Gesundheit & Corona

  • Das Forum hat gesprochen!

    Es ist ja nur einstweilig und man kann es vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen.

    Aber - ein rechtswidriger Verwaltungsakt bleibt bis zur entsprechenden rechtswirksamen Gerichtsentscheidung erstmal gültig.

    Nicht wenn er nach § 43 III, § 44 vwvfg nichtig ist.


    Aus dem Grund wird als (drastisches) Lehrbeispiel eigentlich immer die angeordnete Tötung eines Tieres genommen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • denken wohl noch mehr Leute so...hätte ich nicht gedacht...natürlich sind Gerichte zum Zeitvertreib von Spacken da..

    Nein, Gerichte sind dazu da, dass man dort Klagen vorbringt. In einem Rechtsstaat darf das grundsätzlich jeder tun, und zwar wenn er das möchte und nicht wenn du das für richtig hältst. In einem Unrechtsstaat hättest du natürlich recht, da würde man das einfach unterbinden.

  • denken wohl noch mehr Leute so...hätte ich nicht gedacht...natürlich sind Gerichte zum Zeitvertreib von Spacken da..

    Nein, Gerichte sind dazu da, dass man dort Klagen vorbringt. In einem Rechtsstaat darf das grundsätzlich jeder tun, und zwar wenn er das möchte und nicht wenn du das für richtig hältst. In einem Unrechtsstaat hättest du natürlich recht, da würde man das einfach unterbinden.

    Die Garantie des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 20 IV GG ist übrigens auch ein Grundrecht.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

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  • Falls euch zu Hause langweilig ist und ihr ein bisschen Bewegung braucht, hier ein kurzes und einfaches Trainingsvideo:

    https://www.facebook.com/andri…i/videos/228765441576883/

    eben 3x hintereinander absolviert und jetzt bin ich echt kaputt 8o8o

    Sei froh, dass Du das unverletzt überstanden hast. Im Krankenhaus sind keine betten mehr frei für sowas.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Fortunist

    Du hast mich vollkommen falsch verstanden - genau das Gegenteil ist der Fall !!
    Dies hiesigen Maßnahmen sind zwar nervig, aber locker beherrschbar.

    Zeitlich und Inhaltlich begrenzt.
    Vollständig auf Basis rechtsstaatlicher Ordnung.


    .... und trotzdem gibt es -- auch hier im Forum -- Menschen, die selbst gegen diese Minimaleinschränkungen aufbegehren und die Freiheit -- gemeint ist IHRE eigene Freiheit und nicht die Solidarität mit Anderen -- in "Gefahr" sehen.



    ... und dann gibt es eben Staaten, in denen diese Gefahr nicht nur internetbasiert-echokammermäßig "existiert", sondern REAL ist.

  • Wieviel Verhandlunstage dauert das denn, in so einem Fall...5 Minuten..?

    Angesichts der in der Geschichte des Landes NRW bislang einmaligen Vorgänge und dem Ausmaß der Grundrechtsverletzungen würde das OVG gut daran tun, auch bei Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen diese gut zu begründen und darzulegen. Es muss sodann den Spagat schaffen der Landesregierung angesichts der Krise den Rücken zu stärken, aber auch gleichzeitig abzustecken, welchen Spielraum sie (noch) hat. Ihr also bei allem Vertrauen auch keinen Blankoscheck auszustellen bei solch tiefgreifenden Eingriffen in das alltägliche Leben.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

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  • Die hier immer wieder aufflammende Diskussionen über die Corona Epidemie/Pandemie und die mittlerweile schon parallel und verknüpfend laufende Diskussion über das Geld, einschließlich massiver Forderungen nach finanzieller Unterstützung macht mich nachdenklich. Langsam frage ich mich auch hier cui bono?

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Leute klagen oder streiten sich wegen jedem Scheiss. Gerichte werden angerufen für Parkknollen oder Tempoverstöße für 10 oder 50 Euro, weil der Nachbar sein Gartenhäuschen 4,7 cm zu nah an die Grundstücksgrenze gesetzt hat oder weil jemand meint, dass ihm noch 43 Cent zustehen.


    Im aktuellen Fall geht es um einen Grundrechtseingriff. Da finde ich eine richterliche Überprüfung schon sinnvoll, auch wenn ich die Verordnung eher im Nachhinein überprüft hätte.

  • ...natürlich sind Gerichte zum Zeitvertreib von Spacken da.

    Die Garantie des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 20 IV GG ist übrigens auch ein Grundrecht.


    Bevor ein Urteil eines Gerichts rechtskräftig wird, ist es anmaßend, einen Kläger "Spacken" zu nennen, der das Gericht dazu gebracht hat, sich mit seiner Angelegenheit zu befassen.

  • Wieviel Verhandlunstage dauert das denn, in so einem Fall...5 Minuten..?

    Angesichts der in der Geschichte des Landes NRW bislang einmaligen Vorgänge und dem Ausmaß der Grundrechtsverletzungen würde das OVG gut daran tun, auch bei summarischer Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes diese bereits gut zu begründen und darzulegen. Es muss sodann den Spagat schaffen der Landesregierung angesichts der Krise den Rücken zu stärken, aber auch gleichzeitig abzustecken, welchen Spielraum sie (noch) hat. Ihr also bei allem Vertrauen auch keinen Blankoscheck auszustellen bei solch tiefgreifenden Eingriffen in das alltägliche Leben.

    Grundrecht ist natürlich ein wichtiges Thema.


    Womit sich aber beschäftigen müssen, weil DER Dauerkläger, sowie Leute für jeden Mist ne Klage eeinreichen, da packste dir schonmal an den Kopf. Die Gerichte sind wegen Scheiße überlastet. Was Scheiße ist, bestimme nicht ich, aber habe darüber schon die ein oder andere Reportage gesehen. Maschendrahtzaun in the morning...

  • Ich wundere mich, dass hier so viele nur wieder die eigene Perspektive sehen. Wir haben es aktuell mit einem Präzedenzfall hinsichtlich der Einschränkung von Grundrechten zu tun. Sind diese Beschränkungen rechtlich vertretbar - temporär zum Schutz, ja. Dauerhaft definitiv nicht.


    Und genau das wird die Frage für das Gericht sein. Anstelle dass man hier wieder sich erregen muss, dass ein Mensch seine Rechte wahrnehmen kann und tut, sollte man sich vielleicht auch in Erinnerung rufen, dass es viele Staaten auf der Welt gibt, wo man als Individuum keine Chance hat, gegen Freiheitsbeschneidungen vorzugehen.

    Das nur mal am Rande! Die aktuellen Maßnahmen halte ich für richtig, sie müssen aber täglich fortlaufend eine Begründung haben und sofort Enden, wenn es laut unabhängiger Experten möglich ist.

  • Ich finde es nervig, wenn rechthaberische Arschlöcher die Gerichte sinnlos beschäftigen.

    Echte Verhandlungen werden wegen Überlastung weit nach hinten geschoben, toll.

    :facepalm:

    So nervig wir das wohl alle finden, damit müssen wir wohl leben in einer Demokratie. Da haben auch notorische Querulanten nun mal das Recht zu klagen, egal wie unsympathisch uns sein Anliegen sein mag.

  • Derzeit gibt es lt. N-TV und anderen Sendern Überlegungen, vielleicht in "naher Zukunft", was immer das auch heißen mag, "Jüngere" von der derzeitigen Kontaktsperre auszunehmen.


    Ob und wie man das durchzuführen gedenkt, wurde natürlich nicht gesagt. Würde mich wundern, wenn es da nicht auch Klagen gibt.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Sicher darf der Kläger eine eigene Perspektive haben. Und ich bin mir auch sicher, das es nur ein kleiner Anteil der Leute im Staat sind.

    Aber muss man alles vor Gericht klären? Der ganz große Teil des Staates ist im Moment solidarisch und versteht die jetzigen Maßnahmen.

    Aber in Zukunft soll dieser Kläger seine Krankheiten, seine Strasse die er benutzt, seine Kinder selber erziehen und ihm alles beibringen , was es so im Leben braucht selber bezahlen und zwar die reale Kosten, mal schauen wie weit er damit kommt. Dieses unsoziale und egoistische Verhalten von einigen Zeitgenossen geht mir ganz schön an die Nerven. Einfach mal nur den Verstand einschalten.

    Gerade im Newsblog von der Morgenpost gelesen, daß in den Straßburger Kliniken Patienten über 80 Jahre kein Beatmungsgerät erhalten , weil nicht mehr genug da sind.

    Sie werden mit Opiaten und unterstützenden Medikamenten versucht am Leben zu erhalten. Vielleicht kommt dann der Kläger mal auf die Idee, das sein Vater oder Opa über 80 ist, das das doch nicht so gut wäre.

    Aber wahrscheinlich würde er auch dagegen klagen.

    Sagte Abraham zu Bebraham kann ich dein Cebraham.

  • Es ist nun mal auch die Aufgabe von Juristen - gerade in Krisenzeiten, auf die Einhaltung von Recht und Gesetz und insbesondere der Verfassung zu achten. Juristen sind Hüter des Rechts, in unterschiedlichen Ausprägungen: Anwälte sind gar direkt Organe der Rechtspflege.

    "Es ist grad Krise" kann und darf kein Argument dafür sein, jetzt einfach dumme Fehler zu machen, weil "ist ja grad keine Zeit". Doch, die ist. Man kann auch auf die Einhaltung der Standards achten, wenn Krise ist.

    Man könnte meinen, ich wüsste was ich tue, doch ich weiß es nicht, zumindest wüsste ich nicht, dass ich es wüsste - ach was weiß denn ich.