Geht das überhaupt so zweifelsfrei wie bei HIV?
Ich mein, nehmen wir mal an ich bin eine ‚Spreader-Schlampe‘ und geh mit Schnupfen noch vor meinem Testergebnis zu Fortuna.
Wir 2 sind im selben Block, ich war positiv und du steckst dich nun an.
Du (oder ein staatsanwalt) verklagst/verklagt mich nun. Woher könnt ihr belegen das nur ich als ansteckender in Frage komme und kein anderer der auch in deiner Nähe stand und ggf gar keine Symptome hatte, ergo nie getestet wurde?
Ist halt ne Frage auf Ebene der Beweiserhebung, inwiefern es möglich ist, die Infektionsketten zweifelsfrei zu belegen. Ist natürlich bei solchen Großveranstaltung problematisch, da es ja auch mehrere Überträger geben kann.
Ist eben Einzelfallabhängig und Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten. Es gibt aber eben auch die Fälle, in denen Behörden die Infektionsketten zweifelsfrei nachweisen können. Wichtig ist aber auch die Kenntnis der Möglichkeit überhaupt jemanden anstecken zu können. Wie soll jemand vorsätzlich oder fahrlässig handeln, wenn er in Unkenntnis der eigenen Infektion ist? Entsprechend muss sich auch niemand Sorgen vor ner Anzeige oder ähnlichem machen. Wenn man erkrankt ist/Symptome zeigt, sollte man aber sein Verhalten entsprechend anpassen - das sagt einem aber auch schon der vernünftige Menschenverstand - insbesondere in Zeiten einer weltweiten Pandemie.
Das ist aber wohl im Fall der jungen Frau etwas anders. Sie hatte Symptome, wegen derer sie sich zum Test begeben hat und das Ergebnis war noch ausstehend. Sie konnte also durchaus damit rechnen, infiziert zu sein.