Mit welcher Berechtigung wird H. Kind die Mehrheitsbeteiligung verweigert, Herrn Hopp ohne großes Aufheben genehmigt? Von RBL will ich gar nicht erst reden (+ VW, + Pillen). Das Problem liegt doch in der Inkonsequenz der DFL. Es hätte nie Ausnahmen von der 50+1-Regel geben dürfen.
Er hat den Verein anscheinend nicht in dem Maße gefördert, wie es die Ausnahmeregelung fordert.
Dieser arme, arme Mann.