Fußballerische "Begleiterscheinungen"

  • Der Täter ist nach drei Jahren frei. Das Opfer bleibt lebenslang geschädigt. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

    Wie befinden uns in Deutschland. Da muss man für ne Haftstrafe schon eine heftige "Gegenleistung" bringen.

    Wenn das nicht heftig genug ist....

    Nachts ging das Telefon und keiner weiß wohin und wann es zurückkommt.

  • Ein Richter wird eine Körperverletzung oder eine gefährliche Körperverletzung selten mit einer Haftstrafe ahnden, unabhängig von den eingetretenen Folgen. Leider.


    Zivilrechtlich sind wir in D auch noch Provinz, oder glaubt hier einer, dass das Opfer vom Täter die Summe ersetzt bekommt, die er als gesunder Mensch in seinem Leben durch seine Arbeitskraft bis zur Rente verdient hätte?

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Wie befinden uns in Deutschland. Da muss man für ne Haftstrafe schon eine heftige "Gegenleistung" bringen.

    Wenn das nicht heftig genug ist....

    Im Strafrecht geht es um Vergeltung, Prävention und Resozialisierung.

    Ich finde, eine Haftstrafe von drei Jahren sollte für einen Fußtritt, der wie in der Sachverhaltsdarstellung erfolgt ist, schon ziemlich angemessen sein.

    Sonst hätten wir bald keinen knappen Wohnraum mehr und würden die Bevölkerung nach us - amerikanischem Vorbild in Haftanstalten verdichten.

  • Wenn das nicht heftig genug ist....

    Im Strafrecht geht es um Vergeltung, Prävention und Resozialisierung.

    Ich finde, eine Haftstrafe von drei Jahren sollte für einen Fußtritt, der wie in der Sachverhaltsdarstellung erfolgt ist, schon ziemlich angemessen sein.

    Sonst hätten wir bald keinen knappen Wohnraum mehr und würden die Bevölkerung nach us - amerikanischem Vorbild in Haftanstalten verdichten.

    Ein Fusstritt, der ein Leben zerstört hat...


    Was sind 3 Jahre gegen 40-50 Jahre Blindheit?

  • Andele hat doch gerade erklärt worum es im Strafrecht geht.

    Was wäre für dich angemessen? Dem Täter die Augen ausstechen? 50 Jahre Gefängnis?

  • Ein Fusstritt, der ein Leben zerstört hat...


    Was sind 3 Jahre gegen 40-50 Jahre Blindheit?

    Andele hat doch gerade erklärt worum es im Strafrecht geht.

    Was wäre für dich angemessen? Dem Täter die Augen ausstechen? 50 Jahre Gefängnis?

    Ich finde 3 Jahre nicht angemessen. MMn müsste so ein Arsch 10 Jahre weggesperrt werden. Die restlichen 2 Fragen lass ich mal unkommentiert...

  • Andele hat doch gerade erklärt worum es im Strafrecht geht.

    Was wäre für dich angemessen? Dem Täter die Augen ausstechen? 50 Jahre Gefängnis?

    Ich finde 3 Jahre nicht angemessen. MMn müsste so ein Arsch 10 Jahre weggesperrt werden. Die restlichen 2 Fragen lass ich mal unkommentiert...

    Und genau deshalb gibt es in Deutschland auch zur Bemessung des Strafmaßes Richter, gottseidank.


    Rein nach dem geschilderten Sachverhalt hat der Täter nach dem Opfer getreten, der hat offenbar durch den Tritt das Gleichgewicht verloren und sich schwer den Schädel angeschlagen und sich so schwerstverletzt.

    Es wird nichts von einem Karatetritt, ein Tritt mit Anlauf o. ä. beschrieben, also über die Wucht des Trittes und die Absicht des Trittes.

    Es wird auch nicht berichtet, ob das Opfer angetrunken war, etc.

    Mit der Vorabinfo so einen rauszuhauen, naja.

  • Insbesondere schwierig ist es immer wieder, dass öffentlich harte und härtere Strafen gefordert werden in Fällen wo man für die Bemessung seines Strafmaßes nicht mehr benötigt als eine knackige Schlagzeile.

    Schlägerei - Mann schwer verletzt -> 10 Jahre Gefängnis

    Da kann man Gerichtsverhandlungen auch gleich abschaffen in denen die Umstände der Tat, die Vorgeschichte des Täters usw. genau beleuchtet werden.

  • Natürlich ist es Gut, das Gerichte entscheiden. Ich wäre als Richter garnicht geeignet, da ich viel zu emotional bin. Was mich aber stört ist, das viele Straftäter zu lasche Strafen bekommen. Urteil 2 Jahre auf Bewährung heisst es oft bei vielen schweren Delikten. Für mich ist das sowas wie Freispruch, da kein Knast.

  • Ich erinnere mich an Cantona, als er mit einem Kung-Fu Tritt den bekloppten nierdergestreckt hat. Natürlich war das nicht richtig, aber so ein Arschloch darf dich unbestraft beleidigen. Manchmal verliert man die Kontrolle, weil so ein Arschloch die übelst beleidigt. Dann darf man sich hinterher nicht wundern wenn es übel ausgeht. Deswegen bin ich diesen Vorverurteilungen vorsichtig, ohne genaue Kenntnisse was wirklich vorgefallen ist. Noch ein Beispiel ist Zidane, Ich hätte das auch getan, wenn man meine Schwester beleidigt hätte.

  • Natürlich ist es Gut, das Gerichte entscheiden. Ich wäre als Richter garnicht geeignet, da ich viel zu emotional bin.

    Und das ist die große Kunst eines funktionierenden Rechtsstaates, Emotion bei Straffallbewertungen komplett auszublenden. Ich bin auch mit vielen Urteilen nicht einverstanden, aber bedenkt bitte auch, dass die Gesellschaft keinen Mehrwert hat, wenn ein Mensch wegen eines Fehlers (ich gehe mal davon aus, dass der Täter Reue zeigt), für so viele Jahre ins Gefängnis gesteckt wird.


    Klar hat das Opfer sein Leben lang wohl keine Freude mehr am Leben, aber das Rechtssystem unseres Landes basiert auf der Besserungsabsicht und nicht auf Vergeltungsabsicht. Strafen wie im Iran/Saudi-Arabien à la Zahn um Zahn will ich hier nicht haben.

  • Ist es denn richtig, wenn ein Täter erwischt wird und er sich eben wegen des "erwischt werdens" reuig zeigt, dass dies nun strafmildernd gewertet wird?


    Auf den Straßen wird gebrettert und gerast, als gäbe es kein "Morgen" mehr. Aber wehe, der Blitzer hat mich erwischt und bedroht meinen Lappen.

    Da werden auf einmal ganz kleine Brötchen gebacken, weil ich arme Sau doch eigentlich so gut bin und nur mal einen schlechten Moment hatte. Und meinen Lappen brauche ich doch so dringend, sonst bin ich meinen Job los.


    Da denkt nur keiner der Kandidaten dran, wenn er brettert und bolzt, was das Zeug hält. Da ist es dann egal. Bis er dann mal erwischt wird oder es richtig kachelt, dann wird gejammert und geheult. So oder ähnlich läuft es doch.


    Und Mexus, ob die Gesellschaft einen Mehrwert hat, wenn einer weggesperrt wird oder nicht, ist eigentlich unerheblich. Mir hat mal ein Richter gesagt, dass der Staat einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ein Täter auch entsprechend seiner Tat "angemessen" abgeurteilt wird.

    Und dieses "angemessen" liegt im vorgegebenen Rahmen des Strafgesetzbuches sowie im teilweisen Ermessungsspielraum des Richters. Wobei dieser bezüglich des Strafrahmens nur nach unten abweichen kann und dies häufig auch macht.

    Die Staatsanwaltschaft kann in Revision gehen, wenn sie anderer Meinung ist. Macht sie aber sehr selten.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif