Gesundheit & Corona

  • Interessant, was die Tagesschau gerade aus Russland berichtete:


    Es gebe in Moskau einen seltsamen Anstieg von Lungenentzündungen bei nicht positiv auf Corona Getesteten. Die Tests seien wohl unzuverlässig, man wolle diese Patienten jetzt wie Corona-Patienten behandeln. Allgemein werden die Gegenmaßnahmen weiter angezogen. Moskaus Bürgermeister wirkt in diesen Tagen auch nicht so, als wolle er etwas beschönigen, er gilt in Moskau in diesen Tagen offenbar mehr als Taktgeber denn Putin. Etwas erstaunlich für mich, wie offen man da aus Moskau bzw. dortigen Krankenhäusern berichten konnte.

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.

  • Interessant, was die Tagesschau gerade aus Russland berichtete:


    Es gebe in Moskau einen seltsamen Anstieg von Lungenentzündungen bei nicht positiv auf Corona Getesteten. Die Tests seien wohl unzuverlässig, man wolle diese Patienten jetzt wie Corona-Patienten behandeln. Allgemein werden die Gegenmaßnahmen weiter angezogen. Moskaus Bürgermeister wirkt in diesen Tagen auch nicht so, als wolle er etwas beschönigen, er gilt in Moskau in diesen Tagen offenbar mehr als Taktgeber denn Putin. Etwas erstaunlich für mich, wie offen man da aus Moskau bzw. dortigen Krankenhäusern berichten konnte.

    Wenn das einer im Griff hat, dann Putin.....

  • Wahrscheinlich hörst du raus, was du hören willst. Objektiv war keine drin.


    Freiheitsrechte verschiedener Menschen in einer Gesellschaft konkurrieren und kollidieren miteinander.

    Auch dein Lieblingsbeispiel freie Ausübung der religiösen Bräuche funtioniert nicht uneingeschränkt. Dazu sind missionarische Religionen einfach zu übergriffig.


    Torpedo : Das Grundgesetz sieht eine Einschränkung von Artikel 1 GG durch Gesetz oder Verordnung nicht vor. Soweit d'accord. Trotzdem ist die Würde aller Menschen unserer Gesellschaft nicht unangetastet.

    Man muss nicht 1x das Fass aufmachen, ob z.B. Hartz-4-Regelungen einen staatlichen Angriff auf die Menschwürde darstellen.

    Innerhalb des Grungesetzes sei nur der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Würde des Menschen genannt. Urteile in Verfahren wegen Beleidigung zeigen, dass beide Grundrechte gegeneinander abgewogen werden ohne Anspruch, dass eins von beiden uneingeschränkt gelten muss.

  • rotation2013 Ja, schwierig und vor allem nur durch vmtl. philosophisch-moralisch-juristisches Diskussion lösbar. Gerne mal persönlich zu besseren Zeiten bei nem Bier.

    Ich finde den Fakt an sich gar nicht so schwierig. Die notwendige Abwägung dadurch hingegen schon, die letztendlich im Streitfall das BVerfG zu treffen hat.


    Der Punkt auf den ich hinauswollte: Kritik an den Corona-Maßnahmen ist valide, Diskussionen berechtigt. Mir erscheint sie aber zu undifferenziert, wenn dabei nicht anerkannt wird, dass die Regierungen dabei mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit auch ein Grundrecht verteidigen wollen.


    100%ig richtig finde ich das Ergebnis auch nicht.

  • Weisagung der Cree:


    “Only after the last tree has been cut down / Only after the last river has been poisoned / Only after the last fish has been caught / Then will you find that money cannot be eaten.”
    „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“

    Tolstoi:"Lerne das Leid zu lieben, und Du liebst das Leben. Frei übersetzt-Werdet Fortuna-Fans.

  • Artikel 1, GG, sollte eigentlich uneingeschränkt gelten und hat einen höheren Rang als alle anderen Rechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eben dieses Grundrecht hat der jetzt vielgelobte Herr Spahn mit seiner pauschalen Ablehnung jeder Sterbehilfe aber grob mißachtet. Insofern gebe ich dir reecht. Selbst dieses Grundrecht gilt nach dem Willen einiger Regierender nicht uneingeschränkt.

  • Wenn ich mal hochrechne was ich jetzt bei einer kleinen Radtour gesehen habe.. .wird das Virus wieder anziehen. Die Disziplin gerade bei der Ü20 Generation bröckelt. Keine Horden... aber kleine 5er Grüppchen sitzen am See... Wer will es ihnen verdenken.. 20° man sieht nix.... in Berlin bis jetzt sowieso sehr wenig für so eine Stadt.... harren wir der Dinge.

    Genau diese Panikmache wird zum Problem werden. Nachdem die jungen Leuten die letzten drei Wochen zu Hause waren und wahrscheinlich nicht krank waren, dürften sie nicht infiziert sein. Warum sollen sie dann - mal rein medizinisch und nicht juristisch gesehen - sich nicht treffen dürfen?


    Lauert das Virus am See? Oder sind das alles stille Wirte?


    Das Virus wurde eingedämmt. Jetzt gilt es junge Leute wieder rauszulassen, Infizierte zu entdecken und nachzuverfolgen und Risikogruppen zu schützen.


    Übrigens ist dank des wärmeren Wetters auch das Immunsystem besser. Gleichzeitig gehen viele andere Viren zurück. Beim neuartigen Coronavirus wissen das die Virologen noch nicht.


    Inwieweit in 10 Tagen tausende Menschen neu erkranken werden, weil heute die Menschen draußen waren, ist völlig spekulativ. Ich glaube das Volk ist weitestgehend gesund und der Frühling führt ohnehin zu einer Verlangsamung.

  • Nenne doch mal ein Grundrecht, dass in der Bundesrepublik einmal uneingeschränkt gegolten hat! Gibt es nicht, kann es nicht geben. Die Freiheiten des einen kollidieren mit den Rechten des anderen.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Im Einzelfall gat es Einschränkungen gegeben, die vom BVerfG auch ordentlich gerügt und einkassiert wurden. Aber dieses Grundrecht wurden ebenso wie dad eigentliche Staatssystem durch kein Gesetz oder Verordnung eingeschränkt oder beseitigt.

    Alle anderen Grundrechte können eingeschränkt werden.

    Zur Kollision verschiedener Gru drechte habe ich ja schon auf die praktische Konkordanz hingewiesen.

    Gerade erst gesehen. Auch dieses Grundrecht, das eigentlich nicht eingeschränkt werden darf, wurde schon eingeschränkt. Die Einschränkung durch Herrn Spahn wurde aber tatsächlich durch das BVerfG wieder einkassiert. Eigentlich unglaublich, dass Politiker immer wieder versuchen, dieses Grundrecht einzuschränken. Das ist nicht möglich, ohne unsere Demokratie komplett abzuschaffen. Aber selbst das wäre dann illegal.

  • Du gehst mir echt auf den Sac mit deinem dummen Geschreibsel.


    Nenne doch mal ein Grundrecht, dass in der Bundesrepublik einmal uneingeschränkt gegolten hat! Gibt es nicht, kann es nicht geben. Die Freiheiten des einen kollidieren mit den Rechten des anderen.

    Artikel 1, GG, sollte eigentlich uneingeschränkt gelten und hat einen höheren Rang als alle anderen Rechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eben dieses Grundrecht hat der jetzt vielgelobte Herr Spahn mit seiner pauschalen Ablehnung jeder Sterbehilfe aber grob mißachtet. Insofern gebe ich dir reecht. Selbst dieses Grundrecht gilt nach dem Willen einiger Regierender nicht uneingeschränkt.

    Artikel 1 hat höheren Rang als andere GG-Artikel? Das steht wo?

  • Ich finde es ziemlich hart wie einfach es ist die Demonstrationsfreiheit außerkraft zu setzen. wie einfach es ist die Homepage einer kritischen Person stillzulegen, auch wenn es nur ein Tag war. Es ist erstaunlich wie einfach Grundrechte mit Wohlwollen der Mehrheit entzogen werden. Warum ich es so schlimm finde, weil Es zeigt wie angreifbar unsere Verfassung ist. Es gibt Politiker die daraus ihre Schlüsse ziehen können um sich ein Vorteil zu verschaffen , siehe Ungarn. Nein ich habe kein Aluhut, bin kein Verschwörungstheoretiker und kein Rechter, ich bin einfach jemand der sich Gedanken macht. Ich habe auch keine Angst das wir in Deutschland nach der Pandemie in eine Diktatur leben müssen, aber erstaunt das so ein Typ wie Söder bis jetzt als Gewinner steht. So einfach ist das Volk zu verarschen. Ein paar starke Worte und schon ist man oben auf, erinnert mich irgendwie an Boris, Donald, Putin usw.

  • Artikel 1, GG, sollte eigentlich uneingeschränkt gelten und hat einen höheren Rang als alle anderen Rechte. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eben dieses Grundrecht hat der jetzt vielgelobte Herr Spahn mit seiner pauschalen Ablehnung jeder Sterbehilfe aber grob mißachtet. Insofern gebe ich dir reecht. Selbst dieses Grundrecht gilt nach dem Willen einiger Regierender nicht uneingeschränkt.

    Artikel 1 hat höheren Rang als andere GG-Artikel? Das steht wo?

    Da muss ich als Laie mal Wikipedia bemühen:

    "Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte (Artikel 1 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung. Ebenso wie Artikel 20 GG steht auch Artikel 1 unter dem Schutz der in Artikel 79 formulierten Ewigkeitsklausel und darf daher vom verfassungsändernden Gesetzgeber inhaltlich weder abgeschafft noch verändert werden."