Nö, das ist genau in der Reihenfolge sogar allen Clubs zwingend vorgeschrieben.
Der abgebende Verein muss INFORMIERT sein, bevor mit einem Spieler verhandelt wird, sofern der derzeitige Vertrag noch eine Restlaufzeit von mehr als 6 monaten hat. So habe ich es in Erinnerung.
Mit dem Verein verhandeln oder sich die Verhandlung mit dem Spieler genehmigen lassen, muss der Interessent m.W. nicht.
So steht es auch hier
https://resources.fifa.com/mm/…yersjune2016_g_german.pdf
auf Seite 19 unter "18 - Sonderbestimmungen hinsichtlich Verträgen zwischen Berufsspielern und Vereinen":
ZitatAlles anzeigen3.
Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser
Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen
Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler
darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein
Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs
Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung zieht angemessene
Sanktionen nach sich.