Was macht eigentlich ... ?



  • Hatte ich hier schon geschrieben, man muss das halt auch rein juristisch betrachten. Metzelder wurde weder der proaktive Missbrauch an Kindern noch irgendein Mitwirken an diesen Filmen/Bildern nachgewiesen, sondern die Tatsache, dass er sich das Zeug aus dem Netz runtergeladen hat. Ist natürlich auch strafbar, aber dafür alleine schickt kein Richter einen Ersttäter jahrelang in den Knast. Vor paar Jahren gab es doch diesen Politiker Edathy, da war der Fall genau so, der Typ ist sogar straffrei geblieben und musste lediglich seine Ämter niederlegen.

  • Meine Frage ist, wer sind die Anwälte, die solche Verbrecher noch vor Gericht verteidigen?

    Das hat ja Fortuna School schon beantwortet. Dann gibt es ja noch die Pflichtverteidiger. Die müssen ja auch die schlimmsten Verbrecher verteidigen. Natürlich hatte Metzelder keinen Pflichtverteidiger. Den Job möchte ich auch nicht machen.

    Was bewegt eine Richterin, ein so geringes Strafmaß zu verhängen?

    Die Begündung ist ja nachzulesen, reicht mir allerdings auch nicht aus.

    Was sind das für Therapeuten( bei anderen Fällen), die eine schwere Kindheit und hervorragende Sozialprognosen bescheinigen?

    Auch sehr schwierig, dieses Feld. Es ist eben so, das wir als Außenstehende da auch keinen richtigen Einblick haben.

    Aber auch für mich gehören Leute, die den schwächsten und kleinsten Menschen das Leben dermaßen zerstören, für ganz lange Zeit weg gesperrt.

  • "Genauso" ganz sicher nicht. Bei Metzelder ging es u.a. um Bilder "schwerster Vergewaltigungen von unter 10-Jährigen", die weiterverbreitet wurden; das sollte man nicht alles in einen Topf schmeißen.

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von Arthur Friedenreich ()

  • Aber auch für mich gehören Leute, die den schwächsten und kleinsten Menschen das Leben dermaßen zerstören, für ganz lange Zeit weg gesperrt.

    Und das werden sie ja auch.

    Bei Metzelder ging es u.a. um Bilder "schwerster Vergewaltigungen von unter 10-Jährigen", die weiterverbreitet wurden; das sollte man nicht alles in einen Topf schmeißen.

    Absolut richtig, und das wurde auch maßgeblich strafschärfend berücksichtigt. Der Hauptgrund, warum eine Geldstrafe trotz aller Milderungen ausgeschlossen war. Es waren eben nicht nur Nacktbilder oder Posing, sondern eben auf zwei Bildern (das waren die videodateien) auch solcher Dreck dabei.


    Aber letztlich stellt sich bei der konkreten Strafzumessung neben dem konkreten Unrechtsausgleich die Frage, wie hoch das Urteil sein muss, um im konkreten Einzelfall eine präventive Wirkung für die Zukunft zu entfalten - Und wenn man bedenkt, wie dermaßen der Metzelder sein Leben mit der Nummer vor die Wand gefahren hat, wird ihm das wohl eine Lehre gewesen sein in Zukunft die Finger von diesem Dreck zu lassen.


    Allgemeine Abschreckung hingegen darf nur in absoluten Ausnahmefällen von einem konkreten Urteil ausgehen, sondern ist immer dem gesetzlich festgelegten Strafrahmen zu entnehmen. Man darf grundsätzlich niemanden härter bestrafen um "ein Zeichen" zu setzen. Eine solche Erwägung würde das Revisionsgericht sofort kassieren. In der Praxis schauts natürlich anders aus, nur wird es dann entsprechend "revisionsfest" begründet und die Strafe an anderen Erwägungen festgemacht.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Meine Frage ist, wer sind die Anwälte, die solche Verbrecher noch vor Gericht verteidigen?

    ...

    Da ist bei mir auch Ende, diesen Rechtsstaat zu verstehen!

    Metzelder gehört weggesperrt und sein Anwalt direkt mit!

    Sorry, nur meine persönliche Meinung, die keiner verstehen muss!


    Dann versuche ich mal, das zu erklären.


    Vor Gericht werden keine "Verbrecher" verteidigt, sondern Angeklagte.

    Jeder Angeklagte hat ein Recht darauf, dass in einem justizförmigen Verfahren festgestellt wird, ob er schuldig ist. Darüber zu wachen, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt werden, ist die Aufgabe seines Anwaltes. Insofern hat auch jeder einen Anspruch darauf, verteidigt zu werden.


    Das Verfahren ist auch nicht so ganz ohne: Wenn Du vor Gericht stehst, hast Du eine ganze Strafverfolgungsbehörde dir gegenüber. Die machen den ganzen Tag nichts anderes und haben jede Menge Mittel (können Zeugen vorladen, technische Beweise sichern und so weiter). Da möchtest Du nicht ohne Anwalt stehen. Nicht ohne Grund schreibt das Verfahrensrecht in bestimmten Verfahren eine Verteidigung sogar zwingend vor.

    (Ich möchte auch gar nicht wissen, wie ermittelt würde, wenn nicht klar wäre, dass der Angeklagte spätestens im Strafverfahren anwaltlichen Beistand hat. Insoweit schützt schon die reine Möglichkeit der späteren Verteidigung die rechtsförmigkeit des Verfahrens.)

    Zwei Beispiele (die ihren Schwerpunkt eher im rechtlichen Bereich haben):

    1. Die "Kudamm-Raser": Die wurden hier zunächst wegen Mordes verurteilt. Ob das rechtlich richtig ist, kann man durchaus unterschiedlich sehen.

    Sollen die unverteidigt bleiben, weil deren "Täterschaft" klar ist?

    2. Der NSU-Prozess. Ob Beate Zschäpe als Täterin der ausländerfeindlichen Anschläge zu verurteilen ist, kann man durchaus unterschiedlich sehen. Die Verteidiger haben das damals (mit guten Argumenten) verneint.


    Warum der Anwalt von Metzelder "weggesperrt" gehört, verstehe ich nicht. Was ist denn konkret der Vorwurf?


    Da, wo Du den Rechtsstaat nicht mehr versteht, fängte er gerade erst an!

    Das, was Du willst, ist die Abschaffung des Rechtsstaates.

    Denk mal darüber nach, ob Du in einem solchen Staat leben willst. Ich will es nicht.

  • Bei Metzelder ging es u.a. um Bilder "schwerster Vergewaltigungen von unter 10-Jährigen", die weiterverbreitet wurden; das sollte man nicht alles in einen Topf schmeißen.


    Aber letztlich stellt sich bei der konkreten Strafzumessung neben dem konkreten Unrechtsausgleich die Frage, wie hoch das Urteil sein muss, um im konkreten Einzelfall eine präventive Wirkung für die Zukunft zu entfalten - Und wenn man bedenkt, wie dermaßen der Metzelder sein Leben mit der Nummer vor die Wand gefahren hat, wird ihm das wohl eine Lehre gewesen sein in Zukunft die Finger von diesem Dreck zu lassen.


    Allgemeine Abschreckung hingegen darf nur in absoluten Ausnahmefällen von einem konkreten Urteil ausgehen, sondern ist immer dem gesetzlich festgelegten Strafrahmen zu entnehmen. Man darf grundsätzlich niemanden härter bestrafen um "ein Zeichen" zu setzen. Eine solche Erwägung würde das Revisionsgericht sofort kassieren. In der Praxis schauts natürlich anders aus, nur wird es dann entsprechend "revisionsfest" begründet und die Strafe an anderen Erwägungen festgemacht.

    Bei allem Verständnis für Deine Argumentation, die sicherlich auch rechtlich betrachtet korrekt sein wird (ich habe keine Ahnung, vertraue Dir hier aber einfach). Dennoch: Strafe zielt auf zwei Dinge: auf die abschreckende Wirkung des Urteils auf die potentiell zukünftigen Täter und auf die Bestrafung des bereits dinghaft gemachten und überführten Verbrechers. Worin erkennst Du eines dieser Ziele bei diesem lächerlichen Strafmaß verwirklicht? Das Urteil ist weder abschreckend noch ist es bestrafend, es ist ein Witz und ein Hohn gegenüber den Opfern.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Dedanus ()

  • Und wenn man bedenkt, wie dermaßen der Metzelder sein Leben mit der Nummer vor die Wand gefahren hat, wird ihm das wohl eine Lehre gewesen sein in Zukunft die Finger von diesem Dreck zu lassen.

    Wenn Du DAS wirklich glaubst, dann hast Du das reale Leben anscheinend noch nicht wirklich begriffen...

    Signaturen werden oftmals überbewertet...

  • Anwälte machen nur ihren Job. Sie werden dafür bezahlt für ihren Mandanten das beste rauszuholen. Ob Ladendiebstahl oder Mord, sie haben einen Auftrag und erfüllen diesen. Was sie Privat über das jeweilige Delikt denken steht auf nem anderen Blatt.

    Die werden ja oft nicht umsonst Rechteverdreher genannt...

  • Und wenn man bedenkt, wie dermaßen der Metzelder sein Leben mit der Nummer vor die Wand gefahren hat, wird ihm das wohl eine Lehre gewesen sein in Zukunft die Finger von diesem Dreck zu lassen.

    Wenn Du DAS wirklich glaubst, dann hast Du das reale Leben anscheinend noch nicht wirklich begriffen...


    Naja, welche Lehren der Metzelder aus der Nummer zieht oder eben nicht kann keiner von uns beurteilen. Feststeht nur, dass er für alle Zeiten gesellschaftlich verbrannt sein wird, da wird er schon irgendwo im fernen Ausland abtauchen müssen.

  • Im Knast bekommt Sie wenigstens was zu Futtern --;)ir

    Made my day

    --;)ir (Ironie-Smiley)


    Ironie (griechisch eironeía, wörtlich „Verstellung, Vortäuschung“) bezeichnet eine rhetorische Figur, bei der sich der Sprecher verstellt. Damit verbindet der Sprecher dennoch die Erwartung, dass der wahre Sinn seiner Äußerung verstanden werde, wenn auch vielleicht nicht von jeder Person respektive nicht von jeder Person in vollem Umfang.

  • Metzelder gehört weggesperrt und sein Anwalt direkt mit!

    Was ist mit Deinem Rechtsverständnis?

    Bei dem Verfahren ist doch eine Verteidigung zwingend vorgeschrieben.

    Willkommen im Fussballaufzug


    Wann geht es wieder aufwärts?

    Klausi, was machst Du :?::?::?:

  • Ich bin bei so milden Promi-Urteilen immer wieder über den Umstand erstaunt, dass mit scheinbar angezogener Handbremse ermittelt wird und den Prominenten die Möglichkeit eines milderen Urteils ermöglicht wird, wenn sie kooperieren oder mit geschickten Anwälten die Arbeit der Staatsanwaltschaft und Gerichte erschweren.


    Am Ende wird sich damit begnügt, ein Teilgeständnis zu erhalten, welches natürlich ein mildes Urteil erlaubt.


    Warum geht man den Indizien nicht nach, dass Metzelder in einem größeren Umfang Kinderpornographie konsumiert und verbreitet hat, als er in seinem Teilgeständnis zugegeben hat?


    Es ist doch offensichtlich, dass er nicht nur einen Fehler begangen hat, sondern systematisch über einen längeren Zeitraum Teil des Systems war und sein Handeln dazu beigetragen hat, dass Kindern großes Leid zugestoßen ist.


    Wer im Darknet hunderte Dateien aufstöbert und Dateien versehentlich an falsche Personen adressiert, hat offensichtlich nicht nur nicht gewusst, was er da macht und nur einen Fehler begangen.


    Ähnlich war es bei Hoeneß, dem man am Ende auch geglaubt hat, dass er lediglich Steuern hinterzogen hat, obwohl hunderte Millionen unterwegs waren.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Hoeneß musste immerhin hinter Gitter. Steuern hinterziehen (ich will es nicht runterspielen, das ist auch kein Kavaliersdelikt) wird in Deutschland schlimmer bestraft als Kinderpornos zu verbreiten und konsumieren.

    Nicht vergessen, die betroffenen Kinder werden teilweise niemals ein normales Leben führen können.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Hoeneß musste immerhin hinter Gitter. Steuern hinterziehen (ich will es nicht runterspielen, das ist auch kein Kavaliersdelikt) wird in Deutschland schlimmer bestraft als Kinderpornos zu verbreiten und konsumieren.

    Nicht vergessen, die betroffenen Kinder werden teilweise niemals ein normales Leben führen können.

    Dann müßte man Vergewaltiger, Menschen die schwerste Körperverletzungen verursachen und Mörder viel härter bestrafen als heute. Die Opfer und deren Freunde und Verwandte können auch kein "normales" Leben mehr führen.

  • Hoeneß musste immerhin hinter Gitter. Steuern hinterziehen (ich will es nicht runterspielen, das ist auch kein Kavaliersdelikt) wird in Deutschland schlimmer bestraft als Kinderpornos zu verbreiten und konsumieren.

    Nicht vergessen, die betroffenen Kinder werden teilweise niemals ein normales Leben führen können.

    Dann müßte man Vergewaltiger, Menschen die schwerste Körperverletzungen verursachen und Mörder viel härter bestrafen als heute. Die Opfer und deren Freunde und Verwandte können auch kein "normales" Leben mehr führen.

    Ja, das müsste man mMn auch alles härter bestrafen.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Das harte Strafen super funktionieren zeigen die leeren amerikanischen Gefängnisse.


    In den Staaten gibt es kaum Kapitaldelikte und es wird auch nie einer rückfällig aufgrund der harten Strafandrohungen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Totschlagargument USA, wie immer...:gaehn:


    Redet hier jemand von Todesstrafe oder 85 Jahre Zuchthaus (solche Urteile gibt es)?


    Es geht doch darum, das die meisten, normaldenkenden Menschen 10 Monate auf Bewährung (gefühlter Freispruch) zu lasch finden.


    Ein paar Jahre Knast wäre mmn das Mindeste...