Alles rund um die schönste Stadt am Rhein

  • Ich sehe die Ironie nicht...

    Abschaffung des Führerscheins?

    In meinem Posting - also dem vor deinem - gibt es keine Ironie.

    Mit Verkehrsteilnehmer meine ich auch nicht nur Autofahrer. Einerseits meine ich nicht, dass Autofahren zu den Grundrechten gehört. Wer es wirklich nicht kann, sollte auch keine Lizenz dafür erhalten. Andererseits dürfen m.E. aber auch keine Supermanneigenschaften als Mindestanforderung gelten, damit man ein KFZ bewegen darf.


    Von "Supermanneigenschaften" ist nun wirklich nicht die Rede. Aber der Straßenverkehr ist im Laufe der Jahrzehnte nun mal komplexer geworden, diesem Umstand müsste die Ausbildung eigentlich Rechnung tragen, aber nach meiner Beobachtung scheint das Gegenteil der Fall zu sein. Zudem lernen die Fahrschüler heutzutage auf modernsten Fahrzeugen mit Automatik und allen erdenklichen Assistenzsystemen und Rundumkameras, um sich nach bestandener Prüfung (verständlicherweise!) in einen billigen rollenden Schuhkarton zu setzen, der das alles nicht in dem Maße hat, und dann fangen die Probleme im Alltag an.


    Aber es betrifft nicht nur Anfänger, sondern Fahrer jedes Alters. Wenn's nach mir ginge, wäre ein Praxistest alle zwei Jahre für alle Pflicht. Mit Betonung auf Praxis, und nicht auf exotische und für den Alltag weitgehend irrelevante Theoriefragen.


    Ich lade jeden, der will, mal auf eine Lehrstunde in der Stadt und auf der Autobahn ein. Ich sag nur Blinkmuffel, überängstliche Schleicher, verhinderte Rennfahrer und träumende Mittelspurblockierer...


    Vielleicht habe ich myfreexp auch missverstanden. Aber mein Eindruck ist, weil er sich schon mehrfach in der Art geäußert hat, dass er Leuten die Straße verbieten wollen würde, die sich in seinem Sinne dort nicht souverän bewegen können.


    Streiche "in seinem Sinne", und Du hast mich einigermaßen richtig verstanden. Gilt für Auto- und Radfahrer, natürlich nicht für Fußgänger.

  • Zitat

    im Sinne der Freizügigkeit schon die Möglichkeit haben, sich im öffentlichen Raum zu bewegen. Man kann also nicht alle von der Straße nehmen, die durch das Verkehrsgeschehen überfordert sind.

    Deshalb heisst es ja auch in der stvo §1

    „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

    §1 der STVO besagt : Die Vorfahrt habe ich !!! --;)ir

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

    Eines Camper größter Fluch, schlechtes Wetter und Besuch.

    Corona-Krise: Millionen werden Pleite gehen, eine Handvoll macht sich die Taschen voll.

  • Wir sind da wohl teilweise nicht so weit auseinander.

    Aber bzgl. der FußgängerInnen widerspreche ich dir vehement, wenn ich deinen Post nicht richtig gelesen und verstanden habe ( sagt Edit ). Du kannst denen nicht den Zugang zum Verkehrsraum verwehren, wenn sie der Komplexität des Verkehrs weniger souverän gegenüberstehen als die durchschnittlichen TeilnehmerInnen.

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von rotation2013 ()

  • bzgl. Fußgängern sagt er doch dasselbe.

    Aber die Schwelle muss auch bei Radlern relativ niedrig bleiben. Wie sollen z.B. Kinder sonst den Straßenverkehr lernen?

  • Wir sind da wohl teilweise nicht so weit auseinander.

    Aber bzgl. der FußgängerInnen widerspreche ich dir vehement. Du kannst denen nicht den Zugang zum Verkehrsraum verwehren, wenn sie der Komplexität des Verkehrs weniger souverän gegenüberstehen als die durchschnittlichen TeilnehmerInnen.

    bzgl. Fußgängern sagt er doch dasselbe.

    Aber die Schwelle muss auch bei Radlern relativ niedrig bleiben. Wie sollen z.B. Kinder sonst den Straßenverkehr lernen?

    Ups - lesen und verstehen .... Habe das mal oben korrigiert. Danke!

  • Re-integriert. ;)

  • Wir sind da wohl teilweise nicht so weit auseinander.

    Aber bzgl. der FußgängerInnen widerspreche ich dir vehement. Du kannst denen nicht den Zugang zum Verkehrsraum verwehren, wenn sie der Komplexität des Verkehrs weniger souverän gegenüberstehen als die durchschnittlichen TeilnehmerInnen.

    bzgl. Fußgängern sagt er doch dasselbe.

    Aber die Schwelle muss auch bei Radlern relativ niedrig bleiben. Wie sollen z.B. Kinder sonst den Straßenverkehr lernen?


    Ich denke, die dürfen/sollen/müssen auf dem Gehweg fahren...?


    Und natürlich gehört eine Verkehrserziehung in die Grundschulen, m.W. wird das auch gemacht. Das praktische Erlernen des Radfahrens macht man an dafür geeigneten Orten und Plätzen, das kann auch ein Hinterhof oder verkehrsberuhigtes Wohngebiet sein, sicher aber nicht auf der Corneliusstraße u.ä.


    Es ging ja um den Straßenverkehr, da haben Kinder zunächst mal nix verloren, solange sie nicht entsprechend fit dafür sind. Ich rede von Düsseldorf und Großstädten allgemein, nicht vom Leben auf dem Lande.


    Bzgl. der Fußgänger hast Du mich richtig verstanden.

  • Genau da bin ich vor vielen Jahren durch die Führerscheinprüfung gefallen, nachdem ich beim rückwärts einparken immer auf dem Radfahrweg gelandet bin, der nahtlos von der Bordsteinkante an auf die Straße ging. 5 Stunden Nachschlag.

    Ich mag Amateure. Denn sie tun es aus Liebe.

  • Kinder müssen bis 8, dürfen bis 10 Jahren auf dem Fußweg fahren, danach nicht mehr und bis mind. 16 lernen sie weiter. Vielleicht nicht auf der Corneliusstr., aber schon auf Ulmenstr. und ähnlichen, schließlich leben sie dort. Dier werden nicht 16 Jahre in Hinterhöfen versteckt.

  • Beantwortet aber meine Frage nach der Quelle nicht. Irgendwoher musst Du das doch haben? Ich habe bisher nichts dazu gefunden, zumal Pop-up-Radwege ja auch eine ziemlich neue Sache sind. Und ob das für alle oder nur für Pop-up-Radwege gilt, ist auch noch nicht beantwortet.

    Sieh mal hier nach. Aber die Ausgabe sollte allerdings recht aktuell sein. Über 3000 mehr oder weniger interessante Seiten.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Beantwortet aber meine Frage nach der Quelle nicht. Irgendwoher musst Du das doch haben? Ich habe bisher nichts dazu gefunden, zumal Pop-up-Radwege ja auch eine ziemlich neue Sache sind. Und ob das für alle oder nur für Pop-up-Radwege gilt, ist auch noch nicht beantwortet.

    Sieh mal hier nach. Aber die Ausgabe sollte allerdings recht aktuell sein. Über 3000 mehr oder weniger interessante Seiten.


    Jetzt mal im Ernst - da kannst Du Deine Info doch nicht her haben, geschweige denn, dass man von Taxifahrern erwarten kann, sich damit zu beschäftigen, damit sie wissen, wie sie sich bei Pop-up-Radwegen zu verhalten haben.


    Rück doch bitte einfach mal konkret mit der Quelle raus und beantworte die Frage, ob die von Dir genannten Regeln nur für Pop-up-Radwege oder für Radwege/-spuren generell gelten.

  • ein Radweg ist mMn ein Radweg. Pop Up heisst ja nur, dass er mal da ist, bei Bedarf, oder halt wieder verschwindet.

    Wenn er aktiv ist, dürften dieselben Regeln gelten wie für „konventionelle Radwege“.


    Ja, "mMn" und "dürften", aber das ist keine klare Aussage.


    Der => Wortlaut von Don Alfredo bezieht sich ausdrücklich auf Pop-up-Radwege, nur deshalb ja die Frage.

  • Auch wenn mein Nick das hergibt, hierzu wirst du von mir keine klare Aussage erhalten 8)



    Hier was zu „wer darf auf radwegen halten“ https://www.zeit.de/mobilitaet…onderrechte-verkehrsrecht


    Und aus dem Begriff des Radweges leite ich die Gleichstellung zu konventionellen Radwegen her.

    Interessant ist eigentlich die Entstehung. Man hebelte das Genehmigungsverfahren aus indem man zur Beschleunigung der Straßenverkehrsrechtlichen Anordnung mit der Eindämmungsmaßnahmenverordnung Covid19 nachhalf.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Doppelkorn ()

  • Auch wenn mein Nick das hergibt, hierzu wirst du von mir keine klare Aussage erhalten 8)


    Und daher war die unklare wenig hilfreich. Vermuten kann ich selbst. 8)


    Aber vielleicht kommt Don Alfredo ja doch noch aus der Deckung (auch in Sachen Quelle).

  • Du wirst nichts finden, keiner wird was finden (klingt wie Falcos Jeanny)

    Es ist ein Radweg der aufgrund der zeitlichen Begrenzung und der Geschwindigkeit des Aufbaus/Genehmigung einfach einen anderen Namen erhielt.

    Ausserdem hab ich noch was oben nachgelegt....

  • Jetzt mal im Ernst - da kannst Du Deine Info doch nicht her haben, geschweige denn, dass man von Taxifahrern erwarten kann, sich damit zu beschäftigen, damit sie wissen, wie sie sich bei Pop-up-Radwegen zu verhalten haben.


    Rück doch bitte einfach mal konkret mit der Quelle raus und beantworte die Frage, ob die von Dir genannten Regeln nur für Pop-up-Radwege oder für Radwege/-spuren generell gelten.

    Doch, das steht da drin, allerdings nur für Radwege, weil es in der Ausgabe, die mir zur Verfügung stand, den Begriff Pop-up-Radweg noch nicht gab.Dürfte aber egal sein, es ist der Bereich der Fahrbahn, der für Autos überwiegend tabu ist.


    Und den Droschkenkutschern wird das in der Schulung zum PBS beigebracht erzählt, damit sie es wissen. Offensichtlich hören sie nicht immer genau zu.

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