Und der Radfahrer hat Vorfahrt auf dem die Straße kreuzenden Radweg. (Ja ich weiß es sicher.)
Ich will gar nicht widersprechen, aber begründe doch mal. Immerhin steht das ja schon mal im Widerspruch zur => anderen Aussage, die Fahrbahn würde den Radweg kreuzen. Trotzdem kommst Du zum selben Ergebnis (Radfahrer hat Vorfahrt).
Für mich ist das nach wie vor nicht 100%ig eindeutig. Das Verkehrszeichen 138-10 gibt wie gesagt dafür jedenfalls nix her, also kann's nur noch um die Frage gehen, ob es sich hier um Abbiegen handelt. Und selbst das ist m.M.n. nicht ganz so klar (Google Street View):
Hofgartenrampe.jpg
Könnte man aufgrund der eigenen Fahrspur auch eher als eine Art Y-Gabelung betrachten, wie von Corneliusstraße auf Berliner Allee (links) und Oststraße (rechts).
Dass man hier auf Radfahrer aufpassen muss und Rücksicht zu nehmen hat, ist schon klar, aber darum geht's nicht.