VfL Borussia Mönchengladbach

  • Auch wenn's regelkonform ist: Es ist natürlich immer noch eine Frage der Dringlichkeit. Nur um schicker auszusehen oder weil's nicht 100%ig perfekt ist, würde ich eher nicht als hinreichenden Grund gelten lassen. Die meisten Männer mittleren Alters haben ja eh kaum noch Haare auf'm Kopp.


    Aber wenn's übermäßig lang wird, spricht nix dagegen, mal ein paar Zentimeter wegnehmen zu lassen, wenn man jemanden privat kennt, der mit der Schere umgehen kann.

    Friseur Dienstleistungen sind grundsätzlich verboten und somit auch zu Hause privat verboten, wenn der Frisör hierfür vorbei kommt.


    Richtig. Und zwar genauso verboten wie nachts um 3 Uhr bei null Verkehr über eine völlig idiotische rote Fußgängerampel zu gehen. Mache ich aber trotzdem.


    Es geht primär darum, in vernünftiger Weise Risiken zu minimieren, und nicht darum, sich unterwürfigst an Regeln zu halten, nur weil es eine Regel ist.


    Nutzt Du den ÖPNV? Wenn ja - ist erlaubt! Aber: lass es lieber trotzdem bleiben!


    Und wenn wir schon "juristisch" argumentieren wollen - wenn ein/e mir privat bekannte/r Herr/ Dame, der/die mal Friseur/Friseuse/Friseurin gelernt hat, mir nicht als Dienstleistung, sondern aus reiner Gefälligkeit zuhause die Haare schneidet, dann ist auch das im Sinne der CoronaSchVO NRW gestattet. Und wenn dabei dann noch entsprechende Schutzmaßnahmen wie FFP2-Maske ergriffen werden, ist dagegen aus meiner Sicht rein "coronamoralisch" überhaupt nichts einzuwenden. Jedenfalls weit weniger als sich gemeinsam mit gänzlich Unbekannten im Berufsverkehr in volle Bahnen oder Busse zu quetschen. Oder Weihnachten oder Silvester in der Familie zu feiern (was m.W. auch erlaubt war!) - ich z.B. habe da jeweils ganz alleine zuhause gesessen.


    Aber eine Party mit 23 Leuten, darunter 15 leicht (die Schweizer Presse schreibt von "spärlich") bekleidete Damen, die einem nicht (alle) privat bekannt sind und deren sonstigen Umgang man gar nicht einschätzen kann, sind da ja doch wohl ein ganz anderer Schnack. Würdest Du mir da insoweit zustimmen...?

  • Hört doch mal auf, er hat doch nur bei einem Kumpel Basketball geschaut! --;)ir


    Mit einem Freund, bei einem Kollegen (schweizerisch für Kumpel). Hat er damit eigentlich zugegeben, gegen die Kontaktbeschränkungen (Zweihaushaltsregel) verstoßen zu haben?

    Warum denke ich dabei an den Diaabend in "Der bewegte Mann" mit Axel (Til Schweiger) und Norbert (Joachim Krol)?

  • Bei Personen, welche die aktuellen und vorübergehenden Verhaltensregeln missachten, wäre eine Konfrontationspolitik m. E. vollkommen angebracht. Verschwörungstheoretiker bzgl. COVID, Maskenverweigerer, Partygänger usw. welche ausgemacht werden können, haben m. E. kein Recht auf eine Behandlung bei einer evtl. COVID Erkrankung. Keine Beatmung, kein Bett, keine Behandlung. Denn in einem freien und demokratischen Land möchte man bei einer Pandemie den anders Denkenden nicht den Stempel der Mehrheit und Mitagierenden aufdrücken.

  • Ist ja nicht verboten normalerweise

    Man liest so viel über Vorbildfunktion von Profis.

    Aber wenn es nicht verboten ist, wird schon alles gut sein.

    Das eine ist aber eine eher moralische Frage - kann man diskutieren, muss man aber nicht. Wenn das einer hier anzusprechen wagt, bekommt er auch sofort Gegenwind der Art "Wer noch nie im Puff war, werfe den ersten Stein.".

    Das andere ist der mutmaßliche Verstoß gegen strafbewehrte rechtlich verbindliche Verordnungen, war Gegenstand eines Polizeieinsatzes und gefährdet die Gesundheit der Menschen in seiner Umgebung, wenn Party und Gruppensex nicht unter Einhaltung eines perfekten Hygienekonzeptes stattgefunden haben.


    Wo wir schon am Kritisieren sind: "Nutten" ist eine Beleidigung. Die Frauen würden wahrscheinlich, wenn es überhaupt gewerbliche waren, lieber "Huren" genannt.

  • Bei Personen, welche die aktuellen und vorübergehenden Verhaltensregeln missachten, wäre eine Konfrontationspolitik m. E. vollkommen angebracht. Verschwörungstheoretiker bzgl. COVID, Maskenverweigerer, Partygänger usw. welche ausgemacht werden können, haben m. E. kein Recht auf eine Behandlung bei einer evtl. COVID Erkrankung. Keine Beatmung, kein Bett, keine Behandlung. Denn in einem freien und demokratischen Land möchte man bei einer Pandemie den anders Denkenden nicht den Stempel der Mehrheit und Mitagierenden aufdrücken.

    Puh, ich denke, Du hast bewusst überzogen, oder?

    Demokratie und Meinungsfreiheit sehen anders aus.


    Ich fände es hingegen prima und auch ein Statement, wenn Leugner eine Patientenverfügung abgeben würden, welche die Behandlung aufgrund Covid 19 ausschließt.

    Auf der anderen Seite moralisch schwierig, jemanden sterben zu lassen, nur weil er dumm oder verblendet ist.


    Leugner finde ich krass und gefährlich.

    Partygänger und Maskenverweigerer sind bestimmt nicht alles Leugner, manche sind vielleicht nur strunzendumm und egoistisch.

    Da sollten Aufklärung und angemessene Sanktionierung eigentlich das Mittel der Wahl sein.

  • Hat schon Jemand die Filmrechte erworben?

    "Die Stehplätze gehören abgeschafft, die Zäune erhöht, und bei jeder Ausschreitung sollten für den Verein 100 000 Euro fällig werden."
    "Bitte, Pfefferspray ist immer noch milder als der Schlagstock! Es tut kurz weh, die Augen tränen, das wars. "
    Im Namen der Toleranz sollten wir das Recht beanspruchen, die Intoleranz nicht zu tolerieren!
    Wahnsinnige explodieren nicht wenn sie vom Sonnenlicht getroffen werden, ganz egal wie wahnsinnig sie sind.

  • Anders gesagt, jeder ist seines Glückes Schmied.


    Ziel aller ist es, die Pandemie als vorübergehend zu betrachten. Dabei müssen auch alle diszipliniert an einem Strang ziehen. Dieses "Ausnahmedenken - ich gehe heute auf eine Party, mich wird es schon nicht treffen" ist für eine rasche Zielerreichung im Sinne des Volkes, für die Bezwingung der Pandemie nicht zielführend. Gefühlt fing alles auf einer Party in Ischgl an.


    Ich setze auf Solidarität und die Disziplin des Volkes. Wer sich daran nachweislich nicht hält, hat dafür seine Gründe. Und selbst diese Personen werden solidarisch toleriert. Nur im worst case, wird diese Person kein Beatmungsgerät, kein Intensivbett und keine Behandlung blockieren dürfen, im Sinne der Menschen die sich an alle Regeln halten und sich unglücklich infiziert haben. Unserem Gesundheitswesen, sprich Pfleger, Ärzte, Krankenkassen... käme dieses zugute.


    Partygänger und Maskenverweigerer sind vielleicht keine Leugner, allerdings hindern sie die Mehrheit an einer raschen Beendigung der Pandemie und sollten mit den Gefahren im worst case selbst konfrontiert werden

  • Leider steht einem Coronaleugner nicht auf der Stirn geschrieben, dass er das alles für Blödsinn hält, falls er real einer Behandlung bedarf.

    Dann wird er sicherlich "vergessen" haben, welche Einstellung er vorher hatte, wenn es um den eigenen Arsch geht.

    Und wenn er könnte, wer weiß, ob er nicht versuchen würde, sich vor zu pfuschen.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Tristan das ist aber starker Tobak.....


    Demnächst verweigern wir Mördern eine medizinische Behandlung?


    Ich würde als Strafe eher auf Konfrontation mit dem Leid setzen; problematisch ist nur, dass Du nicht Massen wie im Museum durch die Intensivstationen führen kannst ...

    Willkommen im Fussballaufzug


    Wann geht es wieder aufwärts?

    Klausi, was machst Du :?::?::?:

  • Und die Raser oder während der Fahrt Telefonierer, die werden gefälligst bei einem verschuldeten Unfall auch erst vom zweiten Notarzt und vom zweiten RTW mitgenommen.

    Triagekann so einfach sein.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Andele () aus folgendem Grund: Scheiss Fremdwörter

  • Hört doch mal auf, er hat doch nur bei einem Kumpel Basketball geschaut! --;)ir


    Mit einem Freund, bei einem Kollegen (schweizerisch für Kumpel). Hat er damit eigentlich zugegeben, gegen die Kontaktbeschränkungen (Zweihaushaltsregel) verstoßen zu haben?

    Nein, da die Kontakbeschränkung in NRW nur im öffentlichen Raum gilt. So lange die drei keine Party gefeiert haben sehe ich hier keinen verstoß ...

  • Nein, da die Kontaktbeschränkung in NRW nur im öffentlichen Raum gilt.

    Häh ?

    Das gilt auch für private Treffen !

    Ne ...


    Diese Kontaktbeschränkungen gelten im privaten Raum - also etwa der eigenen Wohnung - nicht, hier gilt aber ein dringender Appell der Landesregierung, sich dennoch daran zu halten.

  • Ist es verboten sich als Mann mit 30 erwachsenen Frauen zu treffen? Glaube nicht, oder?

  • Das eine ist aber eine eher moralische Frage - kann man diskutieren, muss man aber nicht. Wenn das einer hier anzusprechen wagt, bekommt er auch sofort Gegenwind der Art "Wer noch nie im Puff war, werfe den ersten Stein.".

    Das andere ist der mutmaßliche Verstoß gegen strafbewehrte rechtlich verbindliche Verordnungen, war Gegenstand eines Polizeieinsatzes und gefährdet die Gesundheit der Menschen in seiner Umgebung, wenn Party und Gruppensex nicht unter Einhaltung eines perfekten Hygienekonzeptes stattgefunden haben.


    Wo wir schon am Kritisieren sind: "Nutten" ist eine Beleidigung. Die Frauen würden wahrscheinlich, wenn es überhaupt gewerbliche waren, lieber "Huren" genannt.

    Ist es verboten sich als Mann mit 30 erwachsenen Frauen zu treffen? Glaube nicht, oder?

    Das habe ich doch geschrieben. Das eine ist die moralische Frage ob man sowas gut findet. Das andere - wo es m.M.n. um den Verstoß geht - ist das Treffen von zuvielen Leuten aus zu vielen Haushalten mit zuwenig Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

    Dachte, dass würde aus dem Kontext klar, ohne dass ich es dezidiert so hinschreibe.