Was macht eigentlich ... ?

  • Einig sind wir uns ja wohl, dass Verbrechen an Kindern die schlimmste Art von Verbrechen sind.

    Was ich mich aber auch frage:

    Wie können wir als Gesellschaft verhindern, dass soviele Menschen in diese abartige Richtung abdriften.

    Stichworte Erziehung, Bildung, Aufklärung.

  • Ich bin fest davon überzeugt, das das Strafmaß, welches ich persönlich als zu milde ansehe, juristisch nicht anzufechten ist.
    Allerdings als Vater oder Mutter von Kindern oder selbst erlebte sexuelle Übergriffe, stehen in solchen Fällen immer einige Emotionen im Weg, um ein so geringes Strafmaß zu akzeptieren. Heißt: juristische OK, Emotional kaum zu begreifen.

  • Ich möchte das Urteil gegen Metzelder weder als zu lasch noch als zu hart kritisieren, für ein gerechtes Urteil ist das Gericht zuständig.


    Hätte ich so ein Urteil gegen mich erhalten, hätte ich mich innerlich kaputt gelacht, 10 Monate Bewährung ist doch nix, wenn ich mir nichts mehr zu

    Schulden kommen mich nicht mehr erwischen lasse


    Jetzt habe ich aber den Vorteil, weder im Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stehen noch ein Promi zu sein, denn für die sieht das ganz anders aus.

    Alleine das Verfahren, egal wie geurteilt wurde, dürfte dem Menschen Metzelder schweren Schaden zugeführt haben und ihm in seiner Zukunft große Probleme bereiten.

    Das ist die Kehrseite eines Promis, der sich aber dessen bewusst sein sollte, dass es so kommt, wenn man ihn am Wickel hat.

    Er kann immerhin mal bei Beckenbauer, Rummenigge oder Hoeness anfragen, ob die nicht noch Verwendung für ihn beim FC Bayern hätten, ansonsten dürfte er für lange Zeit verbrannt sein.


    Letzlich hat der den gleichen Fehler begangen, den fast alle anderen "Gesetzesbrecher" auch immer wieder machen:


    Man geht davon aus, so clever in seinem Handeln gewesen zu sein, dass man nicht erwischt wird. Komisch, dass trotzdem immer wieder welche ermittelt werden. Aber einem selbst werden sie schon nicht kiregen.


    Soweit die Theorie.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Einig sind wir uns ja wohl, dass Verbrechen an Kindern die schlimmste Art von Verbrechen sind.

    Was ich mich aber auch frage:

    Wie können wir als Gesellschaft verhindern, dass soviele Menschen in diese abartige Richtung abdriften.

    Stichworte Erziehung, Bildung, Aufklärung.



    Wäre schön wenn man das so ausmerzen könnte. Kindesmißbrauch ist aber leider vermutlich so alt wie die Menschheit selbst und wird niemals gänzlich aussterben.

  • Xavier Naidoo und der Wendler, nur mal als Beispiel, hat man in Deutschland geächtet und faktisch die Berufsausübung entzogen, lediglich für Scheisse labern. Ohne Gerichtsurteil.


    Warum sollte es da einem Metzelder mit seinen Urteil besser gehen. Ich habe wirklich kein Mitleid mit dem.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Ja, es ist genau so alt wie die Menschheit selber, mächtige Männer in allen Epochen hatten ihre Lustknaben, die geistlichen Macht- und Würdenträger vorneweg.

    Bei kriegerischen Handlungen, war es die Wehrmacht, im Gegenzug die Rotarmisten, die GIs in Korea und Vietnam oder die zahlreichen Übergriffe in Zentralafrika.

    Der Missbrauch an Kindern war und ist immer dabei, je geringer die Gefahr der Sanktion ist und je größer die Macht der Handelnden, und wenn es nur die wirtschaftliche Macht ist, siehe den Pädophilentourismus.


    Durch das www ist der Zugang zu entsprechenden Inhalten und sogar der Austausch mit Gleichgesinnten so einfach geworden, VPN und darknet bieten zudem Schutz vor Entdeckung, es sind internationale Netzwerke. Das wird wahrscheinlich viele Menschen mit entsprechenden Neigungen erst auf die Spur gebracht haben, diese auch auszuleben und den Fantasien freien Lauf zu lassen.

    Wenn ich nur die Berichte über die pädophilen Anmachversuche auf den Jugendplattformen sehe (jeder der Kinder hat, kennt das heutzutage), das Ganze spielt sich vielen Ebenen ab.


    Von daher muss die Strafverfolgung ständig und nachhaltig an der Quelle ansetzen, diejenigen, die initiieren, die den Markt bedienen und diejenigen natürlich, die aktiv den Missbrauch suchen und umsetzen. Sowas wie Lüchte und Bergisch Gladbach offenbart da einen kleinen Einblick in die Ausmaße. Sind die entsprechenden Quellen leicht zu erreichen, ziehen sie viele Metzelders an wie die Motten das Licht. Da muss man ran. Die "Konsumenten", so harmlos der Begriff auch ist, gehören abgeschreckt und abgewatscht. Sollten die durch den Staat pauschal mit Freiheitsentzug belegt werden? Vielleicht genüge das dem mehrheitlichen Rechtsempfinden. Aber wahrscheinlich müssten dann erstmal die entsprechenden Verwahrmöglichkeiten gebaut werden, auch wenns ein Konjunkturbooster wäre, es würde Jahre dauern und auch in Folge Unsummen verschlingen.

  • Man kann an dem, was hierzulande häufig abgeht in der Justiz, bei der Polizei usw., nur noch verzweifeln.

    was hat das jetzt mit Metzelder zu tun?

    Ich denke Arthur bezieht sich nicht auf ihn als vielmehr auf die Zeugin... und da bin ich ganz bei ihm.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." (Curt Goetz 1888-1960)
    "Eine Gelegenheit den Mund zu halten, sollte man nie vorübergehen lassen." (Curt Goetz 1888-1960)

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  • was hat das jetzt mit Metzelder zu tun?

    Ich denke Arthur bezieht sich nicht auf ihn als vielmehr auf die Zeugin... und da bin ich ganz bei ihm.

    U.a. Aber auch auf vieles, vieles Andere, was man so im Leben in Sachen Justiz/Cops usw. erlebt hat.

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

  • Definitiv !

    Dass gegen sie ermittelt wurde ist völlig normal, da in Deutschland grundsätzlich das Legalitätsprinzip gilt und nicht das Opportunitätsprinzip. Das Gesetz spricht nun mal vom Besitz und wenn ich sowas via whatsapp zugeschickt bekomme, besitze ich es und erfülle den Tatbestand. Ist halt einfach so. Zum einen ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet nicht nur zulasten des Beschuldigten zu ermitteln, sondern auch Fakten zur Entlastung in Erfahrung zu bringen. Im Rahmen der Ermittlungen werden die Umstände natürlich allesamt berücksichtigt und dann das Verfahren entweder eingestellt oder durch einen geringfügigen Strafbefehl geregelt.


    Der Gesetzgeber will aber sämtlichen Besitz von solchem Dreck unter Strafe stellen, mögen die Absichten auch noch so integer sein. Und dabei ist auch die "Menge" völlig egal. Schon beim Besitz eines einzelnen Bildes macht man sich strafbar. Wie absolut diese Norm gelten soll, sieht man insbesondere daran, dass der Gesetzgeber die ermittelnden Behörden in der Norm ausdrücklich von der Strafbarkeit ausnimmt, was im Umkehrschluss dafür spricht, dass sämtlicher Besitz abseits dieser Ausnahmen grundsätzlich unter Strafe stehen soll. Über den Umgang mit solchen Grenzfällen wie der Frau im Fall Metzelder sollen dann Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Fortunanovesia  

    Das Prinzip ist mir durchaus bewusst (Kopf) - trotzdem halte ich es - in diesem Fall - für Unsinn (Bauch).
    Sie ist nun mal direkt zur Polizei um eine Straftat anzuzeigen/aufzudecken. Da gehört sie für gelobt/unterstützt und nicht angezeigt.

    Anderes (konstruiertes) Beispiel:
    Irgendwer schickt dir ein Paket harte Drogen - was machst du ?
    Im Regelfall gehst du damit zur Polizei.
    Als Dank wirst du dann angezeigt wegen Besitzes ?!?!

    Sorry, da stimmt was nicht im System...

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." (Curt Goetz 1888-1960)
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  • Anderes (konstruiertes) Beispiel:
    Irgendwer schickt dir ein Paket harte Drogen - was machst du ?
    Im Regelfall gehst du damit zur Polizei.
    Als Dank wirst du dann angezeigt wegen Besitzes ?!?!

    Sorry, da stimmt was nicht im System...

    Woher weiß die Polizei, dass du die Drogen lediglich abgeben wolltest? Vielleicht bist du ja auch Mitglied eines Drogenhändlerrings und willst jemanden anschwärzen? Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet im Rahmen eines Verfahrens den Sachverhalt aufzuklären und dies geht erstmal nur durch Ermittlungen. Stellt sich dann im Rahmen der Ermittlungen heraus, dass du das Zeug wirklich nur gefunden hast, wird mutmaßlich eingestellt oder bei kleinen Mengen von Strafe abgesehen. Je nach Sachverhalt. Gibt ja diesbezüglich im BtMG weitreichende Regelungen. Wobei ich mir als Polizist auch so meine Gedanken machen würde: Wer rennt denn mit ner kleinen Menge BtM zur Polizei, gibt es dort ab, erstellt noch Anzeige gegen Unbekannt und wühlt sich durch Formulare und Befragung? Also mir wäre das, wenn ich keinen Hintergedanken hätte, die Zeit nicht wert. Kommst du wiederum mit ner größeren Menge an, dann wird die Polizei natürlich umso größeres Interesse haben, wo und wie du denn an diese Menge BtM gekommen bist und Ermittlungen in die Wege leiten.


    Kinderpornographie ist aber ein anderes Kaliber als Betäubungsmittel, zumindest für den Gesetzgeber. Entsprechend gibt es hier quasi keinerlei Ausnahmen. Woher soll die Polizei im Fall Metzelder die Hintergründe des Besitzes der Frau kennen, wenn sie nicht entsprechend ermittelt? Vielleicht hat auch sie noch mehr Material? Vielleicht will sie jemanden anschwärzen damit? Vielleicht ist es wirklich so, dass sie nur die Bilder von Metzelder bekommen hat und sich damit bei der Polizei meldet? Im Gegensatz zum BtMG gibt es nicht so viele Hintertüren, aber auch hier ist es möglich in solchen Fällen nach § 153 StPO wegen geringfügiger Schuld einzustellen.


    Hier liegt das Problem wohl insbesondere darin, dass sie eben nicht sofort Anzeige erstattet hat, sondern damit noch ein paar Tage gewartet hat und die Staatsanwaltschaft zudem die Auffassung vertrat, sie hätte Metzelder aufgefordert ihr die Bilder zu schicken, womit wir neben dem Besitz auch über eine Anstiftung zur Verbreitung diskutieren können. Und dann stellt sich das ganze schon wieder anders dar.

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  • Heißt also, wenn mir einer ein Päckchen Drogen unterjubelt, bin ich Straftäter oder Wie?


    Dann verkaufe ich das Zeugs doch lieber. Bliebe ich halt Straftäter, nur mit dem Unterschied, das ich Kohle gemacht hätte.


    Die Logik erschließt sich mir nicht.


    Oder doch?


    Kenne jemanden, der vor über 20 Jahren einer alten Frau geholfen hat. Ihr wurde die Handtasche gestohlen. Er hinterher gelaufen, ihm durch Rangelei und Handgemenge die Tasche entrissen.


    Der Dieb hat dem Helfer wegen Körperverletzung angezeigt. Ratet mal, wer hinterher der Doofe war?


    Richtig! 400 DM Strafe für den Helfer!


    Seine Reaktion: Ich helfe nie mehr!

  • Naja, es gab schon Fälle, in denen entdeckte Personen angaben, privat gegen Kinderpornografie vorgegangen zu sein, so als Erklärung ihrer Aktivitäten im Netz.

    Oder ich bekomme Drogen und habe Angst, dass mir jemand auf der Spur ist...

    Von daher liegt immer ein Anfangsverdacht vor, erhärtet dieser sich nicht, kann jederzeit eingestellt werden.

  • Helfen würde ich vielleicht trotzdem der alten Frau.

    Aber ansonsten, dem Täter ordentlich eins verpassen, der Frau die Tasche geben und schleunigst verschwinden.

    Wenn in Deutschland Helfer und Zeugen kriminalisiert werden geht es wohl nur so.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Fortunanovesia  

    ich meinte kein tütchen... sondern 'nen ordentlichen klotz --;;)

    ich für meinen teil würde es genauso machen - und mithilfe des paketdienstes/poststempels ist
    doch schon ersichtlich, dass es sich genauso zugetragen hat.
    kurze prüfung klar - anzeige lächerlich.


    wie gesagt... mein bauchgefühl dazu... das gesetze, paragraphen anders sind, ist mir bewusst :)


    Fortunist  

    genau das meinte ich - mal von den unterschiedlichen straftaten abgesehen :thumbup:

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