Alles rund um die schönste Stadt am Rhein

  • Kann mir nicht vorstellen, dass ein Radfahrer anhält wenn ein Fußgänger sich dem Zebrastreifen nähert.

    Teure Angelegenheit...

    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/fussgaengerueberweg/

    Aber natürlich. Anhalten nicht unbedingt. Aber langsamer werden, den Fußgängern durch Blickkontakt und/oder Handzeichen deutlich machen, dass man sie gesehen hat und sie queren lässt. Dann kann man hinter ihnen durchfahren.

    Ist aber doch völlig normal.


    Verweise auf den Bußgeldkatalog finde ich wenig zielführend, und die Bestimmung...


    Die meisten Radler wissen nicht mal dass man nur schiebend auf dem Zebrastreifen unterwegs sein darf.


    ...dass ein Radfahrer sein Rad über einen Zebrastreifen schieben muss, weltfremd (ist das wirklich so?).


    Es wäre allen mehr gedient, wenn die diversen Fraktionen der Verkehrsteilnehmer einen common sense entwickeln würden, was in einer konkreten Situation sinnvoll und pragmatisch ist und was nicht - egal, was StVO und Bußgeldkatalog dazu meinen. Dieses manische Festhalten an Regeln und (tatsächlichem oder vermeintlichem) Recht ("Ich habe Vorfahrt!") kommt mir sehr deutsch vor.


    Damit rede ich nicht der Anarchie und dem Chaos auf Deutschlands Straßen das Wort. Sondern der vernunftbegabten Entscheidung, die eine oder andere Regel in einer konkreten Situation bewusst zu verletzen, wenn sie in diesem Moment der Sache - z.B. einem fließenden Verkehr - dient und niemanden ernsthaft gefährdet. Aber manche produzieren lieber einen Stau statt den auf der Fahrbahn seit 'ner halben Stunde stehenden Lieferwagen zu umkurven - die Linie links davon ist ja durchgezogen, und da darf man nie nicht drüberfahren, das haben wir ja so in der Fahrschule gelernt.


    Sowas meine ich...

  • Es ist halt auch nicht ganz so allgemein gültig:


    Zebrastreifen:Müssen Radfahrer absteigen?


    Es gilt die Regel: Augen auf im Straßenverkehr.

  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Beitrag von der metty ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Das Wetter ist zu schön um mich mit sowas zu beschäftigen... ().
  • Meines Wissens ist die Radwegebenutzungspflicht in Düsseldorf generell aufgehoben. Ist das ein Irrtum? Der Link verweist auf die Hamburger Regelung.

    Die Grünen haben einen Antrag dieses Inhalts zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 5.5.2020 gestellt, der stand auch auf der Tagesordnung. Ich habe aber bisher kein Sitzungsprotokoll gefunden.

    Dateien

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Seit wann kann sich Düsseldorf über die StVO hinwegsetzen?

    §2 Abs 4...

    Die Stadt Düsseldorf kann die Schilder abbauen, wenn sie das möchte. So, wie es ja auch an vielen Stellen bereits gemacht wurde (Königsallee, Rotterdamer Str., Thewissenweg...) Dann ist die Nutzingspflicht aufgehoben. Damit setzt sie sich über keine StVO hinweg.

  • Seit wann kann sich Düsseldorf über die StVO hinwegsetzen?

    §2 Abs 4...

    Die Stadt Düsseldorf kann die Schilder abbauen, wenn sie das möchte. So, wie es ja auch an vielen Stellen bereits gemacht wurde (Königsallee, Rotterdamer Str., Thewissenweg...) Dann ist die Nutzingspflicht aufgehoben. Damit setzt sie sich über keine StVO hinweg.

    Muss man nicht gut finden.

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Muss man nicht gut finden.

    Ist aber anscheinend so. Aus dem oben von mir verlinkten Antrag:


    Zitat

    Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss verweist nochmals auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09). Hiernach darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Muss man nicht gut finden.

    Ist aber anscheinend so. Aus dem oben von mir verlinkten Antrag:


    Zitat

    Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss verweist nochmals auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09). Hiernach darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage

    Ist aber auch eine scheiß Regelung, da müssen Autofahrer tatsächlich mal langsamer fahren, nur weil Fußgänger und Radfahrer geschützt werden sollen.

  • Dieser gemeinsame Antrag der Ratsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ...



    ... mit der folgenden Begründung ...



    ... wurde in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 05.05.2020 mit 10 zu 9 Stimmen angenommen. Demnach liegt der Ball jetzt im Spielfeld der Verwaltung, welche diesen Auftrag aus der Politik erst einmal ins Eingangskörbchen gelegt haben dürfte. Jedenfalls war das Thema in den Einladungen der beiden nachfolgenden Ausschusssitzungen noch nicht aufgegriffen worden.


    Quelle: Bürgerinformationssystem der Landeshauptstadt Düsseldorf | https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html | dort befinden sich herunterladbare PDF-Dateien




    Somit werden sich die ›Düsseldorfer*innen‹ in ihrer Eigenschaft als ›Verkehrsteilnehmer*innen‹, insbesondere als ›Radfahrende‹, doch auch die ›Zufußgehenden‹ [allesamt Bezeichnungen aus dem Antrag] und vielleicht auch die ›Autofahrenden‹ (?) und auswärtigen ›Einfach-nur-mal-so-interessiert-Seienden‹ (wie ich) noch ein wenig gedulden dürfen.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • [...]


    Somit werden sich die ›Düsseldorfer*innen‹ in ihrer Eigenschaft als ›Verkehrsteilnehmer*innen‹, insbesondere als ›Radfahrende‹, doch auch die ›Zufußgehenden‹ [allesamt Bezeichnungen aus dem Antrag] und vielleicht auch die ›Autofahrenden‹ (?) und auswärtigen ›Einfach-nur-mal-so-interessiert-Seienden‹ (wie ich) noch ein wenig gedulden dürfen.


    Alleine schon wegen des unsäglichen und verkrampften Gendergeschwurbels bin ich gegen die Umsetzung dieses Beschlusses.

  • Seit wann kann sich Düsseldorf über die StVO hinwegsetzen?

    §2 Abs 4...

    Die Stadt Düsseldorf kann die Schilder abbauen, wenn sie das möchte. So, wie es ja auch an vielen Stellen bereits gemacht wurde (Königsallee, Rotterdamer Str., Thewissenweg...) Dann ist die Nutzingspflicht aufgehoben. Damit setzt sie sich über keine StVO hinweg.

    Auch eine Art Geiselnahme...

    "Train yourself to let go of everything you fear to lose!" (Master Yoda)

  • Die Stadt Düsseldorf kann die Schilder abbauen, wenn sie das möchte. So, wie es ja auch an vielen Stellen bereits gemacht wurde (Königsallee, Rotterdamer Str., Thewissenweg...) Dann ist die Nutzingspflicht aufgehoben. Damit setzt sie sich über keine StVO hinweg.

    Auch eine Art Geiselnahme...

    Was hat Geisel mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht von 2010 zu tun?


    Geisel war alles andere als ein Fahrradbürgermeister. Keller hat laut eigener Aussage 300km Radwege geplant und unter Geisel wurden ca. 20km gebaut.

  • Die Stadt Düsseldorf kann die Schilder abbauen, wenn sie das möchte. So, wie es ja auch an vielen Stellen bereits gemacht wurde (Königsallee, Rotterdamer Str., Thewissenweg...) Dann ist die Nutzingspflicht aufgehoben. Damit setzt sie sich über keine StVO hinweg.

    Muss man nicht gut finden.

    Ich fände es gut. Zumindest wäre dann die Aggressivität gegen vermeintlich "illegale" Radfahrer etwas geringer. Das ständige Anhupen und Abdrängeln ist auch unabhängig davon, welchen Fahrstil man mit dem Fahrrad hat.

  • Muss man nicht gut finden.

    Ich fände es gut. Zumindest wäre dann die Aggressivität gegen vermeintlich "illegale" Radfahrer etwas geringer. Das ständige Anhupen und Abdrängeln ist auch unabhängig davon, welchen Fahrstil man mit dem Fahrrad hat.

    Wobei ich auch da anmerken möchte, dies betrifft höchstens 2% der Autofahrer, der Rest hat damit kein Problem oder schluckt seinen Ärger runter!

  • Hauptsache die Wahlbenachrichtigung ist angekommen.

    Bin mir nur sehr unschlüssig, wem ich am Ende meine Stimme geben soll.

    Etwas Abhilfe kann da evtl. der Düssel-O-Mat leisten.


    Die erste der "etablierten" Parteien ist bei meinem Ergebnis erst auf dem siebten Platz aufgetaucht.

  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • FD steht für Fortuna Düsseldorf. Was ist daran erschreckend? :D Und warum hast Du da nur 33% Übereinstimmung? Wegen der Meisterschaft? --;)ir

  • Also genau so wie ich gesagt habe. Dass Querung gemeint war war wohl aus dem Kontext für Normaldenkende ersichtlich.