Ein wenig verwirrend ...
Ohne Verordnung kann ich aber in NRW keine Physiotherapie mehr ohne Impfung/Genesung in Anspruch nehmen, oder?
Bin mal gespannt, wie das künftig auch mit der ärztlichen Behandlung von Nichtgetesteten/-genesenen/-geimpften weitergeht, da gibt es ja derzeit heiße Debatten.
ich komm gerade aus dem Urlaub zurück und muss mich wieder reinfuchsen.
Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, gilt Folgendes in NRW:
- mit Verordnung kein „G“ für Patienten in der Physiotherapie (in der Corona-Schutzverordnung steht „körpernahe Dienstleistung mit Ausnahme von medizinisch verordneten Leistungen“)
- ohne Verordnung wäre es eine Selbstzahlerleistung - diese darf eh nur (wie Alex schon schrieb) nur von Physio-HP‘s durchgeführt werden.
- jegliche Art von Prophylaxe, Wellnessbehandlung, Kursen, etc. unterliegt 2G