Hat der Laschet doch vorhin im heue-journal behauptet, Gottesdienste seien gar nicht verboten. Was für ein Trump-Moment. Kennt die Verordnung der von ihm geführten Landesregierung nixht...
Zitat§11 (4) Versammlungen zur Religionsauübung unterbleiben; Kirchen,... haben entsprechende Erklärungen abgegeben.
Wenn alleine die Erklärungen der Religionsgemeinschaften das Unterbleiben begründeten, hätte das nix in der Verordnung zu suchen. Der erste Teilsatz ist ja auch nicht auf die Gruppen beschränkt, deren Vertreter sich erklärt haben.
Außerdem legt der Vogel wert darauf, dass ein Eingriff in die Religionsauübung schwerwiegend ist. Bzgl. des Eingriffs in die Versammlungsfreiheit / das Demonstrationsrecht habe ich ihn hingegen noch nicht so staatstragend mit dem Kopf wackeln sehen.