Die wahren Offtopics

  • "Massenvernichtung bereitwillig unterstützt" - 101-jähriger KZ-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt


    Bis zuletzt alles bestritten. Offenbar auch nach so einem langen Leben noch nicht in der Lage die eigene Schuld reflektiert einzugestehen.


    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Beitrag von BMW M3 ()

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  • Ich stelle mir die Frage warum solche Täter über 100 Jahre alt werden dürfen. Das war seinen vielen Opfern nicht vergönnt.

    Und er ist ja auch nicht der Einzige, der noch so viele Jahre leben durfte.

    Ist es eine göttliche oder doch teuflische Macht, die dafür "zuständig" ist? Oder doch nur Zufall?

  • vllt ist eine erklärung dafür, dass er von den 25mio (keine ahnung - ist eine aus der luft gegriffene zahl) potentiellen tätern nur an platz 21.437.894 war ?
    das soll sicherlich nichts verharmlosen !

    ein ebenso trauriges wie schwieriges thema.

    besonders traurig - egal wie "klein" der typ war - ist, dass er auch nach ca. 80 jahren keine eier besitzt !!!

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." (Curt Goetz 1888-1960)
    "Eine Gelegenheit den Mund zu halten, sollte man nie vorübergehen lassen." (Curt Goetz 1888-1960)

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  • Wieso können, und vor allem konnten, dieser, und viele andere, Täter weiterhin völlg unbehelligt unter uns leben? Wer hatte ein Interesse daran, kein Interesse an einer Verfolgung zu haben? Wer hat die Täter jahrzehntelang, selbst in der DDR, gedeckt? Und warum?

    Hab dazu vor einigen Monaten mal etwas geschrieben."Gedeckt" wurden diese nicht, sie fielen nur unter den Schutz einer BGH-Rechtsprechung, die vor knapp 10 Jahren vom BGH selbst revidiert worden ist.



    Seitdem werden nun nach und nach alle noch Lebenden Gehilfen aus den Konzentrationslagern angeklagt, denn nun steht einer Verurteilung nicht mehr das Grundsatzurteil aus dem Jahre 1969 entgegen. Daher hört man in den letzten Jahren auch plötzlich so viel von diesen Prozessen. Letztlich bleibt die Frage nach den Motiven der BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1969. Hat man es wirklich rechtlich so kritisch gesehen, die Strafbarkeit auch auf diejenigen Gehilfen auszudehnen, die an den Tötungen nicht selbst beteiligt waren? Oder wollte man vermeiden durch ein anderslautendes Urteil gesellschaftliche Gräben aufzureißen? Bekanntlich war das ja mit der Entnazifizierung hierzulande ja so eine Sache. Nach dem 08. Mai 1945 wollten plötzlich ja nur noch Wenige wirklich gewesen Nazis sein oder von irgendwas gewusst haben. Am besten nach vorne blicken und das Kapitel auch persönlich schnell vergessen. Wollte der BGH vielleicht vermeiden schon Gehilfen einen entsprechenden "Täter"-Stempel aufzudrücken, nachdem über die Jahre immer mehr ans Licht kam, was da in den Lagern wirklich geschehen ist?


    Auch die historische Aufarbeitung über die Jahrzehnte wird als einer der Hauptgründe für die Änderung der Rechtsprechung des BGH angeführt. Nach dem Zusammenbruch des Ostblocks wurde auch die Einsicht in immer mehr bis dato verschlossene Archive möglich, die das Ausmaß nochmals in einem ganz anderen Licht und nochmal deutlich detaillierter darstellten. Es gibt Urteilskommentare die besagen, dass diese neue Informationslage und der heutige mit 60-70 Jahren Abstand immer klarere Blick auf die Geschehnisse von damals, zu einem Umdenken habe führen müssen.


    Wie dem auch sei. Wichtig und richtig ist, dass diesen Leuten auch heute noch zu Lebzeiten der Prozess gemacht wird, denn über Jahrzehnte standen sie unter dem Schutz eines (aus meiner heutigen Sicht) falschen BGH-Urteils. Dieses wurde vor ein paar Jahren revidiert und nun können auch die letzten noch lebenden Gehilfen aus den Konzentrations- und Vernichtungslagern einer gerechten Strafe zugeführt werden.

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  • Den Allierten, vor allem den Amerikanern, ging es nach der Kapitulation auch nur um eine grobe Säuberung/Entnazifizierung. Das Hauptaugenmerk lag darauf, die Zivilverwaltung, Ordnungsbehörden usw. so schnell wie möglich funktionsfähig zu bekommen. Darum waren auch in vielen Amtsstuben die gleichen Personen am Werk wie vorher, nur halt ohne Anstecknadel an der Jacke, neue Stempel und das Bild an der Wand wurde getauscht...

    Und viele aus der (meiner) Grosseltern-Generation haben danach geschwiegen...

    "Train yourself to let go of everything you fear to lose!" (Master Yoda)

  • Den Allierten, vor allem den Amerikanern, ging es nach der Kapitulation auch nur um eine grobe Säuberung/Entnazifizierung. Das Hauptaugenmerk lag darauf, die Zivilverwaltung, Ordnungsbehörden usw. so schnell wie möglich funktionsfähig zu bekommen. Darum waren auch in vielen Amtsstuben die gleichen Personen am Werk wie vorher, nur halt ohne Anstecknadel an der Jacke, neue Stempel und das Bild an der Wand wurde getauscht...

    Und viele aus der (meiner) Grosseltern-Generation haben danach geschwiegen...

    es ging darüber hinaus, nur geschwiegen zu haben

    Für mich immer noch ein Beispiel unter vielen wie ein gewisser Paul Carell auch nach der NS-Herrschaft weiter großen Einfluss hatte:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Paul_Carell

    Das Leben ist kein Zuckerpony


    Faber est suae quisque Fortunae

  • Letztlich bleibt die Frage nach den Motiven der BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1969. Hat man es wirklich rechtlich so kritisch gesehen, die Strafbarkeit auch auf diejenigen Gehilfen auszudehnen, die an den Tötungen nicht selbst beteiligt waren? Oder wollte man vermeiden durch ein anderslautendes Urteil gesellschaftliche Gräben aufzureißen?

    Ich bin kein Jurist, aber ich habe den Film "Der Fall Collini" gesehen", der auf dem Buch von Ferdinand von Schirach basiert. War es nicht so, dass erst 1968 ein Gesetz geschaffen wurde, wo Täter, die nicht direkt getötet haben, als Handlanger eingestuft werden konnten und die nun nicht mehr als Mörder angeklagt werden konnten? Es war also bis dahin anders geregelt. Das Gesetz wurde wohl deshalb zu diesem Zeitpunkt geschaffen, damit die Tat für diese "indirekten" Täter verjähren kann.


    Zudem war das Gesetz wohl auch mit dieser Konsequenz nicht gewollt, sondern es handelte sich wohl um einen großen Justizskandal, wo ein ehemaliger Nazi-Richter, der 1968 als Beamter im Justizministerium arbeitete, das Gesetz so formulierte, dass es entsprechend angewandt werden konnte. Es war nur von niemandem bemerkt und so durchgewunken worden.


    Eduard Dreher - Verjährungsskandal

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  • Also.....


    Ich stelle da mal eine gewagte These auf!! Der Angeklagte ist 101 Jahre alt.Also BJ. 1923.

    D.H. zum Zeitpunkt des Überfalles der Wehrmacht auf Polen 18 Jahre.Also von 12 bis 18 Jahren ist er komplett der NS Doktrien ausgeliefert gewesen.Und in dieser Zeit des älter werden,unterscheiden wir uns nicht wirklich.......sprich,erste Entdeckungen mit dem anderm Geschlecht....Selbstfindung........Zielvorgebung des Elternhauses........ und vieles mehr!

    Keiner weiss,wie sein Elternhaus war und wie die Erziehung!

    Man muss auch ehrlich sein,das waren alles noch Kinder,die"geformt"wurden!!!

    Klar,das entschuldigt nicht die Greultaten,aber letztendlich wurde der Jahrgang 1920/1922 missbraucht für eine Idiologie(?)


    Klar,kann man sagen das mal dieses System nicht unterstützten will (zu der Zeit)....aber,kann man das?? (Ausser wirklich mutigen Menschen)......


    Das ist für jeden ein schwieriges Thema.........


    Ich stell da mal ne steile These auf!!!


    Der gute "Deutsche Junge"----> Volk Vaterland....und den ganzen andern Driss. Der kannte nix anderes zu der Zeit......

    Schnitzel,Bratwurst und co.(überspitzt)


    Jedes Indigenes Volk isst Sachen,die wir nie anfassen würden.........


    Was ich damit sagen will,jeder ist der Spiegel seine Gesellschaft.


    Wer weiss,was in 90 Jahren Insta-_-TicToc und comit uns macht......




    Andy

    Ich habe den Großteil meines Geldes für Alkohol, billige Frauen und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst.
    -George Best-

  • Ich bin kein Jurist, aber ich habe den Film "Der Fall Collini" gesehen", der auf dem Buch von Ferdinand von Schirach basiert. War es nicht so, dass erst 1968 ein Gesetz geschaffen wurde, wo Täter, die nicht direkt getötet haben, als Handlanger eingestuft werden konnten und die nun nicht mehr als Mörder angeklagt werden konnten? Es war also bis dahin anders geregelt. Das Gesetz wurde wohl deshalb zu diesem Zeitpunkt geschaffen, damit die Tat für diese "indirekten" Täter verjähren kann.

    Ich hab mich da gerade mal etwas eingelesen, weil ich mit dem ganzen nicht so ganz vertraut war und ich es doch sehr interessant fand. Und Lecko Mio, der Teufel liegt im Detail. Jedoch muss man letztlich beides voneinander trennen.


    Ich versuche das mal zu erklären, aber Warnung: Das kann für den ein oder anderen mega langweilig sein, deswegen der Spoiler.


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