Gesundheit & Corona

  • Beitrag von EgonKöhnen ()

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  • Beitrag von Yavin ()

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  • Coronamässig gab es da 3 Beiträge.

    Einmal zu Baesweiler wo es für dich gerechnet ne Inzidenzzahl von 299 gibt. Das dort aktuell das G-Amt voll bis oben hin ist, wäre verständlich.

    Einmal zu Belgien, wo die Inzidenzzahl 10x so hoch ist wie in DE ist. Hier ist alles auf Anschlag, wäre also logisch.

    Ubd dann noch ein Bericht zu den 3 unterschiedlichen Tests. Da wird gesagt das es beim Testen über das Blut einige Tage dauern kann. Normal wird aber zunächst ein Test auf Antikörper gemacht, der etwas ungenau ist. Spätestens beim zweittest dann PCR. Beides kann innerhalb von einigen Minuten ausgewertet werden (zu Bearbeitungen im G-Amt wurde da nichts gesagt meine ich).

    Da die G-Ämter regional vollkommen unterschiedlich aufgestellt sind, kann so eine pauschale Aussage wie der Experte angeblich gesagt hat gar nicht stimmen.

    Und wie gesagt, ich war 2x in so Fällen mit beteiligt, es geht normalerweise alles in 1-2 Tagen.

  • Mein Bruder ist zum Flughafen gefahren, vorher registriert, Gesamtzeit 30 Minuten, davon 20 Minuten Diskussion, ob die Bretagne, ...

    Diese Diskussion scheint Standarf zu sein.

    Ich habe das an der Corona-Hotline der Stadt und auch im Walk-In-Testcenter diskutieren dürfen.

    ( Kam aus Kopenhagen, was erst am vorvorherigen Tag zum Risikogebiet erklärt worden war. )

  • Da Ihr hier beim Thema Epidemiologie und Epidemiologen seid:


    Einer der ganz Großen der Zunft ist George Davey Smith, Professor of Clinical Epidemiology, University of Bristol, UK. Von 2000 bis 2016 war er, zusammen mit Shah Ebrahim, Editor-in-Chief des International Journal of Epidemiology. Er hat mehr als 1200 wissenschaftliche Artikel publiziert, viele davon häufig zitierte Artikel, zu Themen wie soziale Ungleichheit und Krankheit, epidemiologische Methoden, kausale Schlussfolgerungen, Life-course Epidemiology, Herz-Kreislauferkrankungen und vieles mehr. In den letzten Jahren hat er vor allen Dingen zu Mendelian Randomization Studien publiziert, die grossen Einfluss in der epidemiologischen Diskussion haben.


    Im British Medical Journal ist vorgestern ein Editorial von ihm erschienen, zusammen mit Michael Blastland und Marcus Munafò, mit dem Titel „Covid-19’s known unknowns“. Relativ kurz und, so finde ich, gut zu lesen. Im Schussabschnitt des Artikels heisst es

    „Bei der Entscheidung, wem wir in der Covid-19-Ära zuhören sollten, sollten wir diejenigen respektieren, die Unsicherheit respektieren, und insbesondere diejenigen, die widersprüchliche Evidenz selbst für ihre am stärksten vertretenen Ansichten anerkennen. Kommentatoren, die absolut konsistent in ihren Beurteilungen bleiben und die jegliche neuen Daten oder neue Situationen durch die Brille Ihrer bereits bestehenden Ansichten betrachten, sei es „lasst alles einfach durchlaufen“ oder „eliminiert jetzt Covid“, würden bei einem solchen Test durchfallen“


    („When deciding whom to listen to in the covid-19 era, we should respect those who respect uncertainty, and listen in particular to those who acknowledge conflicting evidence on even their most strongly held views. Commentators who are utterly consistent, and see whatever new data or situation emerge through the lens of their pre-existing views—be it “Let it rip” or “Zero covid now”—would fail this test.“).


    https://www.bmj.com/content/371/bmj.m3979

  • Weil er es ist und nicht, weil es in deiner Telegram Gruppe verschwurbelt wurde.

    EgonKöhnen, Frau Dr.med. Angela Spelsberg ist ärztliche Leiterin des Tumorzentrum Aachen. Und sie hat zusammen mit Lauterbach in Havard studiert. Sie allerdings ist richtige Epidemiologin, er nicht. Da ist also nichts mit Telegram Gruppe zu tun. Was soll dieser Blödsinn eigentlich immer, wenn du nicht so richtig weiter weißt?

  • Auch wenn es die AfD ist. Irgendwie kann ich auch nicht nachvollziehen, was der Schäuble da gemacht hat.

    https://www.n-tv.de/politik/Af…gern-article22114766.html


    Bezieht sich wohl auf https://www.bundestag.de/press…1005-maskenpflicht-797132

    Zitat


    Der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, hat eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages angeordnet. Die Grundlage dafür ist sein Hausrecht nach Art. 40 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz. Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Oktober 2020 in Kraft.


    Den Absatz in Artikel 40 GG finde ich auch etwas dünn als Grundlage

    Zitat


    (2) Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.


    Dass der Bundestagspräsident das Hausrecht gegenüber Besuchern, Journalisten, Beschäftigten ausüben darf, verstehe ich noch. Aber gegenüber den gewählten MdB ausgeübt steht es im Konflikt mit der Freiheit des Mandats.


    Warum also hat der Herr Bundestagspräsident das nicht mindestens im gesamten Präsidium entscheiden lassen?

    Warum wurde es nicht noch besser im Bundestag diskutiert und dann über dieGeschäftsordnung geregelt?


    An den Mehrheiten hätte es doch vermutlich nicht gefehlt. Aber das Ego des Handelnden geht wohl vor effektivem Seuchenschutz.

  • An den Mehrheiten hätte es doch vermutlich nicht gefehlt. Aber das Ego des Handelnden geht wohl vor effektivem Seuchenschutz.

    Ich glaube eher, der Naivität geschuldet, zu glauben, dass es kein Aufbegehren gibt, weil er im Zweifel ohnehin die Mehrheiten des Parlaments hinter sich hätte. Er hätte aber zumindest ahnen, wenn nicht sogar wissen können, dass die AfD da nicht mitspielt und entsprechende Schritte einleitet. So hat er sich unnötig angreifbar gemacht und lässt eine Nebendiskussion zu, die von dem eigentlich Problem, der Pandemiebekämpfung, ablenkt.


    BTW Wo ich den Namen Stephan Brandner als Justitiar der AfD lese. Das ist doch der Typ, der sich neulich erst in einer Zugtoilette vor der Polizei versteckt hat. :D

  • ein anderer der zur Zeit unser Leben maßgeblich beeinflusst ist ... Tierarzt.
    Wieler, der Leiter des RKI .

    Was angesichts der Tatsache, dass Covid-19 offensichtlich eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragene Angelegenheit ist, kein Nachteil sein muss. Ausserdem ist er wohl Fachtierarzt für Mikrobiologie. Und rein biologisch ist Homo sapiens ja auch nur ein Säugetier.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • vielleicht muss man das Gebäude physischer betrachten. Den Raum. Während das politische Mandat und dessen Ausübung eher ein anderes Thema ist und nicht behindert wird.

    Wenn der Hausmeister sagt Schuhe aus, dann ist es eben so. Zumindest an diesem Ort.

  • Dass der Bundestagspräsident das Hausrecht gegenüber Besuchern, Journalisten, Beschäftigten ausüben darf, verstehe ich noch. Aber gegenüber den gewählten MdB ausgeübt steht es im Konflikt mit der Freiheit des Mandats.

    Finde deine Argumentation schlüssig, ob die Herleitung zu dünn ist. Habe gerade mal einen Blick in mein Staatsrecht Lehrbuch (Gröpl) geworfen, da es hier neben mir im Regal steht. In dieser Hinsicht findet sich da tatsächlich nichts. Das ist aber sicherlich ein Thema das man gut diskutieren kann. Also ob sich die Ausübung des Hausrechts auch auf die Abgeordneten des Bundestags und ihre Mandatsausübung erstreckt bzw. ob generell ein ausgeübtes Hausrecht in dergestalt überhaupt ein Eingriff in die Mandatsausübung ist (also nicht in das "ob" der Wahrnahme des Mandats sondern in das "wie"). Hab jetzt aber auch nicht weitergehend in Kommentaren gesucht.


    im konkreten Fall sehe ich es aber hinsichtlich des Konflikts zum freien Mandat etwas anders. Einem jeden Bundestagsabgeordneten ist die Teilnahme an den Sitzungen nach wie vor möglich, die durch Art 38 I S2 geschützte Teilhabe sowie das Recht auf Anwesenheit als Recht aus dem freien Mandat immer noch gewahrt. Vor jedem Einlass gab es schon vor Monaten Stände an denen Masken für diejenigen Abgeordneten angeboten wurden, die selbst keine bei sich trugen. Kenne die Verfügung jetzt nicht im Wortlaut, aber Abgeordnete die keine Maske tragen können aus bestimmten Gründen, werden diese vermutlich auch im Saal weglassen können. Wie in den entsprechenden Verfügungen der Länder in der Regel auch. Also steht der Teilhabe und Anwesenheit letztlich nur der persönliche Wille entgegen eine Maske zum Infektionsschutz zu tragen. Also rein effektiv gibt es keinerlei Hinderung bei der Ausübung des Mandats. Spinnt man den Gedanken weiter könnte man auch zur Frage kommen, ob nicht vielleicht auch die Pflicht Kleidung zu tragen das freie Mandat beeinträchtigt. Demgegenüber lässt sich aber auch gut vertreten finde ich, dass bereits die alleinige Belastung durch ein theoretisches Hindernis eine objektive Beeinträchtigung darstellt und entsprechend einer gesetzlicher Grundlage bedarf.


    Aber diese Frage ist durchaus spannend. Könnte ich mir auch gut als Klausurthema vorstellen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Das Rot Markierte finde ich persönlich viel problematischer. Mal unabhängig vom Virus.
    Was ja im Prinzip nichts anderes bedeutet das dies dort ..... ein Rechtsfreier Raum besteht.
    Oder missverstehe ich da was ?
    So nach dem Motto, Polizei und Gerichte vermuten Kriminelle Aktivitäten und wollen zur Ermittlung den Bundestag durchsuchen ( lassen wir mal außen vor ob man da was finden könnte ) . Schäuble sagt...No und Polizei und Staatsanwalt stehen da mit ihrem Durchsuchungsbefehl ?
    Ich hoffe ich liege da falsch.

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.

  • Klaus Allofs, unser Manager für den Sport ist gelernter Versicherungskaufmann!!!!


    Und was sagt das nun aus?

  • Das Rot Markierte finde ich persönlich viel problematischer. Mal unabhängig vom Virus.
    Was ja im Prinzip nichts anderes bedeutet das dies dort ..... ein Rechtsfreier Raum besteht.
    Oder missverstehe ich da was ?
    So nach dem Motto, Polizei und Gerichte vermuten Kriminelle Aktivitäten und wollen zur Ermittlung den Bundestag durchsuchen ( lassen wir mal außen vor ob man da was finden könnte ) . Schäuble sagt...No und Polizei und Staatsanwalt stehen da mit ihrem Durchsuchungsbefehl ?
    Ich hoffe ich liege da falsch.

    Das ist ein weiterer Schutz des freien Mandats flankierend zur Indemnität und Immunität der Abgeordneten und insbesondere Unabhängigkeit der Legislative gegenüber der Exekutive und Judikative. Lehren aus der Zeit der Weimarer Republik um den Bundestag und seinen Abgeordneten Schutz vor Repressionen seitens der Regierung oder den Gerichten zu bieten. Aus diesem Grunde besitzt der Bundestag auch eine eigene Polizei. Die Polizei untersteht normalerweise der Exekutive eines Landes bzw. als Ausnahme die Bundespolizei der Exekutive des Bundes. Auf dem Gebiet des Bundestags übt aber die Polizei beim deutschen Bundestag dort das alleinige Polizeirecht aus. Diese untersteht nach Art 40 II S1 dem Bundestagspräsidenten und damit der Legislative, die den Bundestagspräsidenten ja aus den eigenen Reihen gewählt hat.


    (Hab zweimal aus versehen bundespräsident statt bundestagspräsident geschrieben, wie peinlich...)

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  • Das Rot Markierte finde ich persönlich viel problematischer. Mal unabhängig vom Virus.
    Was ja im Prinzip nichts anderes bedeutet das dies dort ..... ein Rechtsfreier Raum besteht.

    1. Machst es mir aber schwer mit meiner Farbsehschwäche. ;-)


    2. Gibt ja eh Immunität der Abgeordneten. Zweck ist wohl, die Legislative vor willkürlicher Übergriffigkeit der Exeketuve zu schützen. Wobei einem Putschisten das wohl zuerst egal wäre.

  • Das wir doch gefälligst auf die Experten hören sollen.
    So höre ich es ständig.
    Für mich ! Ist zumindest Spahn ( der vorher null Beziehung zu Gesundheitspolitik hatte ), von einem Experten so weit weg, wie ein Schwein von Stabhochsprung ;-).
    Bei Wieler.... muss ich zugeben , ich weiß nicht welche Qualifikation nötig ist um ein Institut zu führen.
    Wenn ich einen Motorschaden an einem teuren und komplizierten Sportwagen habe. Dann könnte ich den auch in einer Hinterhofwerkstatt reparieren lassen.
    Die Jungs sind manchmal richtig richtig gut.
    Aber bei einer teuren und komplizierten Reparatur lasse ich dann doch lieber die Profis ran.
    Meist winken die nicht Profis, von alleine ab.
    Was in der Politik ja eher selten passiert. Dort nimmt man was man kriegen kann ;-)
    Verstehste was ich ausdrücken will ?

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.