Alles anzeigenAlles anzeigenÄhm, die Untersuchung hat ja auch keinen Anlass zum Zweifel gegeben glaubt man dem HSV.
Also wo hat der HSV "das Spielchen" -welches ja nioch überhaupt nicht erwiesen ist-mitgemacht?
Auch in deinen Folgebeiträgen bist du sehr faktisch unterwegs.....die konstantinischen Fakten sind ja bekannt, aber es geht hier um einen Menschen, dem man in der "deutschen Leitkultur" erstmal nicht vorschnell aburteilen sollte:
Die Unschuldsvermutung gilt nur im Strafrecht, nicht aber im Ausländerrecht.
Doch auch dort ist ein rechtsstaatliches Verfahren vorgesehen, das nicht allein auf Gerüchten und Medienberichten basieren wird!!!!!!
Und:
Bakery Jatta ist weiterhin für den Hamburger SV spielberechtigt. Nach dem Wirbel um seine Identität hat die DFL klargestellt, dass es aktuell keine Beweise für einen Identitätsschwindel seitens Jatta gäbe.
Die Untersuchung hatte im Gegenteil ergeben, dass sie das junge Alter eben nicht bestätigt, weil das Wachstum laut Röntgenbildern abgeschlossen war. Das Ergebnis, welches man sich eigentlich davon erhofft hatte und zwar, dass die Röntgenbilder ein noch nicht abgeschlossenes Wachstum zeigen, wie es bei einem 17 Jährigen zu erwarten wäre, hat man eben nicht erhalten! Wieso der HSV trotzdem so tat, als ob die Untersuchung die Zweifel ausgeräumt hat, bleibt unverständlich.
Der HSV hat offensichtlich kein Interesse daran gehabt, die Wahrheit herauszufinden, obwohl anscheinend berechtigte Zweifel vorhanden waren, sogar behördliche Papiere anzuzweifeln.
Interessant wir meiner Meinung nach sein, ob im Nachhinein herauskommt, welche Informationen dem HSV seinerzeit vorlagen, an der Identität des Spielers zu zweifeln und ob diese so gravierend waren, dass sie diese den Behörden hätten melden müssen, damit die Identität des Spielers geprüft wird.
Mir persönlich würde es für Jatta leid tun, wenn im Nachhinein herauskommen sollte, dass er betrogen hat und dadurch alles verlieren würde, aber richtig würde ich es auch nicht finden, wenn er wegen seines Status als Fußballprofi bevorzugt behandelt wird.
Es sollte nicht so sein, dass ehrlich handelnde Menschen dafür bestraft werden, dass sie richtige Angaben machen, weil sie das Land wieder verlassen müssen und betrügerische Handlungen belohnt werden.
Vielleicht sind die Vorwürfe ja auch unbegründet oder kann ihm ein Betrug nicht nachgewiesen werden. So lange nichts bewiesen ist, gilt er natürlich als unschuldig.
Das Argument mit dem fehlenden Asylantrag und das er sich deshalb nichts zu Schulden hat kommen lassen, ist meiner Meinung nach unsinnig, da er als vermeintlich 17 Jähriger besser ohne Asylantrag dagestanden hat. Es war für ihn von Vorteil keinen Asylantrag zu stellen, sondern einen Aufenthaltsstatus feststellen zu lassen. Als allein Reisender Minderjähriger war es nicht nötig, Asyl zu beantragen.
Nach derzeitigem Wissensstand der Röntgenanalyse der linken Hand und hier der Handwurzelknochen gibt es eine Abweichung nach oben oder nach unten von 2 Jahren. Ein 18 jährig eingestufter Mensch nach Röntgenbildbetrachtung könnte demnach 20 Jahre oder 16 Jahre alt sein. Ein 22 jähriger Mensch könnte demnach allerdings dann kein Jugendlicher mehr sein.