Gesundheit & Corona


  • Zitat:


    Soweit ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht (bspw. aufgrund festgestellter In- fektion eines Beschäftigten), kann ein Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, weitere Beschäftigte oder auch Dritte, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, über das daraus resultierende Infektionsrisiko zu informieren. In diesem Zusammenhang sind auch entsprechende Datenverarbeitungen zulässig, so- weit sie erforderlich sind, um weitere Personen zu schützen. Die namentliche Nennung einer infizierten Person wird dabei jedoch regelmäßig nicht erforderlich sein“. Zitat Ende.


    Ich zumindest lese und verstehe daraus, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, die Identität des Infizierten bekannt zu machen, wenn dies erforderlich ist und dies nicht machen muss oder nicht machen sollte, wenn dies nicht erforderlich ist.

    In der Regel ist die Nennung einer infizierten Person nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt entscheidet welche Informationen an die Belegschaft weiter gegeben werden, und nicht der Arbeitgeber.

  • Da steht: "Die namentliche Nennung einer infizierten Person wird dabei jedoch regelmäßig nicht erforderlich sein“


    Was genau ein Abweichen von dieser Regelmäßigkeit begründet, steht da allerdings nicht - und hat ein Direktor bestimmt nicht selbst zu entscheiden. Insofern ist einzig und allein entscheidend, auf welche rechtliche Grundlage bzw. Anordnung dieser sich berufen kann.


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  • Die Situation in China klingt gar nicht gut, dort nimmt man Corona offensichtlich immer noch SEHR ernst, was uns vielleicht auch nachdenklich machen sollte...


    Angst vor zweiter Welle: Peking im "Kriegszustand"

    https://f7td5.app.goo.gl/YpT16Q



    Nö, eher nicht. Oder sagen wir mal so. Mitte der Woche schaue ich mal. Den dann sind mehr als 14 Tage seit Pfingsten vergangen. Bei dem was da abging müsste !! Kommende Woche die Corona Hölle losbrechen. Zumindest müssten die Infektionszahlen deutlich ansteigen.
    Wenn nicht......

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.

  • Übrigens soll sich ein Unterstamm des Virus entwickelt haben. Mal sehen, ob es gefährlicher, ungefährlicher oder ähnlich gefährlich mutiert ist.

  • Doch, das ergibt sich aus dem Text über dem letzten Satz und zwar wenn es erforderlich ist, um dem Infekionsrisiko zu begegnen und das ohne Nennung des Namens nicht möglich ist... und wie ich bereits gestern schrieb, ist das zum Beispiel der Fall, wenn Infektionsketten ohne Nennung des Namens nicht nachvollzogen werden können und/ oder um alle betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig informieren zu können, damit sie Maßnahmen zum Schutz zum Beispiel ihrer Familie treffen können.

    Was macht denn der Arbeitgeber, wenn er selber nicht nachvollziehen kann, wie sich die Infektionskette darstellt und das nur in Erfahrung bringen kann, wenn er die Mitarbeiter befragt?


    Ich glaube auch nicht, dass dies ein so seltenes Szenario ist und das der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW oder das Gesundheitsamt besser beurteilen können, wie der Arbeitsplatz beschaffen ist und die Arbeitsabläufe aussehen und die Gefahrenquellen besser beurteilen können.


    Was den Direktor angeht, kann es genauso sein, dass dieser nicht rechtzeitig mit dem Amt Maßnahmen abstimmen kann, aber belegte Gefahren drohen, wenn er nicht schnell handelt.


    Was macht er denn zum Beispiel mit einer Schülerin, die belegbar mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebt und vom Amt noch keine Anordnung erfolgt ist?


    Lässt er sie dann bis dahin weiter zur Schule gehen, weil nur das Amt diese Anordnung treffen darf? Unterlässt er eine Ermittlung der Infektionskette und unterlässt er es, die Betroffenen so zu informieren, dass sie nachvollziehen können, ob das Kind eventuell infiziert wurde und damit auch die Familie infizieren könnte?


    Ich denke, da gibt es je nach Situation keine festen und unumstößlichen Regeln, von denen nicht abgewichen werden darf, sondern wird auch die Schulleitung ausnahmsweise in besonderen Fällen handeln müssen und dürfen.


    Für jeden, der es gewohnt ist Verantwortung zu tragen, kann das nachvollziehen und es ist nicht despektierlich gemeint, dass es genauso nachvollziehbar ist, dass andersherum Missverständnisse entstehen und von amtsmissbräuchlichem Verhalten ausgegangen wird, wenn man selber nie damit konfrontiert ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Sehe ich anders.


    Das "Die namentliche Nennung einer infizierten Person wird dabei jedoch regelmäßig nicht erforderlich sein“

    steht ja schließlich im Zusammenhang mit dem zuvor Genannten. Und der Satz davor ist nunmal:

    In diesem Zusammenhang sind auch entsprechende Datenverarbeitungen zulässig, soweit sie erforderlich sind, um weitere Personen zu schützen


    Heißt also: Auch wenn Datenverarbeitungen erlaubt sein sollten, wird "dabei jedoch die Nennung der Namen infizierter Personen regelmäßig nicht erforderlich" sein. Wer genau darüber befinden darf, was eine solche Ausnahme von der Regel ist und wann ein Arbeitgeber aufgrund dieser Ausnahme auf welcher konkreten Grundlage wie genau handeln darf, das steht da allerdings mit keinem Wort. Im Übrigen geht es hier auch um Arbeitgeber und nicht um Schulen.

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  • "Sehr geehrte SchülerInnen, Eltern und .....

    Innerhalb der Schule, bzw. im Umfeld von Personen, die das Schulgebäude betreten haben wurde eine Person positiv getestet. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Gesundheitsamt, das ihnen ihr weiteres Vorgehen schildern wird. Der Unterricht entfällt bis auf weiteres. Bitte sehen sie von der Ermittlung der infizierten Person ab. Ich danke ihnen für ihre Mitarbeit und wünsche uns allen gesundheitlich das Beste."

    ;-)
    Löwenzahn


    "Heute ist die gute alte Zeit von morgen." Karl Valentin

  • Da bist Du meiner Meinung nach auf dem Holzweg, denn es geht hier nicht um die Rechte von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern, sondern ausschließlich um die Pflichten des Arbeitgebers bei einem Infektionsrisiko.


    Es wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei einem Infektionsrisiko benannt und der letzte Satz ist ein Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber regelmäßig von der Pflicht befreit ist, den Namen zu nennen, weil nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten dies im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers regelmäßig nicht nötig ist.

    Dass der Arbeitgeber die Daten weitergeben muss und darf, wenn dies erforderlich ist, steht aber weiter oben explizit zwei Sätze vor dem letzten Satz, den Du zitierst und irrtümlich als Einschränkung seiner Rechte interpretiert hast.


    Wenn es generell verboten wäre den Namen zu nennen oder dies nur nach Abstimmung oder Erlaubniserteilung einer Behörde erlaubt wäre, würde das auch das Thema sein und explizit so dort stehen, oder erst gar nicht erwähnt werden, dass dies regelmäßig nicht nötig ist.

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  • Beitrag von Arthur Friedenreich ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Da steht, dass Datenverarbeitung zulässig sein kann, wenn erforderlich. Aber eben auch, dass DABEI Namensnennung in der Regel "nicht erforderlich sein wird". "Nicht erforderlich" hört sich zwar noch nicht nach Verbot an. Datenverarbeitung bedeutet gemeinhin ja das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten“; Namensnennung wird aber hier explizit für den Regelfall ausgenommen, zumindest als in der Regel "nicht erforderlich" bezeichnet. Sehr vage formuliert, nach Verbot hört es sich jedenfalls in der Tat nicht an. Aber eben auch nicht als Maßgabe. Insofern rechtlich aus meiner Sicht vage. Aber wie gesagt geht es da eh um Arbeitgeber und nicht um Schuldirektoren.

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Arthur Friedenreich ()

  • Nö, eher nicht. Oder sagen wir mal so. Mitte der Woche schaue ich mal. Den dann sind mehr als 14 Tage seit Pfingsten vergangen. Bei dem was da abging müsste !! Kommende Woche die Corona Hölle losbrechen. Zumindest müssten die Infektionszahlen deutlich ansteigen.
    Wenn nicht......

    Übrigens soll sich ein Unterstamm des Virus entwickelt haben. Mal sehen, ob es gefährlicher, ungefährlicher oder ähnlich gefährlich mutiert ist.

    Das wurde schon anfangs von Covid19 vermutet, das dies passieren würde. Meist ist solch ein mutierter Virus schlimmer...

  • Viren mutieren ständig.

    Eine Aussage "schlimmer" ist nicht zulässig.

    Was soll das sein? Höhere Infektionsrate, höhere Todesrate?

    Ein Virus hat nur ein Interesse wie alle Lebensformen: Vermehrung. Eine Mutation ist entweder erfolgreicher in der Verbreitung oder nicht.

    Ein Virus was seinen Wirt sofort tötet verhält sich ziemlich dämlich.

  • Übrigens soll sich ein Unterstamm des Virus entwickelt haben. Mal sehen, ob es gefährlicher, ungefährlicher oder ähnlich gefährlich mutiert ist.

    Das wurde schon anfangs von Covid19 vermutet, das dies passieren würde. Meist ist solch ein mutierter Virus schlimmer...

    Es gibt aber auch eine andere "Theorie" aus der Wissenschaft.
    Die da heißt, Viren entwickeln sich in der regel weiter und werden auch "schlauer".
    dahingehend das diese weniger tödlich werden. Weil das ist ein "Erfolgsmodell" .
    Ziel wäre es dauerhaft im Wirt zu überleben und eben nicht ihn zu töten.
    Grippe Viren sind so ein "Erfolgsmodell".
    Dann hoffen wir mal das dieses Covid Virus zu den "cleveren" gehört und sich schnell dahingehend entwickelt.
    Aber das ist eben alles graue ( Verschwörungs) Theorie. ;-).
    Fakt ist jedoch, trotz der "Ausschweifungen" vor 14 Tagen steigen die Infektionszahlen nicht an.
    Was diese aber ob der "Mahner" eigentlich müssten.

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.

  • Übrigens soll sich ein Unterstamm des Virus entwickelt haben. Mal sehen, ob es gefährlicher, ungefährlicher oder ähnlich gefährlich mutiert ist.

    Das wurde schon anfangs von Covid19 vermutet, das dies passieren würde. Meist ist solch ein mutierter Virus schlimmer...

    Was ich dazu gelesen habe, soll es sich genau andersherum verhalten.


    Viren mutieren und wollen in den Wirt hinein. Da der Wirt (also unser Immunsystem) schlau ist, entwickelt es Antikörper und daher muss der Virus sich abschwächen.


    Man wird sehen, was passiert. Das Problem von C-19 ist meiner Meinung nach nicht der Virus selbst (den man sehr ernst nehmen sollte und daher Schutzmaßnahmen ergreifen muss), sondern der Diskurs. Die Vergleiche mit der spanischen Grippe waren ein riesiges Problem. Ich erinnere mich an Schaubilder von den Volksverpetzern, die uns mit Denver 1918 verglichen haben. DAS ist unsäglich, da vollkommen spekulativ.