Fußball in Zeiten des Coronavirus

  • Gibt aber auch die Möglichkeit, dass es der Tarifvertrag/Arbeitsvertrag so vorsieht. Dann kann es angeordnet werden.

    Das ist so meines Wissens nicht der Fall. Es gibt in Tarifverträgen Regelungen zur Kurzarbeit, die aber die gesetzliche Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß §87 BetrVG nicht aushebeln können und dürfen.

    Im Tarifvertrag können Regelungen getroffen sein, die durch eine konkrete Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit dann nicht unterschritten werden dürfen. Wenn z.B. der gültige Tarifvertrag denArbeitgeber verpflichtet, das Kurzarbeitergeld auf 90% aufzustocken, kann der Betriebsrat keine Kurzarbeit ohne Aufstockung mit dem Arbeitgeber vereinbaren ( ,sofern der Tarifvertrag das nicht ausdrücklich in einer Öffnungsklausel vorsieht ). Er kann aber zu Gunsten der Beschäftigten 95% aushandeln.

  • Wie soll man sich JETZT an die hohen Gehälter herantrauen? Mit den Spielern wurde ja verhandelt. Es kam halt kein so hoher Verzicht heraus, wie man sich das hätte wünschen können. Die Verhandlungsposition der Vereinsverantwortlichen kennen wir aber nicht.

    Hätte der Vorstand Verträge brechen sollen und einseitig die Gehälter auf 18,95 € am Tag kürzen?

    Erst der Mannschaftsetat der nächsten Saison kann zeigen, ob man nur noch Spieler verpflichtet, die bereit sind, kleinere Brötchen zu backen.

    Kurzarbeit beantragen. Machen andere auch...

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Das geht arbeitgebereinseitig nicht!

    Ist in anderem Thread heute schon diskutiert worden. Kurzarbeit bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Eine einseitige Verordnung ist nicht möglich.

    In Betrieben mit Betriebsrat fällte es unter Kollektivrecht und die Vereinbarung mit dem Betriebsrat ersetzt zwingend die Vereinbarung mit den einzelnen Beschäftigten. ( Dann kann es dem Betroffenen natürlich wie von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam verordnet vorkommen. Da gilt dann: Augen auf bei der Betriebsratswahl.

  • müssen sie denn noch eine rate an uns wegen raman zahlen oder nicht? es gab ja mal die meldung, dass die schlappen 6,5 mio cash in zwei raten gezahlt werden sollten.


    da sehe ich für uns auch ein problem. diese ca 3,5 mios benötigen wir dringendst........oder kommt raman dann zurück?

    Wenn die Pleite gehen greift wahrscheinlich das Pfandrecht bei unvollständiger Zahlung. Dann käme Raman zurück.


    So wäre es, wenn ich zu entscheiden hätte.

    --;;)

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • müssen sie denn noch eine rate an uns wegen raman zahlen oder nicht? es gab ja mal die meldung, dass die schlappen 6,5 mio cash in zwei raten gezahlt werden sollten.


    da sehe ich für uns auch ein problem. diese ca 3,5 mios benötigen wir dringendst........oder kommt raman dann zurück?

    4.5 Mio. kommen fix. 4 Mio. optional, wovon 2 gut möglich und weitere 2 eher nicht zu erwarten sind.

    Wie sich das mit den variablen Vereinbarungen verhält.. Wer weiß es schon.

    Quelle .... ich weiß es eben, kann ich nicht nennen... lege meine Hand nicht ins Feuer Sorry 8) ..

    Das Deppenforum weiß nix, kann aber alles erklären.

  • Zitat

    Gibt aber auch die Möglichkeit, dass es der Tarifvertrag/Arbeitsvertrag so vorsieht. Dann kann es angeordnet werden.


    Ja, danke für die wichtige Ergänzung. In diesen Fällen wären eine kollektive Regelung aus (geltendem oder arbeitsvertraglich in Bezug genommenem) Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ebenso eine vertragliche Grundlage für die Kurzarbeit, wie es eine bereits per Arbeitsvertrag vorab vereinbarte Regelung zur Kurzarbeit darstellte. Die ›gedachte‹ Unterschrift des Arbeitnehmers wäre somit entweder durchs Kollektiv (Gewerkschaft, Betriebsrat) stellvertretend gegeben oder durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages von ihm selbst vorab geleistet worden.


    Er hätte also auch bei diesen Gestaltungen an der Entscheidung indirekt oder direkt mitgewirkt. Mir kam und es kommt es darauf an, die häufig behauptete einseitige Gestaltungsmacht von Arbeitgebern mit der arbeitsrechtlichen Realität abzugleichen.



    Hier halte ich eine gewisse Genauigkeit und Wachsamkeit auch deshalb für geboten, da zum Beispiel der Deutsche Anwaltverein (DAV), der die Interessen von 62.000 Juristen vertritt, anlässlich der Corona-Krise hierzu aktuell mit einer - aus meiner Sicht - recht arbeitgeberfreundlichen Forderung aufwartet:


    »3) Das SGB III wird wie folgt geändert: § 97 SGB III wird am Ende um folgenden Satz ergänzt:

    ›In Betrieben ohne betriebliche Interessenvertretung gilt die individuelle Zustimmung zur Einführung und Durchführung von Kurzarbeit in dem beantragten Umfang als erteilt, wenn mindestens 66 % der in der jeweiligen Betriebsabteilung Beschäftigten individuell der Kurzarbeit zugestimmt haben.‹«

    Auf diese betont beiläufige Weise lässt sich dann mal eben die Privatautonomie von Arbeitnehmern abschaffen.


    _____

    Quelle: Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht sowie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, vertreten durch deren Geschäftsführenden Ausschuss zu der Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit der Betriebspartner in der aktuellen Krise zu gewährleisten | Stellungnahme Nr.: 18/2020 Berlin, im März 2020, veröffentlicht am 25.03.2020| Seite 6 | im Weltnetz hierüber als PDF-Datei zu finden: https://rsw.beck.de/aktuell/me…end-der-cocid-19-pandemie

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Musst Du den Verzicht nicht von dem Bruttogehalt abziehen?

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Ich staune immer wieder wie blauäugig hier einige sind, wenn es um den eigenen Verein geht.... da mag man das große Ganze schnell aus den Augen verlieren.....

  • Ich meine, dass erstens die Wirkung des Tarifvertrages begrenzt ist. Es können Regelungen zur Ausgestaltung von Kurzarbeit getroffen werden. Aber die Mitbestimmung des Betriebsrats oder Zustimmung des Beschäftigten zum konkreten Fall kann nicht vorweggenommen werden. Allerdings stellt BetrVG §87 die Mitbestimmung des BR unter den Vorbehalt, dass keine tarifvertragliche Regelung besteht. Da bleibt bei mir Restunsicherheit. Eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung hat allerdings ergeben, dass Tarifverträge i.dR. darauf verweisen, dass die Mitbestimmung des BR bestehen bleibt.

    https://www.google.com/url?sa=…Vaw3swVLUhej9Ob4YEYgsUw1q


    Zweitens begibt sich der Arbeitgeber mit einem Versuch der Regelung im Arbeitsvertrag auf dünnes Eis. Immer wenn der Vertrag ihn zu einseitigen Maßnahmen ermächtigt, droht schwebende Unwirksamkeit. Es gilt AGB-Recht.

  • Ergänzwnd zu Kurzarbeit aufgrund Tarifvertrag ohne BR-Mitbestimmung :

    Zitat

    Denn das Mit­be­stim­mungs­recht des Be­triebs­ra­tes darf nicht ein­fach durch Ta­rif­ver­trag aus­ge­schlos­sen wer­den. Ein Aus­schluss des Mit­be­stim­mungs­rechts ist nur dann ta­rif­lich zulässig, wenn im Ta­rif­ver­trag sel­ber ei­ne ab­sch­ließen­de Re­ge­lun­gen ge­trof­fen wird. Die Re­ge­lung war vor­lie­gend je­doch nicht ab­sch­ließend, weil sie dem Ar­beit­ge­ber „Er­mes­sen“ bei der An­ord­nung von Kurz­ar­beit einräumt statt fest­zu­le­gen, un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Kurz­ar­beit kon­kret zulässig sein soll.

    Urteil des LAG Berlin / Brandenburg

    https://www.hensche.de/Rechtsa…ndenburg_14Sa1173-09.html

  • Meines Erachtens ist jetzt wirklich dringend eine Korrektur des DFL-Kurses angezeigt. Wenn Spiele im eigentlichen Rahmen bis zum 31.8. verboten sind, lässt sich auch der Geisterspielkram nicht ernsthaft weiterverfolgen.

    Absurd wäre, für ein Marketingprodukt, bei dem nichts Systemrelevantes produziert wird, einen Alibi-Spielbetrieb durchzuführen, der Massentests und Spielerisolierungen voraussetzen würde. Wie soll sich allein diese Testerei bei Sportlern, die evident keiner Risikogruppe angehören, rechtfertigen lassen? Wie soll man die Kasernierung von Spielern anders verstehen als ein dümmliches Big-Brother-Lookalike-Fernsehprojekt? Und wieso sollte ein Geschätsgebahren wie etwa das von Schalke irgendwen dazu zwingen, einen solchen "Player" am Leben zu halten?

  • Habe ich getan. Das Ergebnis berücksichtigt Abzüge für Steuer (Klasse 3) und Sozialversicherungsbeiträge.

    Ich war noch nie in Freyaldenhoven.

  • Absurd wäre, für ein Marketingprodukt, bei dem nichts Systemrelevantes produziert wird, einen Alibi-Spielbetrieb durchzuführen, der Massentests und Spielerisolierungen voraussetzen würde.

    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Fussballer bekommen ein im Schnitt in der Bundesliga 6-stelliges Monatsgehalt um vor leeren Rängen einem Sport nachzugehen, der ohne jede Atmosphäre via TV vermittelt wird und das ganze in einer Blase mit zigtausenden Tests, deren Kapazität man auch gut für andere Zwecke benötigen könnte.


    Ist in etwa ähnlich fernab gesellschaftlicher Realitäten wie das was die WWE da gerade derzeit in den Staaten treibt. Showkämpfe ohne Publikum für die Glotze. Hab mir das die Tage mal angeschaut, das ist ja lächerlich ohne Ende.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Es werden keine Fußballspiele stattfinden bis 31.8.. Auch nicht als Geisterspiele. Das kannst Du dem Konzertveranstalter, der Eventagentur oder den Volksfestbetreibern niemals plausibel erklären.

    Die Saison entweder für weitere Monate unterbrechen oder ab 31.8. neu starten.

    Allerdings, sollte es keinen brauchbaren Impfstoff bis dahin geben oder sich eine Herdenimmunität einstellen, werden auch ab September keine Fußballspiele stattfinden.


    Auch nicht mit Geisterspielen. Wer soll die Spieler, Betreuer, Trainer, Ton- und Bildtechniker uvm. denn alle testen, schützen oder überwachen?

    Woher sollen denn diese Testkapazitäten kommen? Die dann an wichtigeren Stellen fehlen würden. Wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder in Kliniken.

    Was passiert, wenn einer der Betreuer, Spieler oder andere positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden? Zwei Wochen Zwangsquarantäne der Mannschaft und des Gegners?

    Glaube ich nicht.

    Bis mindestens September rollt kein Ball mehr.

  • Es werden keine Fußballspiele stattfinden bis 31.8.. Auch nicht als Geisterspiele. Das kannst Du dem Konzertveranstalter, der Eventagentur oder den Volksfestbetreibern niemals plausibel erklären.

    Bei dem Rest gebe ich Dir ja Recht. Aber das ist doch Quatsch, das hat doch nichts miteinander zu tun. Konzerte, Events und Volksfeste ohne Zuschauer sind nunmal vollkommen sinnlos. Musik ohne Zuschauer aufnehmen und ins Internet stellen z.B. darf man doch. Wahrscheinlich verbietet es auch niemand die Rheinkirmes aufzubauen, nur, warum sollte man das tun?

    "Cancel the VAR", Roger Schmidt

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Peterpump () aus folgendem Grund: Etwas entscheidenes vergessen.

  • Es werden keine Fußballspiele stattfinden bis 31.8.. Auch nicht als Geisterspiele. Das kannst Du dem Konzertveranstalter, der Eventagentur oder den Volksfestbetreibern niemals plausibel erklären.

    Bei dem Rest gebe ich Dir ja Recht. Aber das ist doch Quatsch, das hat doch nichts miteinander zu tun. Konzerte, Events und Volksfeste sind nunmal vollkommen sinnlos. Musik ohne Zuschauer aufnehmen und ins Internet stellen z.B. darf man doch. Wahrscheinlich verbietet es auch niemand die Rheinkirmes aufzubauen, nur, warum sollte man das tun?

    Darum geht es nicht. Wieso sollte der Fußball einen Sonderstatus bekommen? Weil er der Fußball ist? Wohl kaum.

  • Bei dem Rest gebe ich Dir ja Recht. Aber das ist doch Quatsch, das hat doch nichts miteinander zu tun. Konzerte, Events und Volksfeste sind nunmal vollkommen sinnlos. Musik ohne Zuschauer aufnehmen und ins Internet stellen z.B. darf man doch. Wahrscheinlich verbietet es auch niemand die Rheinkirmes aufzubauen, nur, warum sollte man das tun?

    Darum geht es nicht. Wieso sollte der Fußball einen Sonderstatus bekommen? Weil er der Fußball ist? Wohl kaum.

    Er hat doch in dem Vergleich gar keinen Sonderstatus. Du vergleichst vollkommen unterschiedliche Dinge miteinander.

  • Geisterkonzerte könnte man sich ja vorstellen, machen ja manche Künstler aus dem Homeoffice ;)


    Das Problem bleiben aber trotzdem die Kontaktbeschränkungen. Wenn jetzt ab Mai gewisse Dienstleistungen unter Einschränkungen erlaubt werden, dann kann und sollte man keine Sonderregelungen für den Fußball einführen. Also Fußball nur mit 2m Abstand und Maske? :D Würde die Absurdität des Ganzen zeigen.