Yavin fragte meiner Meinung nach nach der Definitionsgrundlage, wann man gedenkt, die bzw. einige Beschränkungen aufzuheben.
Ab welcher Inzidenz oder Impfquote gibt es Aufhebungen der (oder von mir aus auch welcher) Beschränkungen? Wie viele "Kollateralschäden" (Insolvenzen, Verschuldungen, Suizide, Überlastung des psychotherapeutischen Versorgung, Schulschließungen usw. usf.) werden maximal "geduldet"? Sollte es sich bspw. in einem Jahr zeigen, dass bisherige Impfungen gegen gewisse Viren/Mutationen nicht wirklich wirken oder dass zahlreiche Geimpfte infektiös sein können, wird es dann weitere Lockdowns geben?
Sehr interessant in dem Zusammenhang m.E. übrigens auch, was Karl Wilhelm Lauterbach bei PHOENIX zu Analogien in Sachen Klimaschutz sagt - und dabei aber dennoch von "Verschwörungstheorien" spricht (17:45 bis 21:45):
Naja, es gibt ja Studien, welche zeigen, dass die Viruslast signifikant sinkt mit einer Impfung. Und das ist ja schonmal wichtig. Ansonsten gibt es ja eine Verordnung in der genau aufgeführt wird, wann Beschränkungen zurückgenommen werden.
Ob sich Mutationen bilden, die immun gegen die Impfstoffe sind, weiß man noch nicht. Wobei es diese ja auch schon geben kann. Und auch da hilft Abstand, dass diese sich nicht weiterverteilen.