Beantworte doch einfach mal die Frage.
Das war due Antwort. Halten auf der Fahrbahn ist aut StVO nicht regelkonform, [...]
Schön, mehr wollte ich nicht hören - geht doch.
Was hat das jetzt mit der Diskussion um verbotswidrige Nutzung von Fahrradspuren durch haltende / parkende KfZ zu tun
Das versuche ich Dir und anderen Kollegen hier schon seit mittlerweile über einer Woche begreiflich zu machen, aber es scheint (zumindest für Euch) nicht so einfach zu verstehen zu sein. Z.B. hiermit (Zitat vom 24.05., also vor 7 Tagen):
Aber wie gesagt, es geht ja nicht um diese spezielle Situation, sondern um die grundsätzliche Problematik, wie man sich sinnvollerweise verhalten sollte, wenn man nur die Wahl zwischen Pest (mitten auf der Fahrbahn halten, verboten?) und Cholera (auf dem Radfahrstreifen halten, definitiv verboten) hat.
Und Du kommst trotzdem jetzt wieder mit "Reicht dir die StVO als Quelle?". Nee, die reicht natürlich nicht, wenn die beiden einzigen Alternativen (Radfahrstreifen oder Fahrbahn blockieren, eine dritte Möglichkeit gibt's nicht) gleichermaßen verboten ("nicht regelkonform") sind. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Und wenn beides eh verboten ist, eines davon aber gemacht werden muss, weil man sonst weder Behinderte noch Bierfässer für Kneipen, Pakete, Waschmaschinen oder Kühlschränke ein- oder ausladen bzw. anliefern kann, dann stellt sich jedem mit einem gesunden Menschenverstand wie von selbst die Frage, welche der beiden verbotenen Alternativen die sinnvollere ist. Und nur darum kann's die ganze Zeit gehen.
Vor Einführung der Radfahrstreifen hat man das relativ problemlos und gelassen in zweiter Reihe bewerkstelligen können - war zwar wohl auch verboten, wurde aber geduldet, weil man den Verkehr ja nicht nennenswert behindert hat. Seit Einführung der Radfahrstreifen focussiert sich aber nun alles auf diese, wie man an der Reaktion des Fahrers des Behindertentransports ja sieht, der offenbar in dem Irrglauben lebt, er dürfe nicht auf dem Radfahrstreifen halten (richtig), mitten auf der Fahrbahn aber schon (falsch).
In dieser Rechtslage mit der StVO zu argumentieren, ist deshalb komplett daneben, weil man da gar nicht recht bekommen kann. Du willst einfach politisch einseitig nur den Radfahrern das Weiterkommen ermöglichen, ich will es im Sinne eines fließenden Verkehrs (der ganz nebenbei auch weniger Schadstoffe produziert) und pragmatisch sowohl Radfahrern als auch Autofahrern ermöglichen.
Das ist das, was uns grundsätzlich unterscheidet.