Eben. Welcher Vorteil entsteht durch den Ausgang dieser Geschichte für Fortuna ?
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mich nervt vielmehr, dass hier über Rechtsbrüche und Strafen diskutiert wird ohne dass es bisher Beweise für eine solche gibt.
Ja, man liest hier viel, was mit Jatta geschehen könnte oder sollte, wenn seine Geschichte nicht stimmt. Aber was passiert eigentlich mit der Sport Blöd, wenn deren Geschichte nicht stimmt?
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mich nervt vielmehr, dass hier über Rechtsbrüche und Strafen diskutiert wird ohne dass es bisher Beweise für eine solche gibt.
Ja, man liest hier viel, was mit Jatta geschehen könnte oder sollte, wenn seine Geschichte nicht stimmt. Aber was passiert eigentlich mit der Sport Blöd, wenn deren Geschichte nicht stimmt?
So ist es wohl auch:
So wurde durch das Transfer-Registrierungs-System der FIFA (TMS) nachgewiesen, dass Jatta seit dem 1. Februar 2014 offiziell bei Brikama United gelistet war. Das würde zwar bedeuten, dass er entgegen seiner Angabe, nie in einem Verein gewesen zu sein, sehr wohl schon mal bei einem Klub unter Vertrag gestanden hatte, aber eben auch, dass Jatta tatsächlich Jatta wäre. Davon geht auch die Bremer Innenbehörde aus. Das Hamburger Abendblatt hatte berichtet, dass Jatta 2015 ohne Papiere eingereist sei, aber in seiner Heimat Gambia einen neuen Reisepass beantragt habe. Dieser sei per Post verschickt und vom Bremer Migrationsamt ausdrücklich auf seine Echtheit überprüft worden, dazu wurde beim Honorarkonsulat Gambias in Köln eine Anfrage gestellt und die Ausstellung des Passes bestätigt. -
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Bin gespannt wie es weiter geht.
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Zitat
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Den Bochumer Protest kann ich wirklich gut nachvollziehen!
Ziemlich blöd vom HSV, den Spieler nach dem Bekanntwerden der ganzen Sache noch einzusetzen...
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Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in Deutschland, soweit ich weiß...
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Wenn die Konsequenz Punkteabzug bedeuten würde, wäre das schon sehr bitter für Hecking - aber Dummheit muss dann im Falle des HSV bestraft werden.
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Vermutlich einigt man sich auf eine Konstellation die den HSV nicht schadet, der Dino muss doch zurück in die Bundesliga.
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Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in Deutschland, soweit ich weiß...
Ausser
B I L D
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Den Bochumer Protest kann ich wirklich gut nachvollziehen!
Ziemlich blöd vom HSV, den Spieler nach dem Bekanntwerden der ganzen Sache noch einzusetzen...
Bekanntwerden der ganzen Sache ...
Du kannst "die Sache" ja noch nicht mal benennen. Übrigens nur eine Behauptung einer Sportzeitung ohne belastbare Fakten. Der HSV hat Rückendeckung durch die Behörden und die DFL bekommen, dass es keine Hinweise gibt, dass er es nicht ist. Und zudem gilt in Deutschland, wie Ordnassac richtig feststellte, die Unschuldsvermutung.
Wo kommen wir denn da hin, dass Dritte durch Behauptungen in den Wettbewerb eingreifen können? Weil sich dann ein Verein genötigt fühlt, aus Vorsichtsmaßnahme einen Spieler nicht einzusetzen. Das ist die Stärke eines funktionierenden Rechtsstaats, dass nur dann Konsequenzen drohen, wenn Beweise vorliegen und ein Gericht diese anerkennt. Und alles andere nicht von Relevanz ist.
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Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in Deutschland, soweit ich weiß...
Bei der Frage, ob ein Spieler eine Spielberechtigung hat, geht es aber nicht um eine Schuldvermutung.
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Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in Deutschland, soweit ich weiß...
Bei der Frage, ob ein Spieler eine Spielberechtigung hat, geht es aber nicht um eine Schuldvermutung.
Der Spieler hat eine Spielerberechtigung. Die auch gültig ist. Außer man kann Ihm nachweisen, dass Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, wie z.B. eine falsche Identität. Und heier gilt somit sehr wohl die Unschuldsvermutung.
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Bei der Frage, ob ein Spieler eine Spielberechtigung hat, geht es aber nicht um eine Schuldvermutung.
Der Spieler hat eine Spielerberechtigung. Die auch gültig ist. Außer man kann Ihm nachweisen, dass Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, wie z.B. eine falsche Identität. Und heier gilt somit sehr wohl die Unschuldsvermutung.
Klar und gebe ich dir soweit Recht.
In zivilrechtlichen Fragen ist es aber nicht unüblich, vorsorglich zur Fristwahrung einen Antrag zu Gericht zu bringen, wenn eine abschließende Klärung einer maßgeblichen Frage nicht rechteitig möglich ist. Das hat dann mit Vorverurteilung nichts zu tun.
Einen Protest gegen eine Spielwertung ordne ich da ähnlich ein.
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Der Spieler hat eine derzeit gültige Spielerlaubnis. So viel ich weiß bzw. gelesen habe, wurde sich vorher diesbezüglich noch beim Verband ein OK für den Einsatz des Spielers eingeholt.
Einen Punktabzug könnte ich daher absolut nicht nachvollziehen.
Zu bestrafen, wäre m.E. nur der Spieler mit einer Sperre oder einem Entzug der Spielerlaubnis.
Auf evtl. strafrechtliche Konsequenzen möchte ich nicht eingehen, da wir dann wieder zuviel Politik im Thread haben.
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Der Spieler hat eine Spielerberechtigung. Die auch gültig ist. Außer man kann Ihm nachweisen, dass Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, wie z.B. eine falsche Identität. Und heier gilt somit sehr wohl die Unschuldsvermutung.
Klar und gebe ich dir soweit Recht.
In zivilrechtlichen Fragen ist es aber nicht unüblich, vorsorglich zur Fristwahrung einen Antrag zu Gericht zu bringen, wenn eine abschließende Klärung einer maßgeblichen Frage nicht rechteitig möglich ist. Das hat dann mit Vorverurteilung nichts zu tun.
Einen Protest gegen eine Spielwertung ordne ich da ähnlich ein.
Stimmt, kann ich auch noch nachvollziehen.
Kommt aber halt auch ein wenig so rüber, dass da jetzt eine Sau durchs Dorf getrieben wird, und jeder springt mal drauf.
Sollte wirklich die Spielberechtigung nicht gültig sein, kann es ja nicht sein, dass der DFB nur auf Antrag sanktioniert. Dann müssten Sie ja von sich aus tätig werden, oder mal die Statuten überdenken.
Dann würden Vereine wie der VFL jetzt auch nicht in die Ecke der Spielverderber etc. gestellt werden.
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M. E. kann da gar nix passieren, da der Spieler lediglich für einen Verein spielberechtigt ist und er auch niemals für zwei Vereine spielberechtigt gewesen ist oder sogar für zwei Vereine gleichzeitig gespielt hat.
Er hat doch nur für die Seniorenmannschaften vom HSV gespielt? Anders wäre es nämlich, wenn er als evtl. Erwachsener für die Jugend vom HSV gespielt hätte.
Das mit dem Namen kann ja nur ein Vorwand sein, um irgendwelche Ziele zu verfolgen. Ist eigentlich auch relativ egal. Immerhin befinden sich noch mehr Leute in Deutschland, deren Herkunft und Identität ungeklärt ist. Einer von denen verdient Geld und schon isses auch wieder falsch.
Eines ist aber klar: Eine Aufenthaltsgenehmigung erhält er mit einem Profivertrag beim HSV ganz locker. Den schiebt so schnell keiner ab.
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Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in Deutschland, soweit ich weiß...
Bei der Frage, ob ein Spieler eine Spielberechtigung hat, geht es aber nicht um eine Schuldvermutung.
Das Thema hatten wir bereits: Die Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafrecht.