Es geht, da hilft der Art 1 GG auch nicht!
Die Sache mit der Würde ging auch lediglich in Richtung Cymru, weil man einen Entzug nur aufgrund eigener Willensentscheidung durchführen kann.
ich glaube wenn der- / diejenige eine Gefahr für sich odeer andere darstellen wird der Entzug automatisch Teil der dann verordneten Therapie, oder irre ich?