geboren/gebürtig
Der siebte Band von ›Der Duden in zwölf Bänden‹ ist das Synonymwörterbuch. Das trägt den Untertitel: »Ein Wörterbuch sinnverwandter Wörter«. Während unter ›Synonymen‹ Wörter mit genau gleicher Bedeutung verstanden werden (Gleichnamige), weist die treffendere Bezeichnung ›(sinn)-verwandt‹ auf die sehr viel häufigere sachliche Differenzierung hin, die mit den verschiedenen Wörtern ausgedrückt werden kann und soll. So verhält es sich auch beim Begriffspaar ›geboren‹ und ›gebürtig‹, mit dem unterschiedliche Sachverhalte bezeichnet werden:
geboren/gebürtig
Es heißt geboren in Düsseldorf, aber gebürtig aus Düsseldorf. ›Gebürtig‹ hat demnach die Bedeutung ›stammend aus‹ und bezeichnet die örtliche Herkunft.
Nur wer in Düsseldorf lebt und auch in dieser schönen Stadt geboren ist, ist ein geborener Düsseldorfer und unterscheidet sich damit von jedem in Düsseldorf Lebenden, der andernorts geboren ist.
Und wer darf dann als ›gebürtiger‹ Düsseldorfer bezeichnet werden? Das ist derjenige, der zwar in Düsseldorf geboren ist, dort jedoch nicht mehr lebt und woanders wohnt. Er könnte also berichten: »Ich bin/ich wurde (beide Formen sind richtig) in Düsseldorf geboren und lebe nun in einer Nachbarstadt. Somit bin ich gebürtiger Düsseldorfer.«