaturen werden oftmals überbewertet...

  • Beitrag von Dedanus ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Meine Frage ist, wer sind die Anwälte, die solche Verbrecher noch vor Gericht verteidigen?

    Was bewegt eine Richterin, ein so geringes Strafmaß zu verhängen?

    Was sind das für Therapeuten( bei anderen Fällen), die eine schwere Kindheit und hervorragende Sozialprognosen bescheinigen?
    Ich tue mich sehr schwer, dieses als richtig zu empfinden.

    Da ist bei mir auch Ende, diesen Rechtsstaat zu verstehen!

    Metzelder gehört weggesperrt und sein Anwalt direkt mit!

    Sorry, nur meine persönliche Meinung, die keiner verstehen muss!

  • Anwälte machen nur ihren Job. Sie werden dafür bezahlt für ihren Mandanten das beste rauszuholen. Ob Ladendiebstahl oder Mord, sie haben einen Auftrag und erfüllen diesen. Was sie Privat über das jeweilige Delikt denken steht auf nem anderen Blatt.

  • Ich bin auch dafür, Metzelder erstmal in welcher Form auch immer "einzubuchten". Dennoch sollte unser Rechssystem m.E. nicht dazu dienen, in meinen Augen ja auch kranke Täter zu "quälen" und die Hölle auf Erden zu bringen.

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Arthur Friedenreich ()