Gibt aber auch die Möglichkeit, dass es der Tarifvertrag/Arbeitsvertrag so vorsieht. Dann kann es angeordnet werden.
Das ist so meines Wissens nicht der Fall. Es gibt in Tarifverträgen Regelungen zur Kurzarbeit, die aber die gesetzliche Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß §87 BetrVG nicht aushebeln können und dürfen.
Im Tarifvertrag können Regelungen getroffen sein, die durch eine konkrete Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit dann nicht unterschritten werden dürfen. Wenn z.B. der gültige Tarifvertrag denArbeitgeber verpflichtet, das Kurzarbeitergeld auf 90% aufzustocken, kann der Betriebsrat keine Kurzarbeit ohne Aufstockung mit dem Arbeitgeber vereinbaren ( ,sofern der Tarifvertrag das nicht ausdrücklich in einer Öffnungsklausel vorsieht ). Er kann aber zu Gunsten der Beschäftigten 95% aushandeln.