Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Hier einige Stimmen:
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    Zitat

    Michael Born (Geschäftsführer von Dynamo Dresden): "Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes stellt klar, dass Täter, die erfolgreich identifiziert wurden, für den Schaden, den sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden können. Damit hat das Urteil einen starken präventiven Charakter, was im Sinne aller Zuschauer von Fußballspielen ist. ... Gleichwohl sieht Dynamo Dresden die bisherige Praxis der Verbandsgerichtsbarkeit kritisch, da eine einheitliche Strafmaßzuordnung nicht bei allen Urteilen erkennbar ist."

  • Eine ernstgemeinte Frage:


    Ist die Strafe die der Verband im Nachhinein auferlegt ein Schaden?


    Der unmittelbare verursachte Schaden ist doch: Gehörsturz, Verbrennungen, Beschädigungen etc.


    Die Strafe ist doch, bspw. um den Schaden zu beheben, oder die Wiederholung zu unterbinden... Oder?

  • Hier einige Stimmen:
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    Zitat

    Michael Born (Geschäftsführer von Dynamo Dresden): "Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes stellt klar, dass Täter, die erfolgreich identifiziert wurden, für den Schaden, den sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden können. Damit hat das Urteil einen starken präventiven Charakter, was im Sinne aller Zuschauer von Fußballspielen ist. ... Gleichwohl sieht Dynamo Dresden die bisherige Praxis der Verbandsgerichtsbarkeit kritisch, da eine einheitliche Strafmaßzuordnung nicht bei allen Urteilen erkennbar ist."


    Recht hat der Dresdner. Ganz meine Meinung!

    EINMAL FORTUNA - IMMER FORTUNA !!!!!!



    --,)s

  • Zitat

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch für eine dem Verein wegen des Vorfalls auferlegte Geldstrafe des DFB. Sie ist kein nur zufällig durch das Verhalten verursachter, hiermit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang stehender Schaden. Vielmehr wird sie gerade wegen der Störung durch den Zuschauer verhängt.


    Aus der Entscheidung.


    Was ich mich frage: Wie schauts denn jetzt eigentlich mit Choreos aus, die den Spielbetrieb behindern? Für die es ja auch bereits nachweislich Geldstrafen seitens des Verbands gegeben hat. Stichwort Borussia Dortmund.


    Wie sieht es aus mit Bannern, für welche der Verband Strafen verhängt? Stichwort: "In Braunschweig weiß ein jedes Kind, dass alle Bullen Scheiße sind!"
    Dem Verband passte es nicht und er hat den Verein sanktioniert.


    Wie schaut es aus mit Platzstürmen, die sanktioniert werden? Egal ob Wie zuletzt bei erzgebirge Aue in Köln nach dem Spiel oder bei uns "während" des Spiels?


    Für mich ist das Urteil in der Hinsicht sehr bedenklich, dass diese "Störung des Spielbetriebs" nicht weiter definiert und konkretisiert wurde (also WANN kann der Verein die Strafe umlegen). Es mangelt mir zudem nach wie vor an der Bestimmbarkeit der Strafe. Das StGB selbst stellt zwar auch "nur" einen Strafrahmen in Aussicht, jedoch ist dieser für jedermann jederzeit ersichtlich. "Wenn, dann". Hier jedoch wird eine Strafe umgelegt, welche vom Verband willkürlich ohne ersichtlichen Strafenkatalog ausgesprochen wird.


    Mag sie in der Intention für den ein oder anderen im Bezug auf Pyrotechnik und Böller noch nachvollziehbar sein (bestärkt es doch das Rechtsempfinden, da es sich hier durchaus auch im Ordnungswidrigkeiten oder Verbrechen/Vergehen handelt), wird nun spannend werden, wie damit in der Praxis umgegangen werden wird. Es besteht die Möglichkeit, dass Sanktionen für Allerlei Kleinigkeiten - die vermeintlich den Spielbetrieb stören - nun noch weiter Haus und Tür geöffnet werden. Stichwort: "Man kanns ja mal versuchen" - und die Vereine können sich das Geld ja schließlich wieder zurückholen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."


  • Mensch Junge, geht’s noch. Wie bist du denn drauf? Was ist denn mit Transparenten „Fick dich DFB“? Setzt dieser Drecksverband dann auch das Strafmaß dafür fest und die Jungs die es aufgehangen haben müssen es bezahlen.
    Wenn jemand meint er müsse Böller schmeißen und sie kriegen ihn an die Eier dann muss er sich dafür gerade machen. Das Strafmaß legt aber ein ordentliches Gericht und nicht die Mischpoke vom DFB fest.

  • Mal von allem bisher Gesagten abgesehen, es ging in diesem Fall um einen Böllerwerfer, der 6 Menschen verletzt (!) hat. So weit ich das bisher verstanden habe, gehören Böller nach allgemeinem Verständnis nicht zu 'Pyro ist kein Verbrechen'.


    Und dann muss ich eben damit rechnen, für Schaden zu haften. Der BÖLLERwerfer kann sich doch nicht damit rausreden, dass das 30.000 € kostet, und das habe er nicht gewusst!


    Wenn ich, warum auch immer, ohne Versicherungsschutz Auto fahre (besoffen, ohne Führerschein) und verursache einen Schaden, kann ich doch auch nicht sagen, nee, den Bentley zahle ich nicht, der Corsa wäre doch viel billiger gewesen.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Und dann muss ich eben damit rechnen, für Schaden zu haften. Der BÖLLERwerfer kann sich doch nicht damit rausreden, dass das 30.000 ? kostet, und das habe er nicht gewusst!


    Richtig, selbst wenn es 50000 kostet soll er zahlen. Aber das Strafmaß soll nicht der DFB festlegen. Sondern ein ordentliches Gericht.


    Welches Gericht legt denn fest, wie teuer der geschrottete Wagen hatte? Pech gehabt, wenn es ein Bentley war.


    Ich weiss was Du meinst, verstehe die (Nicht-)Logik hinter den Verbandsstrafen auch nicht, weigere mich aber, mit diesem Argument die BÖLLERwerfer in Schutz zu nehmen.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Ich weiss was Du meinst, verstehe die (Nicht-)Logik hinter den Verbandsstrafen auch nicht, weigere mich aber, mit diesem Argument die BÖLLERwerfer in Schutz zu nehmen.


    Sie sollen ja nicht in Schutz genommen werden. Sie sollen selbstverständlich für den tatsächlich entstandenen Schaden aufkommen, in voller Höhe. Gerne auch eine empfindliche Strafe durch ein ordentliches Gericht oben drauf. Aber die Fantasiestrafen durch den DFB entbehren jeder Rechtsstaatlichkeit. Und das ist das Problem der Vereine, dass sie sich einer solchen willkürlichen Gerichtsbarkeit unterwerfen.

  • Richtig, selbst wenn es 50000 kostet soll er zahlen. Aber das Strafmaß soll nicht der DFB festlegen. Sondern ein ordentliches Gericht.


    Welches Gericht legt denn fest, wie teuer der geschrottete Wagen hatte? Pech gehabt, wenn es ein Bentley war.


    Ich weiss was Du meinst, verstehe die (Nicht-)Logik hinter den Verbandsstrafen auch nicht, weigere mich aber, mit diesem Argument die BÖLLERwerfer in Schutz zu nehmen.


    Idioten die bei einem Fußballspiel oder überhaupt in eine Menschenansammlung Böller schmeißen haben auch keinen Schutz verdient. Sie verdienen die volle Härte des Gesetzes.

  • Ich halte das Urteil für falsch. Je nach "Vorstrafen" des Vereins, muss ja schon fünfstellig geblecht werden, wenn mal jemand im Überschwang der Gefühle nen Flitzer macht, oder ähnliches. Wenn jemand Böller wirft o.ä., dann soll er nach dem gängigen Strafrecht verurteilt werden. Aber noch diese teilweise sehr bizarren Verbandsstrafen obendrauf, die ja nun wirklich oft mehr als "ausgewürfelt" und ohne echtes zu erkennendes Konzept wirken, ich weiß nicht, ich halte das nicht für sonderlich rechtsstaatlich. Glaube auch nicht, das da schon das letzte Wort drüber gesprochen ist.

  • Ich halte das Urteil für falsch. Je nach "Vorstrafen" des Vereins, muss ja schon fünfstellig geblecht werden, wenn mal jemand im Überschwang der Gefühle nen Flitzer macht, oder ähnliches. (...) Glaube auch nicht, das da schon das letzte Wort drüber gesprochen ist.


    ist es ja auch nicht. die sache liegt jetzt wieder beim olg *öln, das darüber zu entscheiden hat, in welcher höhe der dollkopp mit schadensersatz dabei ist. die ganzen 50 k (+30k) werden es auf jeden fall nicht sein, weil dem äff-zeh da eine sammelstrafe für diverse vorfälle aufgedrückt worden ist, dem burschen selbst aber ja "nur" der böllerwurf zur last gelegt wird. da werden durchaus noch einige interessante punkte zu klären sein; entschieden wurde vom bgh nur, dass eine verbandsstrafe grundsätzlich ein erstattungsfähiger schaden des vereins ist. den willküreinwand hat der betroffene durchaus noch, und das ist eine der interessanten fragen des laufenden verfahrens.


    die frage der strafrechtlichen verantwortlichkeit ist davon völlig unabhängig. ob der bengel für die körperverletzung belangt wird, ist für den kontostand des äff-zeh irrelevant.

  • Ich vermute, dass der DFB nach diesem Urteil das Konzept der verbandsinternen Strafzahlungen ändern wird, um die angesprochenen Problem der willkürlichen Straffestsetzung zu umgehen. Bisher wurden ja mehrere Vergehen, ja sogar mehrere Vergehen in verschiedenen Spiele zu einer Gesamtsumme zusammengefasst.


    Ich vermute, das der DFB in Zukunft die Strafen genauer spezifiziert, also:
    Spiel F95 gegen Braunschweig am 12. 03. 2017
    - Böller in der 32 Min 5000 Euro
    - Abbrennen von Pyro und werfen der brennenden Fackeln auf das Spielfeld in der 46 Min 12000 Euro
    - Becherwurf auf den Linienrichter in der 58 Min. 3000 Euro
    - Abrennen von Pryo in der 75 Min 5000 Euro
    Gesamtstrafe an den Verein für das eine Spiel somit 25000 Euro
    (Nur mal so Fantasiezahlen und Fantasievergehen. Macht euch bloß nicht an den Zahlen fest. Es geht um das Prinzip die Vergehen/Störungen zu genauer zu benennen.)


    Wenn dann der Verein den/die jeweiligen Täter hat, z. B. den Becherwerfer, dann holt man sich von dem die 3000 Euro.
    Und wenn man einen hat, der an der Pyro-Aktion in der 46 Min beteiligt war, dann kann man 12000 Euro fordern.
    Vom erwischten Böller-Werfer dann die 5000.
    Usw....
    Dann entfiele die Willkür und es entfiele auch die Problematik bei einer Klage des Vereins gegen den Störer den genauen Schadenswert vor Gericht zu beziffern und diesen Schadensanteil zu beweisen.
    So könnte es vielleicht gehen. Jedenfalls in den meisten Fällen. Oder?




  • Diese Auflistung wurde mit Sicherheit auch bisher so gehandhabt.
    Ich sehe die Problematik eher in den verschiedenen Strafhöhen.
    Beispiel : Der FC Ingolstadt muss 5000 € als "Ersttäter" für einen Böllerwurf zahlen. Dynamo Dresden aber als "Wiederholungstäter" bekommt ein Geisterspiel oder wird vom Wettbewerb ausgeschlossen.


    Solange vom DFB keine einheitliche Strafhöhe pro Vergehen festgelegt wird, wird es immer zu Problemen beim Regress einfordern geben. Der Verein wird immer auf dem Schaden sitzenbleiben.

    Das Hirn ist keine Seife. Es wird nicht weniger, wenn man es benutzt.

    Eines Camper größter Fluch, schlechtes Wetter und Besuch.

    Corona-Krise: Millionen werden Pleite gehen, eine Handvoll macht sich die Taschen voll.

  • Wenn der Böllerwerfer identifiziert ist, dann kann dieser zusätzlich auch noch zivilrechtlich von den Geschädigten verklagt werden. Allgemein finde ich die Entscheidung des BGH gut. Menschen, die anderen Menschen Leid zu fügen, müssen bestraft werden. Der Vergleich mit dem "DFB Fick Dich Banner" hinkt, da dort mit niemand geschädigt wird. Es ist Meinungsfreiheit! Böllerwurf oder Raketen in die Menge schiessen ist eine Straftat, da der Verursacher Verletzungen billigend in kauf nimmt. Über die Höhe der Strafen muss allerdings noch das richtige Strafmaß gefunden werden. Oftmals werden Geldstrafen nach Tagessätzen und auf Grundlage des Gehalts festgelegt. Dies sollte auch bei diesen Delikten der Zahlungsschlüssel sein. Was es muss: Die Strafe muss empfindlich sein und dem Geldbeutel wehtun.