Das Europapokal-Archiv

  • Okay wenn wir hier über eine Tätlichkeit reden wollen, dann sollten wir schon auch die Regel dazu kennen. Ob er "eieiei" macht oder wirklich an den Haaren zieht oder was auch immer, das lässt sich nicht durch ein Standbild aufklären sondern nur durch ein bewegtes Bild der Aktion. Um eine Tätlichkeit sein zu können, muss die Aktion übermäßig hart oder brutal sein. Dieser Zusatz ist für eine Tätlichkeit ZWINGEND erforderlich. Alles was nicht übermäßig hart oder brutal ist, ist keine Tätlichkeit. Und ich habe die Bilder gesehen, wer mir das als übermäßig hart oder brutal verkaufen will, dem kann ich nicht mehr helfen.

  • Okay wenn wir hier über eine Tätlichkeit reden wollen, dann sollten wir schon auch die Regel dazu kennen. Ob er "eieiei" macht oder wirklich an den Haaren zieht oder was auch immer, das lässt sich nicht durch ein Standbild aufklären sondern nur durch ein bewegtes Bild der Aktion. Um eine Tätlichkeit sein zu können, muss die Aktion übermäßig hart oder brutal sein. Dieser Zusatz ist für eine Tätlichkeit ZWINGEND erforderlich. Alles was nicht übermäßig hart oder brutal ist, ist keine Tätlichkeit. Und ich habe die Bilder gesehen, wer mir das als übermäßig hart oder brutal verkaufen will, dem kann ich nicht mehr helfen.

    Stimmt einfach nicht. Schlichtweg falsch. Musst du noch mal die Regeln zu Rate ziehen. Ich kann auch rot bekommen, wenn ich auch nur einen Schlag andeute. Oder einen Tritt. Oder Kopfstoß. Oder höhnisch das Gesicht des Gegners streichel. Oder seine Eier kitzel. Such dir was aus, es ist alles unsportliches verhalten und kann mit rot bestraft werden.

  • Okay wenn wir hier über eine Tätlichkeit reden wollen, dann sollten wir schon auch die Regel dazu kennen. Ob er "eieiei" macht oder wirklich an den Haaren zieht oder was auch immer, das lässt sich nicht durch ein Standbild aufklären sondern nur durch ein bewegtes Bild der Aktion. Um eine Tätlichkeit sein zu können, muss die Aktion übermäßig hart oder brutal sein. Dieser Zusatz ist für eine Tätlichkeit ZWINGEND erforderlich. Alles was nicht übermäßig hart oder brutal ist, ist keine Tätlichkeit. Und ich habe die Bilder gesehen, wer mir das als übermäßig hart oder brutal verkaufen will, dem kann ich nicht mehr helfen.

    Stimmt einfach nicht. Schlichtweg falsch. Musst du noch mal die Regeln zu Rate ziehen. Ich kann auch rot bekommen, wenn ich auch nur einen Schlag andeute. Oder einen Tritt. Oder Kopfstoß. Oder höhnisch das Gesicht des Gegners streichel. Oder seine Eier kitzel. Such dir was aus, es ist alles unsportliches verhalten und kann mit rot bestraft werden.

    Du brauchst mir sicher nicht die Regeln zu zeigen. ;) Was ich beschrieben habe ist völlig korrekt. Du beschreibst hier wiederum einen anderen Sachverhalt, nämlich die versuchte Tätlichkeit. Eine Tätlichkeit und eine versuchte Tätlichkeit sind 2 paar Schuhe. Die versuchte Tätlichkeit ist ebenfalls mit rot zu bestrafen, so weit richtig. Lag hier offensichtlich aber auch nicht vor. Und eine Unsportlichkeit (also unsportliches Verhalten) ist mit gelb zu bestrafen und kann nicht mit rot bestraft werden, da liegst du also komplett daneben. Die versuchte Tätlichkeit erfordert im Übrigen genau dieselben zwingenden Bedingungen der übermäßigen Härte oder Brutalität die hier allerdings nur versucht werden einzusetzen. Im Fall Ronaldo völlig absurd.

    (Bin gespannt wer deinem Beitrag alles zustimmt und sich damit outet die Regeln nicht zu kennen...) ;)

  • Wer sagt, Haare ziehen (was laut Strafrecht eine Körperverletzung ist) sei keine rote Karte, sollte mit Vorwürfen fehlender Regelkunde vorsichtig sein. Aber lass mal gut sein, hab heute noch anderes zu tun. ;))shake

  • Wer sagt, Haare ziehen (was laut Strafrecht eine Körperverletzung ist) sei keine rote Karte, sollte mit Vorwürfen fehlender Regelkunde vorsichtig sein. Aber lass mal gut sein, hab heute noch anderes zu tun. ;))shake

    Okay, dann bitte ich dich um Nennung der Regel die Haareziehen als Tätlichkeit einordnet.

    Ich weiß natürlich, dass du dieser Bitte weder nachkommen kannst, noch willst.

    Die Regel verlangt wörtlich(!) die Notwendigkeit übermäßiger Härte oder Brutalität. Kannst du zwar abstreiten, sie tut es aber trotzdem.

  • Wer sagt, Haare ziehen (was laut Strafrecht eine Körperverletzung ist) sei keine rote Karte, sollte mit Vorwürfen fehlender Regelkunde vorsichtig sein. Aber lass mal gut sein, hab heute noch anderes zu tun. ;))shake

    Okay, dann bitte ich dich um Nennung der Regel die Haareziehen als Tätlichkeit einordnet.

    Ich weiß natürlich, dass du dieser Bitte weder nachkommen kannst, noch willst.

    Die Regel verlangt wörtlich(!) die Notwendigkeit übermäßiger Härte oder Brutalität. Kannst du zwar abstreiten, sie tut es aber trotzdem.

    Haare ziehen ist übermäßige Härte und Brutalität. Hast die Regel also selbst gefunden. --;;)

  • Wer sagt, Haare ziehen (was laut Strafrecht eine Körperverletzung ist) sei keine rote Karte, sollte mit Vorwürfen fehlender Regelkunde vorsichtig sein. Aber lass mal gut sein, hab heute noch anderes zu tun. ;))shake

    Okay, dann bitte ich dich um Nennung der Regel die Haareziehen als Tätlichkeit einordnet.

    Ich weiß natürlich, dass du dieser Bitte weder nachkommen kannst, noch willst.

    Die Regel verlangt wörtlich(!) die Notwendigkeit übermäßiger Härte oder Brutalität. Kannst du zwar abstreiten, sie tut es aber trotzdem.

    Da ich nicht den Wortlaut kenne, ist spucken wortwörtlich genannt?

  • Okay, dann bitte ich dich um Nennung der Regel die Haareziehen als Tätlichkeit einordnet.

    Ich weiß natürlich, dass du dieser Bitte weder nachkommen kannst, noch willst.

    Die Regel verlangt wörtlich(!) die Notwendigkeit übermäßiger Härte oder Brutalität. Kannst du zwar abstreiten, sie tut es aber trotzdem.

    Da ich nicht den Wortlaut kenne, ist spucken wortwörtlich genannt?

    Ja, ist ein eigens formulierter Tatbestand. Keine Tätlichkeit, aber grundsätzlich, auch als Versuch, mit rot zu bestrafen.

    Und falls einer fragt: Nein Haareziehen wird nicht extra benannt, es fällt unter die Beurteilungskriterien der Tätlichkeit und muss demnach übermäßig hart oder brutal erfolgen um eine Tätlichkeit zu sein.

  • Eine Tätlichkeit und eine versuchte Tätlichkeit sind 2 paar Schuhe. Die versuchte Tätlichkeit ist ebenfalls mit rot zu bestrafen, so weit richtig. Lag hier offensichtlich aber auch nicht vor. Und eine Unsportlichkeit (also unsportliches Verhalten) ist mit gelb zu bestrafen und kann nicht mit rot bestraft werden, da liegst du also komplett daneben. Die versuchte Tätlichkeit erfordert im Übrigen genau dieselben zwingenden Bedingungen der übermäßigen Härte oder Brutalität die hier allerdings nur versucht werden einzusetzen.

    Das heiß (etwas übertrieben) also, wenn ich jemandem hinterherrenne und versuche, ihm den Skalp vom Kopf zu reißen, der aber zu schnell ist und ich ihn nicht erwische, kriege ich rot.


    Erwische ich ihn, es geht aber harmlos aus, weil dessen Haare zu kurz sind, gibt es nur gelb?

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Diesen Fall habe ich so noch nie erlebt. Im Grunde heißt es aber nichts anderes, als dass es dann rot gibt, wenn der Schiedsrichter den Versuch oder die Tat als übermäßig hart oder brutal einstuft. Und zwar nur dann. Diese Beurteilung ist eben in das Ermessen des Schiedsrichters gelegt. Da kannst du dir jeden beliebigen Fall zu ausdenken.

  • Der Torschütze zum 0:2 wechselt im Winter die Filiale...

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Die Kunden pfeifen Filiale D aus, weil Filiale A führt. Köstlich.


    PS: Nein ich gucke nicht, nur den Kicker-Ticker.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844