Gesundheit & Corona

  • Derzeit gibt es lt. N-TV und anderen Sendern Überlegungen, vielleicht in "naher Zukunft", was immer das auch heißen mag, "Jüngere" von der derzeitigen Kontaktsperre auszunehmen.


    Ob und wie man das durchzuführen gedenkt, wurde natürlich nicht gesagt. Würde mich wundern, wenn es da nicht auch Klagen gibt.

    Ich würde keine Sekunde zögern gegen so eine Willkür zu klagen! Das sind verrückte Gedankenspiele.

  • mit einem Präzedenzfall hinsichtlich der Einschränkung von Grundrechten zu tun. Sind diese Beschränkungen rechtlich vertretbar - temporär zum Schutz, ja.


    richtig!

    Und umso wichtiger ist es dass klar ist dass diese Maßnahmen A) Einem überaus wichtigen Zweck dienen und B) zum Schutz der Bürger immanent sind.


    Dauerhaft definitiv nicht.


    Extrem richtig!

    Und daher sind alle bisherigen Maßnahmen immer und immer und immer wieder A) befristet und B) mit einem "wahrscheinlich" oder "vorübergehend" verhängt.
    Denn NUR SO können und dürfen und werden die Verwaltungen ( = Executive) mit Hilfe von Verordnungen auf Basis von verabschiedeten Gesetzten ( = Legislative) diese Maßnahmen verhängen.


    Und daher ist es unzweifelhaft, dass nach Ende der Pandemie bzw mit dem abklingen der Infektionsraten bzw mit dem nachhaltigen Erreichen der Nichtüberschreitung der kritischen Krankenhausgrenze diese einschneidenden Maßnahmen ebensoschnell wieder aufgehoben wurden (werden müssen!) wie sie gekommen sind.



    Wenn es EINEN Rechtsstaat auf der Welt gibt dem ich unbeschränkt vertraue, dann ist es die Judicative der Bundesrepublik!

    Wir leben hier nicht in einer Bananenrepublik wie der Türkei oder Ungarn, nicht in einem populistischen Lügenstaat wie USA oder UK, nicht in einem korrupten Drexloch wie Polen oder Russland und nicht in einem volksabstimmungshimmelfahrtskommando Land wie der Schweiz.

  • Derzeit gibt es lt. N-TV und anderen Sendern Überlegungen, vielleicht in "naher Zukunft", was immer das auch heißen mag, "Jüngere" von der derzeitigen Kontaktsperre auszunehmen.


    Ob und wie man das durchzuführen gedenkt, wurde natürlich nicht gesagt. Würde mich wundern, wenn es da nicht auch Klagen gibt.

    Ich würde keine Sekunde zögern gegen so eine Willkür zu klagen! Das sind verrückte Gedankenspiele.

    Wenn eine altersabhängige Regelung sich auf das das altersabhängige Krankheitsrisiko durch ein Infektion bezieht, ist das ja erstmal nicht sachlich unbegründet und damit nicht diskriminierend und willkürlich. Ob die Ableitung ausreicht, ist, weil Alter nicht der alleinstehende Risikofaktor ist, natürlich fraglich. Und kann man die Risikogruppen überhaupt schützen, wenn jene, die selber nicht so sehr von eigener schwerer Krankheit bedroht, mehr Freiheiten bekommen?


    Wenn es EINEN Rechtsstaat auf der Welt gibt dem ich unbeschränkt vertraue, dann ist es die Judicative der Bundesrepublik!

    Gustl Mollath gefällt das!

    Und beim EuGH freuen die sich über den Witz zum Feierabend.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • ...daran kann es nicht liegen; im Gegensatz zu z-B. holländischen Krankenhäusern ist hierzulande die Gefahr sich den multiresistenten Krankenhauskeim einzufangen sehr hoch, wegen mangelnder Hygiene


    ...hoffentlich wird Dein Optimismus bestätigt; auch beim Klopapier...

  • Derzeit gibt es lt. N-TV und anderen Sendern Überlegungen, vielleicht in "naher Zukunft", was immer das auch heißen mag, "Jüngere" von der derzeitigen Kontaktsperre auszunehmen.


    Ob und wie man das durchzuführen gedenkt, wurde natürlich nicht gesagt. Würde mich wundern, wenn es da nicht auch Klagen gibt.

    Ich würde keine Sekunde zögern gegen so eine Willkür zu klagen! Das sind verrückte Gedankenspiele.

    Es sind ja auch erstmal nur Gedankenspiele ohne Wert. Von profilierungssüchtgen Kommunalpolitikern und Möchtegernexperten. Verbreitet von Medien, die mit solchen Schlagzeilen Geld verdienen wollen.


    Ich gucke deshalb kein N-TV oder Welt, sondern lieber Phoenix. Dort wir auch rund um die Uhr berichtet und die wichtigsten PKs gezeigt. Aber auch richtig eingeordent ohne reißerische Schlagzeilen zu produzieren..


    Zudem ist es viel zu früh, über mögliche Lockerungen zu spekulieren und welche das sein werden. Dazu gibt es noch überhaupt nicht genug Daten. Aber es gibt Experten, die fieberhaft dabei sind, die Daten ständig zu beobachten. Die werden irgendwann Empfehlungen aussprechen und die Politik muss das dann abwägen und entscheiden, was in welchem Maße gemacht wird. Aber zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu spekulieren, ist mehr als unseriös und aus meiner Sicht auch gefährlich. weil es entweder falsche Hoffnungen weckt oder wie in diesem Beispiel Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufwiegelt.

  • Udo Vetter in seinem Lawblog zu der Klage gegen das Kontaktverbot

    https://www.lawblog.de/index.p…am-ende-womoeglich-recht/

    .


    Enthält auch eine grundsätzliche Einschätzung, dass / warum die Einführung der erheblichen Einschränkungen auf dem Verordnungswege problematisch ist. Die Artikel im Grundgesetz sehen eben nur eine Einschränkung durch Gesetze vor.


    Zitat


    Die jetzt erlassenen Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen schränken massiv so ziemlich jedes Grundrecht ein, das wir Bürger haben. Solche Schritte können möglich sein, aber für diese gilt der sogenannte Gesetzesvorbehalt.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Betriebsräte haben es auch nicht leicht in der Pandemie.


    Und wer gerade jetzt z.B. von einer vielleicht ungerechtfertigten Kündigung betroffen ist, kann froh sein, wenn ein vorhandener Betriebsrat der Küdnigung wirksam widerspricht. Dann ist die zwar nicht vom Tisch, begründet aber, wenn Kündigungsschutzklage erhoben wird, einen Weiterbeschäftigungsanspruch bsi zur gerichtlichen Entscheidung.


    Auch sonst gibt es in den Betrieben jetzt viel zu Regeln, wo ein Betriebsrat wichtig ist.

    https://www.dgbrechtsschutz.de…ebsrates/details/anzeige/


    Aber in vielen Dingen kann der Betriebsrat nur auf Basis formaler Beschlüsse agieren. Das ist aber jetzt mit HomeOffice, Quarantäne ohne Krankschreibung und Kontaktsperre gar nicht so einfach.

    https://www.bund-verlag.de/bet…esse-in-der-Corona-Krise~

    https://www.bund-verlag.de/bet…aehrend-der-Corona-Krise~


    Da wird nicht an den Gesetzen geschraubt, damit die Arbeitnehmerinnenvertretung handlungsfähig bleibt. Der zuständige Minister erbarmt sich nur zu einer Meinungsäußerung:

    https://www.bund-verlag.de/bet…konferenz-sind-zulaessig~


    Die Arbeitsgerichte werden ihm aber was husten, wenn ein "Betriebsratsbeschluss" z.B. über den Widerspruch gegen einen Kündigung in einer Videokonferenz gefasst worden ist. Da hat dann das Gemium durch formale Nichtbefassung der Kündigung zugestimmt. Schade eigentlich ...

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Man kann es drehen und wenden wie man will, Jeder hat immer das grundgesätzliche Recht gegen was oder wen auch immer zu klagen. Und wenn die Staatsanwalt die Klage zulässt, muss halt ein Gericht entscheiden.

    Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hat keine Staatsanwaltschaft was zu tun.

    Und die Zulässigkeit einer Klage beschäftigen sich Staatsanwaltschaften auch nur bzgl. der Frage, ob die Anklagen, die sie vor Gericht bringen, zulässig sind.

    Wie das genau abläuft, da habe ich keine Ahnung von, und davon ganz viel. War nur mein Denken, dass das über die Staatsanwaltschaft läuft.

  • Einmal zwei Fragen an die rechtlich Versierten hier: Hier haben eben, allerdings nur kurzzeitig, vier junge Menschen Fußball gespielt auf der Rasenfläche zwischen unseren Mietblocks.


    1.) Ist es derzeit überhaupt erlaubt, mit mehr als zwei Personen unter freiem Himmel zu kicken - auch wenn die Personen demselben Hausstand angehören?


    2.) Gelten Rasenflächen privater Wohnungsgesellschaften überhaupt als "öffentlicher Raum" bzw. "Öffentlichkeit"? Es ist ja immer von "öffentlicher Raum" die Rede bei den neuen Regeln.

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

  • Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hat keine Staatsanwaltschaft was zu tun.

    Und die Zulässigkeit einer Klage beschäftigen sich Staatsanwaltschaften auch nur bzgl. der Frage, ob die Anklagen, die sie vor Gericht bringen, zulässig sind.

    Wie das genau abläuft, da habe ich keine Ahnung von, und davon ganz viel. War nur mein Denken, dass das über die Staatsanwaltschaft läuft.

    Soweit ich das weiß - bin aber nur ein viel-lesender Nichtjurist -, gibt es die Klageabweisung als unzulässig durch das zuständige Gericht. Passiert wohl am häufigsten aus formalen Gründen wie z.B. Fristversäumnissen.


    Klagen gegen das Handeln der staatlichen Exekutive kann man vor dem Verwaltungsgericht.


    Staatsanwaltschaften sind sehr vereinfacht die Anwaltskanzleien des Staates im Strafprozess.


    Das alles wissen aber einige andere hier im Forum besser / genauer als ich.


    Einmal zwei Fragen an die rechtlich Versierten hier: Hier haben eben, allerdings nur kurzzeitig, vier junge Menschen Fußball gespielt auf der Rasenfläche zwischen unseren Mietblocks.


    1.) Ist es derzeit überhaupt erlaubt, mit mehr als zwei Personen unter freiem Himmel zu kicken - auch wenn die Personen demselben Hausstand angehören?


    2.) Gelten Rasenflächen privater Wohnungsgesellschaften überhaupt als "öffentlicher Raum" bzw. "Öffentlichkeit"? Es ist ja immer von "öffentlicher Raum" die Rede bei den neuen Regeln.

    Laut Wikipedia ist das kein öffentlicher Raum:

    https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Raum

    .

    Bestätigt auch mein Verständnis.


    Das schützt wohl nicht davor, dass Polizei oder Ordnungsamt das trotzdem auflösen. Wenn man der Anordnung nachkommt, dürfte aber kein Bußgeld fällig sein.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Na, ob Vetter als Strafverteidiger da so berufen ist...

    Ganz allgemein nur soviel:

    Die Infektionsschutzgesetze liefern die gesetzliche Grundlage für die Eingriffe und ermächtigen zum Erlass von Rechtsverordnungen. Das ist auch wichtig. Müssten Eingriffe nämlich jeweils ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, kämen sie gerade in Krisenzeiten viel zu spät. Wichtig und beruhigend ist bei uns Folgendes: Der Gesetzgeber kann gottseidank nicht einfach aufgrund eines beliebigen Gesetzes in Grundrechte eingreifen ("heute beschränken wir mal die Pressefreiheit").

  • Bin bei dir, dass die Handlungsfähigkeit der Exekutive wichtig ist, um die Ausnahmesituation zu managen. Ob die Vorratsbevollmächtigung per IfSG dafür ausreicht und verfassungsrechtlich zulässig ist, wird sicherlich in Zukunft reichlich diskutiert und beim nächsten Mal ist die Lage klarer.


    Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht, aber verfügt sicherlich über mehr Basiswissen als der eine oder andere Diskutant hier. Er legt sich ja auch nicht fest, sondern stellt die Rechtsgrundlage in Frage.

    Nehmen wir es als Denkanstoß und nicht als Expertise.

    Wie dumm kann man eigentlich sein?


    - Ja!

  • Naja so easy ist es dann auch nicht. Einfach nur anzuzeigen: "hier ist ein mangel!" Reicht dann auch nicht, um die verjährung zu hemmen.


    Wenn er aber bereits einen Termin zur Reparatur abgestimmt hat (um den Mangel zu beseitigen), dann wird je nach konkretet Umstände entweder eine Hemmung durch Verhandlung nach 203 BGB oder eine Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis vorliegen, 212 BGB. Dahingehend ist der Kläger aber in der Beweispflicht. Also er muss die Verhandlungen bzw. Das Anerkenntnis nachweisen (genauso wie nach so einer langen Zeit natürlich auch den Mangel. Die 6-monatige Beweislastumkehr im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher nach Verbraucherschutzrecht ist ja bereits lange abgelaufen)

    Danke! Ich will dieses Forum auch nicht für Rechtsberatung missbrauchen, aber das wurde mir nach einiger Googelei auch nicht so ganz klar wie die Lage hier nun ist. Ich habe beim Händler per Mail einen Termin zur Inspektion angefragt und darum gebeten, in diesem Zusammenhang einen hakenden Türkantenschutz zu reparieren. Der Termin erfolgte ca. 2 Wochen nach meiner Mail. Jetzt erzählt mir der Händler die Gewährleistung sei abgelaufen. Meine Mail schrieb ich ihm 3 Tage vor Ablauf der Frist und ich habe wirklich keine Ahnung wer nun Recht hat.

    Das wird mit Gewährleistung vermutlich gar nix zu tun haben, sondern mit Verschleiß. Andernfalls müsste der Türkantenschutz ja schon bei Übergabe des Wagens vor zwei Jahren defekt gewesen sein. Vielleicht hast du aber eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers bekommen. Deren Bedingungen solltest du dir einmal anschauen (wenn du die findest), da müsste auch geregelt sein, wie du den Garantiefall geltend machst.

  • Die Diskussionen um Lockerungen der Maßnahmen dürften sich erst einmal verschieben. Da mittlerweile deutlich mehr Tests gemacht werden, ist ein Abschätzen des Trends zunehmend schwieriger. Das RKI wird aber morgen eine neue Rekordzahl an positiv Getesteten für heute vermelden.

    Die USA haben gestern noch nicht Italien überholt, werden das aber heute im Laufe des Tages sicher noch, ebenso wie sie China überholen werden. Aus China werden verdächtig wenig Fälle gemeldet. Was da wirklich vor sich geht, weiss im Moment wohl niemand außer der chinesischen Regierung.

  • beschäftigt euch schonmal mit dem Begriff der Triage.... Ganz harte Nummer.

    Will ich eigentlich gar nicht. Der Begriff kommt aus den französischen Feldlazaretten und betrifft die grausamste Entscheidung, die ein Arzt treffen muss: Wenn ich jetzt nur einen von zweien oder gar vielen Todkranken/Schwerstverletzten retten kann, wen rette ich dann? Und dann kommt die humanistische Nagelprobe: Gibt es wertigeres Leben?