Gesundheit & Corona

  • Kann deine Mutter das nicht alleine? Ich finde es eine Unverschämtheit was man den Alten da zumutet, zum Imfzentrum und dann wieder nach Hause kommen müssen sie ja auch noch.

    Im Fall meiner Mutter ist der Weg in die Arena zum Glück kein Problem, weil sie noch mobil ist. Vielen anderen geht es da sicherlich nicht so gut. Mit Internet hat sie gar nichts am Hut, da habe ich mal meine Erfahrung mit dem Online Ticket Shop in die Waagschale geworfen. Wunder mich aber immer noch warum das auf einmal ging, aktuell ist die Seite wohl wieder down.


    https://www1.wdr.de/nachrichte…e-start-probleme-100.html

    Wenn man dann noch liest

    Zitat

    Problem Partneranmeldung Ein Bürger aus Solingen erfuhr an der Hotline, dass er sich und seine Frau nicht gleichzeitig anmelden kann. Geplant war eigentlich anderes. Der KV-Chef hatte zuvor erklärt, dass man in einem Telefonat auch sich und seinen Partner anmelden kann. Der Bürger hat nun an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann geschrieben: „Alles ist überlastet. Wie bekomme ich einen Termin mit meiner Frau?“, will er wissen. Auch hier versicherte der KV-Sprecher: „Ein gemeinsamer Termin ist über die telefonische Terminvereinbarung möglich.“

    Die wissen doch nicht was die da tun, einfach furchtbar. Was ist mit dem 81 Jährigen Ehemann und der 75 Jährigen Ehefrau?

    Vergiften und Wegsperren reichte nicht, auch noch geistig und körperlich zerstören.

  • tipp: Einfach klagen.


    Hält das Gericht sich an Recht und Gesetz, wird es erkennen, dass die Rechtsverordnung als rechtliche Grundlage für diese Selektion nicht ausreichend ist und dem Kläger recht geben. So bereits geschehen vor einigen Wochen in Hamburg war es glaube ich.


    Wenn der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, soll der Bürger ruhig seine Rechte wahrnehmen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • tipp: Einfach klagen.


    Hält das Gericht sich an Recht und Gesetz, wird es erkennen, dass die Rechtsverordnung als rechtliche Grundlage für diese Selektion nicht ausreichend ist und dem Kläger recht geben. So bereits geschehen vor einigen Wochen in Hamburg war es glaube ich.


    Wenn der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, soll der Bürger ruhig seine Rechte wahrnehmen.

    73-Jähriger scheitert mit Klage auf schnelle Impfung

  • tipp: Einfach klagen.


    Hält das Gericht sich an Recht und Gesetz, wird es erkennen, dass die Rechtsverordnung als rechtliche Grundlage für diese Selektion nicht ausreichend ist und dem Kläger recht geben. So bereits geschehen vor einigen Wochen in Hamburg war es glaube ich.


    Wenn der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, soll der Bürger ruhig seine Rechte wahrnehmen.

    73-Jähriger scheitert mit Klage auf schnelle Impfung

    jo. Ist genau wie die Entscheidung aus Gelsenkirchen.


    Die Gerichte prüfen - vom Ergebnis gedacht - ausschließlich die materielle Rechtmäßigkeit, also die inhaltliche Regelung.


    Ob die Ermächtigungsgrundlage jedoch ausreichend ist, darüber wird kein Wort verloren. Ist halt vom Ergebnis her gedacht. Man will den Gesetzgeber nicht in Verlegenheit bringen und das derzeitige Vergabeverfahren nicht komplett torpedieren. Inhaltlich mögen die Regelungen zudem in weitesten Teilen ja sogar richtig sein. Das will ich gar nicht bewerten.


    Hier nochmal der Bericht über die Entscheidung des VG Hamburg, welches dies ebenfalls angeführt hat.


    Auch in einem internen Bundestagspapier wird die derzeitige Impfstoffvergabe aus den genannten Gründen als rechtswidrig angesehen


    Es geht letztlich nicht um den Inhalt der Verordnung, sondern darum, dass eine Rechtsverordnung für derartige Grundrechtseingriffe (siehe die Interessen der Kläger) nicht ausreichend ist. Da bedarf es stattdessen eines Gesetzes (Wesentlichkeitstheorie).


    Es darf natürlich nicht sein, aber auch irgendwo nachvollziehbar, dass die VGs jetzt nicht die Verantwortlichen dafür sein wollen, die derzeitige Impfstoffvergabe zu kippen. Spätestens aber bei einer Entscheidung des OVGs erwarte ich einen anderen Tenor.

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  • tipp: Einfach klagen.


    Hält das Gericht sich an Recht und Gesetz, wird es erkennen, dass die Rechtsverordnung als rechtliche Grundlage für diese Selektion nicht ausreichend ist und dem Kläger recht geben. So bereits geschehen vor einigen Wochen in Hamburg war es glaube ich.


    Wenn der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, soll der Bürger ruhig seine Rechte wahrnehmen.

    Einfacher wäre es, die Regierung würde sachlich richtige Verordnungen erlassen oder die Parlamente entsprechende Gesetze beschließen.


    Bürger*innen, die nicht aus Spaß sondern wegen der Notwendigkeit des Impfschutzes, klagen könnten und würden, haben eben auch keinen Bock, sich bei ihrer Rechtsvertretung oder vor Gericht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Das Vorschießen der Gerichtskosten muss man sich auch erstmal leisten können ( Wobei ich nicht weiß, wie das bei einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht aussieht. ). Wenn man die anwaltliche Hilfe nicht nach Gebührenordnung bekommt, bleibt man auf einem Teil der Kosten hängen; zum Tarif nach Gebührenordnung sind die Aussichten zu verlieren wahrscheinlich ziemlich hoch.

    Ja, ganz einfach ist das.

  • Einfacher wäre es, die Regierung würde sachlich richtige Verordnungen erlassen oder die Parlamente entsprechende Gesetze beschließen.

    Ist doch vollkommen richtig, keine Frage.


    Aber bekanntlich muss das Kind erst in den Brunnen fallen, bevor der Gesetzgeber tätig wird. War bei der Schaffung des § 28a IfSG doch genauso. Die Landesregierungen haben die Maßnahmen in ihren Verordnungen nach § 32 IfSG immer auf die unbestimmte Generalklausel des § 28 IfSG gestützt, bis die Gerichte dem zunehmend einen Riegel vorgeschoben haben. Erst dann wurde der Gesetzgeber langsam tätig, als man bemerkt hat, dass man mit dem bisherigen Vorgehen nicht mehr weiter kommt.


    Die gleiche Situation stellt sich nun wieder dar. Solange die Exekutive damit durchkommt, wird die Legislative nicht tätig werden. Erst wenn die Judikative die Exekutive zurechtgestutzt hat, wird die Legislative endlich tätig werden - und dann wird mal wieder was im Schnelldurchlauf durch den Bundestag gepeitscht.

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  • Zitat

    Anders bewertet Impfstoff-Forscher Torben Schiffner von der Universität Leipzig die südafrikanische Studie. "Diese Daten sind deutlich schlechter, als ich erwartet hatte, und deuten darauf hin, dass die Impfstoffe vermutlich früher oder später angepasst werden müssen", sagte er in einem Gespräch mit dem MDR.

    https://www.n-tv.de/wissen/For…tion-article22312390.html

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  • Zitat

    [...] Das Vorschießen der Gerichtskosten muss man sich auch erstmal leisten können (Wobei ich nicht weiß, wie das bei einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht aussieht. ). [...]


    Der Eilantrag des 73-Jährigen aus Niedersachsen war an das Sozialgericht Oldenburg gerichtet (Az. S 10 SV 1/21 ER). Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Versicherte kostenfrei. Somit fallen dort keine Gerichtskosten an. [Wer sich allerdings eines Rechtsanwaltes bedient, wiewohl vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht kein Anwaltszwang besteht, zahlt dessen ungeachtet die Anwaltsvergütung]:


    »Für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen ist das Verfahren vor den Sozialgerichten grundsätzlich kostenfrei, sofern sie in dieser jeweiligen Eigenschaft am Verfahren beteiligt sind. Nur wer nicht als Mitglied einer dieser Personengruppen klagt, muss Gerichtskosten zahlen (z.B. Ärzte, Arbeitgeber).


    Die Kostenfreiheit für diese Personengruppen gilt auch dann, wenn man den Prozess verloren hat. Denn niemand soll aus Furcht vor Gerichtskosten daran gehindert werden, den Schutz seiner sozialen Rechte vor den Sozialgerichten zu suchen. Deshalb gibt es von diesem Grundsatz der Kostenfreiheit nur ganz wenige Ausnahmen.«


    Quelle: NRW Justiz-online

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Zitat

    Quarantäne-Verweigerer sollen künftig auf dem Gelände einer Jugendarrestanstalt in Neumünster zwangsuntergebracht werden. Doch die Maßnahme ist umstritten. (...)

    FDP-Innenpolitiker Jan Marcus Rossa stört sich in erster Linie an der Art und Weise, wie der Landkreis die Absonderungseinrichtung der Öffentlichkeit präsentierte. "Der Landkreis ist sehr deutlich geworden, dass man abschreckend wirken will mit besonders schlechten Haftbedingungen, und das finde ich schwierig", so Rossa. "Die Haftbedingungen müssen angemessen sein, und da habe ich meine Zweifel. Wir schicken dorthin infizierte Menschen, also Menschen, die krank sind. Die Betreuung durch nur einen Hausarzt ist in meinen Augen nicht ausreichend."

    https://www.t-online.de/region…-ist-letztes-mittel-.html

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  • In unserem Nachbarland bewegt man sich mehr und mehr auf einen Bürgerkrieg zu,

    Was für Ar...l.... :motz:

    Man muss die Maßnahmen nicht gut finden, kann und soll von mir aus dagegen demonstrieren, aber was da abgeht ist für mich einfach nur noch krank. Reinste Zerstörungswut, Hass und Aggressionen und null Hirn..

    In der Gruppe stark, aber alleine wahrscheinlich ganz ganz kleine armselige Menschen. Macht mich echt wütend :cursing:


    die armen Polizeipferde ;(

  • Hier in Ungarn wird schon Kampagne für eine Teilöffnung gemacht. Ich habe da arge Bauchschmerzen, obwohl ich den Hintergrund verstehen kann.

    Von wem genau wird die Kampagne gefahren?

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    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Arthur Friedenreich ()

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  • Hier in Ungarn wird schon Kampagne für eine Teilöffnung gemacht. Ich habe da arge Bauchschmerzen, obwohl ich den Hintergrund verstehen kann.

    Von wem?

    Es grummelte seitens der Gastronomie (hier kommt der Teil meines Verständnisses, da Staatshilfe recht wenig kam für sie), das haben Politiker jetzt aufgegriffen, wie von der Opposition, so auch von der Regierung, aber bislang noch unterschwellig. Kann mir aber vorstellen, dass da was kommen könnte.

  • Dein Hang zur Dramatisierung scheint mir deplatziert.

    Damit will ich, was da abgeht, nicht verharmlosen. Der Mob macht weiter, bis er aufgehalten wird. Aber das ist kein Bürgerkrieg.

  • Aber das ist kein Bürgerkrieg

    Die Aussage stammt vom Bürgermeister von Eindhoven



    Der Bürgermeister von Eindhoven, John Jorritsma, äusserte sich in drastischen Worten über die Eskalation der Proteste. Wenn die Lage sich weiter derart entwickle, «bewegen wir uns auf einen Bürgerkrieg zu», sagte er vor Journalisten.

  • Habe hier heute Mittag mehr oder weniger nur John Jorritsmas Worte übernommen und den entsprechenden Artikel verlinkt. Aber es ist es wohl auch eher ein Bürgerkrieg in diesem Sinne gemeint:

    Die Off-Topics


    Zudem schrieb ich eh von "Zusteuern" und "eskalierender Lage", aber nicht, dass dies ein Bürgerkrieg IST.

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