Gesundheit & Corona

  • An der These ist wahrlich nichts gewagt. "Clubs" sind nur ein Teil einer praktisch unendlichen Aufzählung. Meinetwegen nimm Clubs raus. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass Corona einzelne Betriebe ruiniert, jedoch nicht die Nachfrage als solche. Die bleibt bestehen und wird nach der Pandemie dazu führen dass alles das was in der Pandemie untergegangen ist wieder zurück kommt. Das ist nicht gewagt, sondern das liegt auf der Hand. Es kann nur sein, dass das Symposion am Dreieck dann nicht mehr Symposion heißt, sondern Delphi und einen anderen Wirt hat.

    Das Problem wird sein, wie risikobereit andere Leute sind, in Gastronomie zu investieren, wenn in Zukunft jede Grippe zur Pandemie erklärt werden kann. Wenn man befürchten muß, seinen Laden mehrere Monate schließen zu müssen, dann rechnen viele Leute mit ganz spitzem Bleistift. Ähnlich andere Einrichtungen. Wenn wir aus diesem Albtraum erwachen, wird von dem Deutschland, das wir kennen, weniger übrig sein, als sich die meisten derzeit vorstellen können.

    dosti63

    Echt jetzt? Das liest sich ja, als wenn Michael Ballweg himself dein Posting verfasst hätte.

    So ein Stil erwarte ich von veganen Köchen, Sängern mit Sonnenbrille oder dem Wendler, nicht aber von mitten im Leben stehenden DiFosi.

    Alles was ich schreibe beruht auf Fakten oder Hörensagen oder weil ich es mir so denke.
    Manchmal rate ich auch nur.
    Auf jeden Fall ist es meine Meinung oder die von jemand anderen die ich zu meiner gemacht habe.

  • was mir aktuell trotz weiterhin zu viel Ignoranz in der Bevölkerung und Gleichgültigkeit bei einigen im Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen (Stichwort Hochzeit mit 60 Gästen) im Kopf hängt ist die Frage, auf welcher Grundlage Bund+Länder Morgen ggfs. noch härtere Maßnahmen beschließen wollen.

    ohne jede Wertung: § 28 und § 28a Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit den neuen - noch ansteckenderen - Virusmutationen. Das ist die Grundlage.

    Auf jeden Fall sind doch vor Jahren Parameter durch die WHO leicht verändert worden, daß Pandemien schneller ausgerufen werden können. Und bisher waren doch hauptsächlich Grippe-Viren für Pandemien verantwortlich.

    Grundlage der Maßnahmen ist aber nicht eine Pandemieausrufung der WHO, sondern unsere Gesetze und unsere Verfassungsorgane.


    Nicht die WHO muss eine Pandemische Lage feststellen, sondern der Bundestag § 5 Abs. 1 IfSG. Dadurch gibt dieser der Bundesregierung und den Landesregierungen die Möglichkeit auf Kompetenzen wie den Katalog des § 5 oder § 28a zuzugreifen. Sie sind Ermächtigungsgrundlagen für gesundheitliche Notlagen, mit denen der Bundestag die Regierungen für die Dauer der Pandemie ausstatten kann. Diese Ermächtigungen können jederzeit durch den Bundestag wieder widerrufen werden.


    Etwas außer der Reihe steht - noch - der § 28 IfSG selbst. Über den sind bis zur Schaffung des § 28a IfSG sämtliche Lockdown-Maßnahmen gelaufen. Mit anhaltender Dauer der Pandemie haben die Gerichte aber zunehmend dessen Unbestimmtheit gerügt. Für dauerhafte und derart tiefgreifende Grundrechtseingriffe sei der § 28 IfSG zu unbestimmt. Daher hat der Gesetzgeber im Herbst (reichlich spät) den § 28a IfSG geschaffen, der einen die Regierung mit einem klar definierten Maßnahmenkatalog ausstattet, unter Vorbehalt der Feststellung einer pandemischen Lage durch den Bundestag.


    Den § 28 selbst kann man wenn man so will als eine Art "Gefahr in Verzug"-Regel verstehen. Wenn die Pandemie am Anfang steht und vieles noch unklar ist kann die Regierung vieles auf diese Generalklausel stützen. Je länger die Pandemie aber andauert, desto dringender wird aufgrund der tiefgehenden Grundrechtseinschränkungen eine eigenständige Gesetzesgrundlage. Diese stellt für die jetzige Pandemie der § 28a IfSG dar.


    Der taugt aber auch nicht für jede "x-beliebige" Grippe, da er sich laut Wortwahl ausdrücklich auf die derzeitige Covid19 Pandemie bezieht. Bei einer neuerlichen Pandemie stellte sich also erneut das Problem: Eilige Maßnahmen können auf § 28 IfSG gestützt werden, aber mittelfristig wird es auch dann wieder einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (Wesentlichkeitstheorie). Folglich kann die Regierung nicht machen was sie will. Auch die Gerichte werden aus der jetzigen Pandemie ihre Lehren ziehen und "beim nächsten mal" auch am anfang etwas genauer hinschauen, wenn Regierung und Gesetzgeber mal wieder nicht in die Füße kommen.


    Generell zeigt sich am § 28 und § 28a IfSG aber auch mal wieder, dass der Gesetzgeber nur im heute denkt. Im Grunde sollte er bestrebt sein, § 28f IfSG als einen allgemeingültigen Zweiklang zu formulieren: stellt die Regierung eine konkrete Gefahr fest, hat sie die Möglichkeit auf die Allgemeinklausel des § 28 zuzugreifen. Anschließend ist aber der Bundestag zu unterrichten, der binnen einer genannten Frist - von mir aus auch mit 2/3 Mehrheit - eine pandemische Lage feststellen muss, damit die Maßnahmen dauerhaft aufrechterhalten bleiben können und der Regierung/den Regierungen im Infektionsschutz genannte zusätzliche Kompetenzen zuteil werden.


    Stattdessen hat man nun auf die schnelle einen Covid-19-Maßnahmenkatalog zusammengeschustert. Um künftige Probleme können sich dann künftige Bundestage kümmern.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • ohne jede Wertung: § 28 und § 28a Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit den neuen - noch ansteckenderen - Virusmutationen. Das ist die Grundlage.

    ging mir da weniger ums rechtliche, als vielmehr um eine Einschätzung aus Gesundheitspolitischer Sicht bzw. nach Blick auf die nackten Zahlen, die sich in meinen Augen aktuell durchgehend mit positivem Trend zeigen (zumindest was die Neuinfektionen angeht) und daher für mich eigentlich keinerlei Anlass dazu bieten, die Maßnahmen weiter zu verschärfen.....

  • Habe es ja schon ein paar mal thematisiert: ich bin übrigens mal gespannt, wann der Gesetzgeber bzgl. Der Impfstoffvergabe endlich in die Füße kommt. Da tut sich aber scheinbar nichts.


    Das VG Hamburg hat einer Mitte 60-Jährigen Krebspatientin die auf Erhalt einer früheren Impfung geklagt hatte nun Recht gegeben - als einer der Hauptgründe wurde wohl seitens des VG die fehlende gesetzliche Grundlage angeführt.


    Auf der einen Seite ein Außenminister und andere, die Werbung dafür machen, Geimpfte von den bestehenden Maßnahmen auszunehmen und wieder ins "normale" Leben zurückkehren zu lassen und auf der anderen Seite eine Impfstoffvergabe die so wie es jetzt läuft nicht verfassungsmäßig ist.


    Bin ich eigentlich der einzige, der da ein gewisses Sprengstoffpotential sieht?

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  • Zitat

    Wie eine exklusive Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online ergab, glaubt nur jeder fünfte Befragte, dass Laschet als Kanzler die Coronakrise meistern könnte. 64 Prozent beantworten die Frage "Würde Sie dem neu gewählten CDU-Vorsitzenden Armin Laschet ein gutes Corona-Krisenmanagement als Kanzler zutrauen?" mit "Eher nein" und "Nein, auf gar keinen Fall". Rund 15 Prozent der Befragten sind unentschieden.


    https://www.t-online.de/nachri…krisenmanagement-zu-.html

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

  • ohne jede Wertung: § 28 und § 28a Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit den neuen - noch ansteckenderen - Virusmutationen. Das ist die Grundlage.

    ging mir da weniger ums rechtliche, als vielmehr um eine Einschätzung aus Gesundheitspolitischer Sicht bzw. nach Blick auf die nackten Zahlen, die sich in meinen Augen aktuell durchgehend mit positivem Trend zeigen (zumindest was die Neuinfektionen angeht) und daher für mich eigentlich keinerlei Anlass dazu bieten, die Maßnahmen weiter zu verschärfen.....

    Die Zahlen werden zwar besser. Aber das geht nur langsam und auf immer noch hohem Niveau.


    Behält man die Maßnahmen unverschärft bei, schadet man der Wirtschaft und den Menschen weiterhin. Sobald man die Maßnahmen lockert, indem man z.B. wieder mehr Geschäfte aufmacht, würden die Zahlen von dem hohen Niveau sofort wieder so raufgehen, dass erneut Verschärfungen notwendig würden.

    Durch eine Verschärfung der Maßnahmen jetzt, hätte man die Chance, die Infektionszahlen auf ein niedrigeres Niveau zu senken, von dem ausgehend sich nicht so schnell wieder ein reges Infektionsgeschehen fast automatisch bei jeder Lockerung ergeben muss.


  • Ich denke, es ist schwierig bis unmöglich, eine Impfreihenfolge festzulegen, die allen Konstellationen der Risikopriorisierung gerecht wird, ethisch einwandfrei und auch noch praktisch durchführbar ist.

    Ich kann gut und schnell Ärzteteams in Pflegeeinrichtungen und KKH schicken.

    Schnell und effektiv Risikogruppe und entsprechendes Personal abgedeckt.

    Dann kann ich noch über die vorhandenen Daten der Meldebehörden und/oder Krankenkassen die Altersgruppen erfassen und dann priorisieren.

    Aber wie bitte schön sollen denn die Personen, deren Priorisierung aufgrund Erkrankung angezeigt ist, organisatorisch erfasst werden?

    Und wer bestimmt die Einordnung zum Risikopatienten aufgrund Erkrankung?

    Da gäbe es doch bestimmt eine erhebliche Bandbreite zwischen lebensbedrohlicher Erkrankung und weniger bedrohlicher Erkrankung.

    Die Schwächen des Systems erkennen ist das eine, aber wie mache ich es besser?

  • Klar muß der Gesetzgeber gesetzliche Vorgaben beschließen. Aber doch erst nach der Feststellung durch die WHO, daß eine Pandemie ausgebrochen ist.

    Die Ausrufung einer Pandemie kommt laut Leitlinien zum Pandemic Influenza Risk Management, die 2017 überarbeitet wurden, dem Generaldirektor der WHO zu. Oder sollte ich mich da so verlesen haben.

  • Ich denke, es ist schwierig bis unmöglich, eine Impfreihenfolge festzulegen, die allen Konstellationen der Risikopriorisierung gerecht wird, ethisch einwandfrei und auch noch praktisch durchführbar ist.

    Es geht mir/den Rechtsprofessoren/den Gerichten weniger um den Inhalt.


    Das VG Hamburg hat inhaltlich "nur" bemängelt, dass es eine Härtefallregelung in der Rechtsverordnung fehle.


    Es geht darum, dass eine vom Bundesgesundheitsminister verabschiedete Rechtsverordnung für derart tiefe Grundrechtseingriffe nicht ausreichend ist (Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts). Es geht weniger um den Inhalt des Impfstoffverordnung, sondern das solch eine Einteilung in Gruppen, die bevorzugt bzw. benachteiligt werden (was insbesondere im Rahmen einer Pandemie einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt), vom Gesetzgeber, also vom Bundestag selbst festzulegen ist. Eine einfache Verordnung reiche da nicht aus.


    Entsprechend müssen Regierung und Bundestag nur endlich in die Füße kommen und die bestehende Verordnung - evtl. um ein paar Punkte wie die Härtefallregelung ausgebessert - in Gesetzesform gießen.

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  • Klar muß der Gesetzgeber gesetzliche Vorgaben beschließen. Aber doch erst nach der Feststellung durch die WHO, daß eine Pandemie ausgebrochen ist. Deren Generalsekretär ruft diese doch aus. Oder sollte ich mich da so verlesen haben.

    Das ist eine der beiden Möglichkeiten unter denen der Bundestag nach § 5 Abs. S.4 IfSG eine solche "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellen kann - aber kein muss. Es ist eine fakultative Regelung. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Bundestag. Es handelt sich um keinen Automatismus: WHO stellt Pandemie fest => Bundestag muss Notlage feststellen.


    Es bleibt nach § 5 Abs. 1 IfSG eine Ermessensentscheidung des Bundes.

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  • Die Zahlen werden zwar besser. Aber das geht nur langsam und auf immer noch hohem Niveau.

    Naja, wir hatten die letzten 4 Tage jeweils dicke 2-stellige Rückgänge prozentual bei den Infektionen im Vergleich zur Vorwoche, ich denke das ist schon ein massiver Abfall.

    Hier mal mit der Zahl für Heute.

    Auch die Todezahlen liegen Heute mit etwas über 200 um über 40 % unter dem Wert des Montags der Vorwoche.

    Heute soll das RKI ja wohl der Bundesregierung nochmal einen aktuellen Statusbericht vor dem Treffen Morgen liefern. Ich bin gespannt....


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  • ging mir da weniger ums rechtliche, als vielmehr um eine Einschätzung aus Gesundheitspolitischer Sicht bzw. nach Blick auf die nackten Zahlen, die sich in meinen Augen aktuell durchgehend mit positivem Trend zeigen (zumindest was die Neuinfektionen angeht) und daher für mich eigentlich keinerlei Anlass dazu bieten, die Maßnahmen weiter zu verschärfen.....

    Die Zahlen werden zwar besser. Aber das geht nur langsam und auf immer noch hohem Niveau.


    Behält man die Maßnahmen unverschärft bei, schadet man der Wirtschaft und den Menschen weiterhin. Sobald man die Maßnahmen lockert, indem man z.B. wieder mehr Geschäfte aufmacht, würden die Zahlen von dem hohen Niveau sofort wieder so raufgehen, dass erneut Verschärfungen notwendig würden.

    Auf welcher Grundlage stellst du diese Behauptung auf?

  • Ab Weihnachten waren die Zahlen unrealistisch niedrig, weil zu wenig getestet und nicht alles ans RKI gemeldet wurde. Anfang des Jahres wurde dann nachgemeldet und einige Infektionen flossen aufgrund der nachträglich dann durchgeführten Tests verspätet in die Statistik ein. Darum halte ich die kurzfristigen Zahlenvergleiche für mit Risiken behaftet.


    Ich bin aber deiner Meinung, dass die sich andeutenden Trends Anlass zu Optimismus sein können.

    Dennoch zeigt sich ein hohes Niveau. Wocheinzidenzen sind eigentlich flächendecken deutlich über 50. https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw gibt für NRW heute einen Wert von 121 an, Düsseldorf liegt immerhin schon deutlich unter 100 ( https://corona.duesseldorf.de/ und https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw weichen da voneinander ab; mags.nrw berücksichtigt nur bis 0 Uhr gemeldete Zahlen der Kommunen ). Eine Ausgangsbasis für Lockerungen scheint das nicht zu sein, wenn man die Erfahrungen in anderen Ländern zu Grunde legt. Sehr gut stehen jetzt welche da, die das Infektionsgeschehen vorher stärker eingedämmt haben.

  • Die Zahlen werden zwar besser. Aber das geht nur langsam und auf immer noch hohem Niveau.


    Behält man die Maßnahmen unverschärft bei, schadet man der Wirtschaft und den Menschen weiterhin. Sobald man die Maßnahmen lockert, indem man z.B. wieder mehr Geschäfte aufmacht, würden die Zahlen von dem hohen Niveau sofort wieder so raufgehen, dass erneut Verschärfungen notwendig würden.

    Auf welcher Grundlage stellst du diese Behauptung auf?

    Ich halte es für offensichtlich, dass es sich um meine Schlussfolgerung handelt. Habe ja noch nie behauptet, in die Zukunft schauen zu können.

    Gleichwohl gibt es auch Expert*innen - ich bin sicherlich keiner - die es wagen, sowas zu behaupten, und m.E. ist das auch einfache Logik. Gelockerte Beschränkungen führen mutmaßlich wieder zu mehr Kontakten. Ein höherer Anteil an Infizierten löst dann wohl auch regeres Infektionsgeschehen aus.