Alles anzeigenAlles anzeigenMan kann über die Höhe der Strafe geteilter Meinung sein, sollte aber auch die Argumente aufführen, die eine solch vergleichbar "geringe" Strafe erklären. Selbst die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Forderung nur minimal (3 Monate) über dem gesprochenen Urteil gewesen. Und das ja auch nicht grundlos.
Es war wohl "nur" eine Tat (und damit will ich es ausdrücklich nicht verharmlosen!)
Täter nicht vorbestraft,
Geständig
zeigte dem Gericht zufolge ernsthafte Reue
trug zur Aufklärung vieler weiterer Straftaten einen immensen Teil bei
Verpflichtete sich sämtliche Kosten und noch entstehende Kosten des Opfers in der Zukunft zu übernehmen, wodurch diesem ein weiterer Prozess erspart wird
und darüber hinaus ersparte der Täter mit seinem Verhalten dem Opfer vor Gericht aussagen zu müssen und dadurch das erlebte nochmals durchmachen zu müssen und so einer möglichen sekundären Viktimisierung zu entgehen.
Kann man anders sehen und dennoch für zu wenig halten, die Gründe dafür sollte man aber dennoch nicht ausblenden. Das Urteil ist also nicht aus heiterem Himmel gefallen.
Es mag alles gerechtfertigt sein, aber wer Opfer von sexuellen Missbrauch kennt, der weiß das man ein lebenslang psychische Folgen hat. Gleichzeitig wird ein Böllerwurf auch mit drei Jahren bestraft. Ich weiß, man sollte so ein Vergleich nicht machen aber es hinterlässt schon einen faden Beigeschmack.
Nochmal, ich will das alles nicht verharmlosen.
Aber dieser Typ hat wohl alles getan, was ihm möglich war, um Reue zu zeigen und den Behörden behilflich zu sein, insbesondere was andere Verfahren angeht und um seine Tat irgendwie wieder gutzumachen. Er übernimmt sämtliche entstandenen und noch entstehenden Kosten für das Opfer. Warum sollte ein Täter so handeln, wenn für ihn keinerlei Anreiz bestünde? Weiterhin lehnte ein Gutachten eine Rückfallwahrscheinlichkeit ab, daher auch keine Sicherungsverwahrung wie bei vielen dieser Täter. Nach ihrer Freiheitsstrafe kommen diese nämlich noch lange nicht wieder auf die Straße. Viele dieser Täter gehen im Anschluss in eben diese Sicherungsverwahrung.
Darüber hinaus ist der Täter ohnehin stigmatisiert bis an sein Lebensende. Jeder der ihn kennt und das mitbekommen hat, sieht diese Vergangenheit. Im Bundeszentralregister und Führungszeugnis ist zudem insbesondere für Arbeitgeber die Vergangenheit des Täters ersichtlich. Dieser wird die Folgen seiner Tat ebenfalls ein Leben lang spüren. Hat er sich aber auch redlich verdient.
Dennoch muss man bei der Strafbemessung (also dem Schuldausgleich) ebenso die Umstände betrachten, die dem Täter zu Gute kommen - oben benannt.
Viele Leute favorisieren ja gerne eine Hau drauf-Justiz, wie sie es bspw. in den vereinigten Staaten praktiziert wird. Da kommst du "schnell" mal für einige Jahrzehnte in den Knast und teilweise sogar mehrfach lebenslänglich oder wirst bei schwersten Delikte vielleicht sogar getötet - und bringt das etwas? Die amerikanischen Gefängnisse gehören zu den vollsten Gefängnissen in demokratischen Staaten auf der Welt. Eine abschreckende Wirkung durch krasse und Hohe Strafen ist also kaum ersichtlich.
In diesem Fall hat der Täter eine mildere Strafe aus den o.g. Gründen bekommen und insbesondere die verpflichtende Übernahme der Opferansprüche (ohne den Klageweg bestreiten zu müssen) und gleichzeitig die Ersparnis für das Opfer, das ganze vor Gericht nochmals aussagen zu müssen sind bedeutsame Opferschutzgesichtspunkte. Am Ende ist dies der für das Opfer bessere Weg, als eine höhere Strafe für den Täter (der dann keinen Anreiz zu diesem Verhalten hätte), aber dafür alles auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen bzw. nochmals mit der abscheulichen Tat vor dem Gericht konfrontiert zu werden (stichwort sekundäre Viktimisierung).
Ob 3,25 Jahre ausreichend sind, das sei dahingestellt. für mich hätte man auch durchaus auch noch einen etwas mehr Strafe verhängen können. Hätte der Gesetzgeber aber eine drastischere Bestrafung auch in solchen Fällen gewünscht, hätte er die Mindeststrafe (deutlich) erhöhen müssen. So berücksichtigt das Gericht ebenfalls die mildernden Umstände und schöpft den Strafrahmen aufgrund des reuigen Verhaltens des Täters und dessen aktiver Bemühung um den Opferschutz nur im unteren Rahmen aus. Rechtlich absolut nachvollziehbar.
Kann man moralisch natürlich anders sehen, man muss aber das große ganze im Blick haben. Der Gesetzgeber hat sich durchaus was dabei gedacht, bei dem was er tut.