von Schirach nervt ...offensichtlich nicht nur mich. Habe nur den ersten Teil gesehen und fand den Freispruch für den Angeklagten völlig absurd. Wieso wurde er trotz ganz klarem Täterwissen nicht zumindest wegen anderer strafbewehrter Handlungen verurteilt(kriminelle Vereinigung, Mittäterschaft oder zumindest unterlassene Hilfestellung)? Wird das im zweiten Teil einigermaßen plausibel? Wenn ja, werden im ersten Teil schlichtweg relevante Passagen unterschlagen, um Polarisationen zu konstruieren.
Wäre es nicht ein neuer Anklagepunkt, wegen der unterlassenen Hilfestellung oder Behinderung der Ermittlungen. Freispruch ist schon korrekt, so absurd es klingt.
Wenn der Angeklagte nur sich -als Einzigen mit Täterwissen- präsentiert, lässt den doch kein Ermittler, kein Staatsanwalt, noch ein Richter wieder heraus. Der kriegt niemals einen Freispruch.