Hamburger SV

  • okay, auf meine anderen Fragen bekomme ich wohl keine Antwort. Aber was meinst Du denn, was genau passiert, wenn seine Angaben falsch gewesen sein sollten? Begerau71 hat doch geschrieben, dass Ausweisung eher unwahrscheinlich und wenn, dann langwierig sein würde.

    Wenn Du Dir etwas Mühe geben würdest, hättest Du selber herausgefunden, dass die Staatsanwältin Liddy Oechtering heißt und was sie konkret dazu gesagt hat. Probiere es mal selber aus. Geht ganz einfach mit Google.


    Meine Meinung zu Bescheiden und zu möglichen Folgen für Jatta habe ich bereits ausführlich erklärt.

    Auf welcher Grundlage der User Begerau71 schlussfolgert, dass eine Ausweisung ein langwieriger Prozess wäre, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht verwechselt er da was mit der Situation eines Flüchtlings. Vielleicht weis er auch mehr? Keine Ahnung.


    Mir wäre es auf jeden Fall neu, dass Bescheide nicht ohne Weiteres widerrufen werden können, auch begünstigende Bescheide, wenn sie nachweislich aufgrund falscher Angaben erstellt wurden. Kenne ich anders und habe es auch anders erlebt. Das dauerte bei mir in einem anders gelagerten Fall keine Woche.


    Dass Ausländer ohne Aufenthaltstitel nur nach langwierigen Prozessen dazu aufgeforderten werden können, das Land zu verlassen, wäre mir ehrlich gesagt auch neu und das habe ich bei anderen Ausländern auch schon unzählige Male anders erlebt. Da gibt es normaler Weise keine Diskussionen, wieso auch, denn das wird durch Gesetze eindeutig geregelt.


    Dass Behörden irgendein Problem oder eine Furcht haben, etwas anzuordnen, auch wenn sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen, kenne ich auch völlig anders. Das ist denen doch im Gegenteil scheiß egal, solange sie sich an die Gesetze halten. Es steht einem schließlich frei dagegen vorzugehen, wenn man nicht einverstanden ist.


    Dass ein Richter wie selbstverständlich einem überführten Straftäter oder bei eindeutiger Rechtslage einen vorläufigen Rechtsschutz gewähren würde, statt den Dingen seinen Lauf zu lassen, so wie die Gesetze es nunmal vorsehen, sehe ich nicht so optimistisch. Darauf könnten ja dann alle hoffen, deren Aufenthalt weggefallen ist. Das wäre mir auch neu.

    Wie gesagt, handelt es sich bei Jatta um keinen Flüchtling und es geht nicht um den Vorwurf des Asylbetruges und die Frage, ob ihm Asyl gewährt würde. Er ist lediglich ein Ausländer, bei dem der Verdacht besteht, dass er unter falschen Angaben einen Aufenthaltstitel erworben hat.


    Die Staatsanwaltschaft wird nicht prüfen, ob er als Flüchtling ausgewiesen werden kann, sondern ob er eine Straftat begangen und angeklagt wird.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Was war denn Jatta wenn kein Flüchtling?

    Einen Asylantrag musste er nur nicht stellen, da er minderjährig war.

    Sollte er das nicht gewesen sein, so hätte er einen stellen müssen.

    Wie die Lage dann heute aussieht weiß ich nicht, aber Abschiebungen gibt es Verhältnismäßig wenige aus der BRD. Mir erscheinen diesbzgl die Aussagen von Begerau71 sehr stimmig zu sein.

  • okay, auf meine anderen Fragen bekomme ich wohl keine Antwort. Aber was meinst Du denn, was genau passiert, wenn seine Angaben falsch gewesen sein sollten? Begerau71 hat doch geschrieben, dass Ausweisung eher unwahrscheinlich und wenn, dann langwierig sein würde.

    Wenn Du Dir etwas Mühe geben würdest, hättest Du selber herausgefunden, dass die Staatsanwältin Liddy Oechtering heißt und was sie konkret dazu gesagt hat. Probiere es mal selber aus. Geht ganz einfach mit Google.

    Liddy Oechtering ist die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg (und auch selbst Staatsanwältin), ob sie selbst für den Fall Jatta zuständig ist steht auf einem anderen Blatt. Ist aber auch egal, ansonsten Danke, ich hatte bisher immer nur die Bild und Welt Links, die waren nicht sonderlich informativ .


    Bzgl. der rechtlichen Seite kann man eh nur abwarten, erstens ob es überhaupt eine Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit gab und dann, wie eine evtl. Strafe aussieht. Eine Ausweisung kann ich mir nicht vorstellen.

  • Was war denn Jatta wenn kein Flüchtling?

    So einfach ist das nun nicht, zumindest nicht wenn sich das was man ihm vorwirft auch stimmt. Wenn ich mich recht erinnere hatte man ihm im letzten Jahr vorgeworfen das er älter ist, anders heißt und einen Berater hatt und schon im bezahlten Fussball tätig war.

    Daher sollte man nun einfach mal abwarten was da bei raus kommt.

    Vergiften und Wegsperren reichte nicht, auch noch geistig und körperlich zerstören.

  • Unabhängig vom Aufenthaltsstatus, ich würde gerne mal wissen ob er noch eine Spielberechtigung vom DFB hätte, wenn er illegal in Deutschland ist. Dann müsste über die Fifa wohl erst der richtige Spielerpass angefordert werden. Und ob der letzte Verein dies so ohne weiteres machen würde bezweifel ich.

  • Unabhängig vom Aufenthaltsstatus, ich würde gerne mal wissen ob er noch eine Spielberechtigung vom DFB hätte, wenn er illegal in Deutschland ist. Dann müsste über die Fifa wohl erst der richtige Spielerpass angefordert werden. Und ob der letzte Verein dies so ohne weiteres machen würde bezweifel ich.

    Das ist doch auch so eine Sache. Wenn es da einen Verein gäbe, der noch Transferrechte hat, hätte/hat er sich doch längst gemeldet.

  • Was war denn Jatta wenn kein Flüchtling?

    Einen Asylantrag musste er nur nicht stellen, da er minderjährig war.

    Sollte er das nicht gewesen sein, so hätte er einen stellen müssen.

    Wie die Lage dann heute aussieht weiß ich nicht, aber Abschiebungen gibt es Verhältnismäßig wenige aus der BRD. Mir erscheinen diesbzgl die Aussagen von Begerau71 sehr stimmig zu sein.

    Na, nun hast Du die Problematik und Brisanz der Angelegenheit endlich auch begriffen. Herzlichen Glückwunsch. Hätte ich vorher schon gewusst, dass Du gar nicht weist, um was es geht, hätte ich es Dir erklärt, aber das hat nun Werner Lungwitz bereits erledigt.


    Ja, Du hast ganz richtig begriffen, dass es vor allen Dingen darum geht, ob er Daffeh ist, weil dieser zum Zeitpunkt der Einreise unmöglich minderjährig hätte sein können und dementsprechend keinen Aufenthaltstitel bekommen hätte.


    Jatta ist damals minderjährig gewesen und bekam entsprechend eine Aufenthaltserlaubnis. Das ganze Theater wird nicht allein wegen eines Namens gemacht. Den Behörden wäre glaube ich egal, ob er Jatta, Daffeh oder Meier heißt.


    übrigens sollte man zwischen Abschiebung und Ausweisung unterscheiden. Nur weil es selten zu Abschiebungen kommt, die keine Anordnung darstellen sondern die letztendliche Zwangsausweisung, bedeutet das nicht, dass es nicht sehr oft zu Ausweisungen kommt, weil der Aufenthaltstitel ausläuft und nicht verlängert wird.

    Schließlich lässt sich der überwiegende Teil der Leute mit ausgelaufenem Aufenthaltstitel ohne Widerspruch und Widerstand ausweisen bzw. verlassen freiwillig das Land. Es muss in der Regel gar nicht zur Abschiebung kommen.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Kannte diese Seiten noch nicht. Danke für die Empfehlung.

  • okay, auf meine anderen Fragen bekomme ich wohl keine Antwort. Aber was meinst Du denn, was genau passiert, wenn seine Angaben falsch gewesen sein sollten? Begerau71 hat doch geschrieben, dass Ausweisung eher unwahrscheinlich und wenn, dann langwierig sein würde.

    .....

    Auf welcher Grundlage der User Begerau71 schlussfolgert, dass eine Ausweisung ein langwieriger Prozess wäre, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht verwechselt er da was mit der Situation eines Flüchtlings. Vielleicht weis er auch mehr? Keine Ahnung.

    .....

    Konstantin

    Keine Ahnung würde ich jetzt nicht sagen, dennoch hatte ich das Gefühl, dass hier in der Diskussion Strafrecht und Ausländerrecht bunt vermischt und daraus dann schlicht falsche Schlüsse gezogen werden.


    Das wollte ich nur etwas entzerren und dazu die Rechtslage aus meiner Erfahrung heraus darlegen. Ja, hört sich zugegebenermaßen etwas funkelesk an.


    Ordnungsverfügungen (und hier speziell Ausweisungsverfügungen) dauern bis zur Rechtskraft nun einmal so lange und ggf. sogar länger, das bringt der Weg durch die Instanzen halt mal so mit sich.


    Nach meinem Wissen aus Presse, Funk und Fernsehen ist Jatta als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in das Bundesgebiet gekommen. Da ist es in der Regel so, dass kein Asylverfahren durchlaufen und stattdessen unmittelbar eine Duldung ausgestellt wird. Ich kann jetzt auch nur vermuten, dass er in der Folge durch den Profivertrag in den Status eines ausländischen AN nach Paragraph 18 AufenthG gekommen ist. Asylrecht spielt daher in einem solchen Fall gar keine Rolle mehr. Und ob es überhaupt zu Maßnahmen kommen wird, lasse ich mal dahingestellt.


    Hake meine Posts einfach unter 45jähriger Berufserfahrung ab, glaube sie oder lass es, wenn Du sie nicht glauben magst. Ich reklamiere für mich, mtlw. auf dem Altenteil befindlich, keinen Anspruch darauf, Recht zu behalten, daher kann ich mit beidem gut leben. Also nix für ungut!


    Habe fertisch!

    RB Leipzig ist ein reines Mar­ke­ting­pro­jekt. Einzig und allein geschaffen, um die Marke Red Bull zu stärken. RB Leipzig ist kein Fuß­ball­verein, RB Leipzig ist ein Imitat.

  • Begerau71


    Vielen für Deine Ausführungen. Vor den 45 Jahren Berufserfahrung habe ich natürlich Respekt, aber das allein hat mich noch nicht wirklich überzeugt. Vielleicht tust Du mir und allen, die interessiert sind den Gefallen, uns aufzuklären, damit man nicht dumm sterben muss.

    Ich kenne das aus der Praxis (Arbeitgeber) so, dass wenn der Aufenthaltstitel wegfällt bzw. nicht vorhanden ist, der Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist und das unverzüglich, oder nach einer kurzfristig gesetzten Frist von wenigen Wochen. Kommt er dem nicht nach, droht die Abschiebung.


    Eine Abschiebung kann bei nicht erneut erteiltem Aufenthaltstitel meines Wissens nach nur dadurch vorübergehend verhindert werden, wenn eine Duldung erteilt wird, was allerdings bestimmte Umstände voraussetzt.


    Ohne einen vorübergehenden Schutz durch eine Duldung macht sich der Ausländer strafbar, wenn er das die BRD nicht unverzüglich verlässt oder eine ihm gesetzte Frist zur Ausreise ignoriert.


    Eine Grund für eine Duldung wäre zum Beispiel nicht, dass sich jemand als Fußball-Profi toll integriert hat, einen tollen Job hat, gut Deutsch spricht etc.


    Für einen reichen Fußball-Profi, der kein Staatenloser ist, problemlos in sein Herkunftsland zurückkehren kann, nicht verfolgt wird und keine sonstigen Gründe für eine aufschiebende bzw. vor einer Abschiebung schützenden Duldung vorliegen, muss die BRD unverzüglich verlassen. Ist dem nicht so?


    Wenn er geduldet würde, weil er Gründe vortragen könnte, die einem Antrag auf Duldung zustimmen, dürfte er dann arbeiten? Ich kenne das so, dass dies Ermessensache der Behörde ist.


    Übrigens kenne ich das so, dass wenn ein straffällig gewordener Ausländer, der sich illegal in Deutschland aufhält, eher ausgewiesen wird, als das die Straftat verfolgt wird. Bei schwerwiegenden Straftaten oder mehreren Straftaten liegt das meines Wissens nach auch nicht mehr im Ermessen der Behörde.


    Wie gesagt, habe ich großen Respekt vor Deiner langjährigen Berufserfahrung und zweifle deshalb nicht an Deiner Kompetenz, aber mich wundert schon einwenig, dass Du Dich im Fall von Jatta eindeutig festliegst, dass diesem keine kurzfristige Verpflichtung zur Ausreise droht, wenn sich herausstellen sollte, dass er seinerzeit mutwillig illegal in die BRD eingereist ist und in dem Zusammenhang auch bereits mehrere Straftaten begangen hat, denn schließlich wäre er in dem Zusammenhang in einem komplexen Betrugsfall verstrickt, der einen nicht unerheblichen Rattenschwanz voller Straftaten mich sich zieht.


    Ich wäre sehr verwundert, wenn in dem Fall ein Gericht die Gefahr sehen würde, Jatta vor einer eventuell zu erwartenden, unrechtmäßigen Ausweisung beschützen zu müssen.


    Aber wie gesagt, Du bist der Experte und nicht ich. Vielleicht kannst Du für Aufklärung sorgen, wenn es sich denn lohnt und meine Gedanken mehr als nur dummes Zeug sind. Ansonsten hefte es einfach ebenfalls unter der Rubrik: der hat keine Ahnung ab und redet nur dummes Zeug.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Das ist mal wieder so ein klassischer Fall im Forum: anscheinend haben die User Begerau71 und Konstantin durchaus Substantielles zum Thema beizutragen - aber es geht irgendwie nicht ohne persönliche und unterschwellige Sticheleien.


    Diskutiert das doch sachlich, werft Euer beider Wissen zusammen, löst im Idealfall etwaige Widersprüche auf - dann haben alle was davon.


    Ich kann - wie die meisten hier - mangels Sachkenntnis nicht mitreden, lese aber gerne und interessiert mit.


    An die übrigen Difosi ergeht die Bitte, den Gehalt der Aussagen nicht an der Zu- oder Abneigung gegenüber den oben genannten (sowie weiteren) Diskutanten festzumachen. Einfach nur mal aufs Thema konzentrieren und inhaltlich bei der Sache bleiben.


    Ja, das ist der - hoffentlich nicht vergebliche - Versuch einer Moderation im ursprünglichen Sinne.

  • Hä? Welche Sticheleien?


    Bei 45 Jahren Berufserfahrung verkneife ich mir Sticheleien und meine das vollkommen ernst, dass ich mir von Begerau71 Aufklärung erhoffe. Dass er ohne Zweifel der Experte ist meine ich vollkommen ernst. Ich mag nur halt nicht wirklich dumm sterben, sondern mich interessiert wirklich zu wissen, weshalb ich falsch liege. Wenn das anders rüberkommt, tut es mir leid. Es besteht doch kein Zweigel daran, dass ich im Vergleich keine Ahnung habe.


    Ich hoffe wirklich, dass Begerau71 Licht ins Dunkle bringt. Ich bin daran wirklich sehr interessiert.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Was war denn Jatta wenn kein Flüchtling?

    So einfach ist das nun nicht, zumindest nicht wenn sich das was man ihm vorwirft auch stimmt. Wenn ich mich recht erinnere hatte man ihm im letzten Jahr vorgeworfen das er älter ist, anders heißt und einen Berater hatt und schon im bezahlten Fussball tätig war.

    Daher sollte man nun einfach mal abwarten was da bei raus kommt.

    Nun ja, das was man ihm vorwirft hat ja mit der Frage ob er ein Flüchtling war nichts zu tun. Natürlich war er das.

    Das was man ihm juristisch vorwirft, wissen wir alle ja gar nicht genau, weil es noch kein juristisches Verfahren gibt.

    Es besteht ein anfangsverdacht, dass er nicht der ist, der er vorgibt zu sein und dich somit am Start in Deutschland den Aufenthalt ‚erschwindelt‘ hat.

    Vor einem Jahr konnte dies nicht bewiesen werden und auch knapp 2 Wochen nach der nun erfolgten Hausdurchsuchung wissen wir nichts weiter.

  • Also, es liegt mir fern, zu sticheln, weder persönlich noch unterschwellig.

    Und Konstantins Antwort empfinde ich ebensowenig als Stichelei. Er zweifelt halt, ist sein gutes Recht.


    Ich habe mich bemüht, alles so sachlich wie möglich darzulegen, wenn es nicht so rüber gekommen sein sollte, bedaure ich das.


    Konstantin hat in seinem umfangreichen Post viele Fragen aufgeworfen, die ich, weil es einfach den Rahmen sprengen würde, hier gar nicht im Einzelnen beantworten möchte. Das würde ein Post von mehreren Seiten. Ist ja jetzt schon wieder zu viel. Und ich bin froh, mich rentenbedingt mit der Materie nicht mehr en detail auseinandersetzen zu müssen.


    Die Materie ist im Fall Jatta aber nach meinem Dafürhalten, nicht zuletzt auch wegen der Öffentlichkeitswirkung, extrem vielschichtig. Ich habe auch nicht gesagt, dass in diesem Fall bei einer Verurteilung nichts passieren wird, sondern nur, dass genau hingeschaut werden wird, alles nur mittels Ordnungsverfügungen passieren kann und das alles viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Automatismen gibt es in dieser Hinsicht nicht, was auch gut so ist.


    Das wird auch die Blöd mit ihren Artikeln in der Sache nicht ändern. Deshalb würde und wird es eine vorschnelle und unausgewogene Entscheidung nicht geben, das weiß auch die zuständige Behörde. Warten wir doch einfach erst einmal ab, ob überhaupt eine Verurteilung erfolgt, also eine Straftat nachgewiesen wird.


    Ich denke, wir sollten es dabei zunächst belassen.


    Konstantin

    Einzelne konkrete Fragen beantworte ich gerne per PN.

    RB Leipzig ist ein reines Mar­ke­ting­pro­jekt. Einzig und allein geschaffen, um die Marke Red Bull zu stärken. RB Leipzig ist kein Fuß­ball­verein, RB Leipzig ist ein Imitat.

  • Begerau71


    Vorab vielen Dank für das Angebot per PN, dass ich vielleicht sogar mal nutzen werden. :peitsche: Du brauchst aber keine Angst zu haben, dass ich Dich jetzt zur Aufklärung von Fällen nutzen werde, denn dafür habe ich meine Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde, die auch sehr fähig sind. Einige kenne ich auch schon seit meiner Kindheit und werde es immer sehr gut beraten.


    Dass Du die vielen Fragen wegen der Komplexität des Falls nicht beantworten möchtest, kann ich gut verstehen. Ich habe mir heute Morgen mal die Mühe gemacht, mir einige Gesetze zu dem Thema durchzulesen und habe dabei festgestellt, dass die Sachlage durch ein im letzten Jahr in Kraft getretenes neues Gesetz (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) noch differenzierter zu betrachten ist.


    Dieses Gesetz, welches die Situation von Flüchtlingen verschlechtert und eine Abschiebung erleichtert, besteht zwar schon seit August letzten Jahres, aber es kann dennoch mit ein Grund für die erneute und hartnäckige Überprüfung des Jatta-Falls sein, weil mittlerweile mehr Sicherheit bei den Behörden existieren wird, wie das Gesetz in der Praxis anzuwenden ist. Es wird wahrscheinlich mittlerweile Beispiele dafür geben, wie ähnlich gelagerte Fälle ausgegangen oder gehandhabt wurden.


    In dem Zusammenhang ist sicher die neu geschaffene Kategorie „Duldung für Ausländer mit ungeklärter Identität“ von Interesse. Genauso aber auch die Rechtsstellung bei Ausländern, die Straftaten begangen haben und leichter abgeschoben werden dürfen.


    Sollte sich tatsächlich leider herausstellen, dass Jatta in Wirklichkeit Daffeh ist, bleibt abzuwarten, ob er trotz Ausweisungsanordnung in der BRD geduldet wird, oder tatsächlich abgeschoben wird und wenn nicht, was dies ansonsten für Konsequenzen für ihn haben könnte, die über eine Geldstrafe hinausgehen.


    Im Schlimmsten Fall könnte dies eine Inhaftierung sein, ein Verbot zur Arbeitsaufnahme, ein Verbot sich frei bewegen zu dürfen, zu verreisen etc.


    Bei einer Berühmtheit wie Jatta ist davon wahrscheinlich nicht auszugehen, aber wird vielleicht genauso eine lange Zeit vergehen, bis dies geklärt ist und ihm bis dahin die Ausführung seinen Berufs als Profi beim HSV erschwert werden.


    Ich wünsche Jatta und niemand anderem solche Schwierigkeiten, aber wie bereits geschrieben, sollten hier einige User nicht so tun, als ob auch bei einer Feststellung der Schuld alles nur Pillepalle ist. Das wollte ich durch die Diskussion eigentlich lediglich nur bezwecken und zwar das klar wird, dass die Behörden und die Staatsanwaltschaft nicht wegen Pillepalle und rein aus Willkür handeln, so wie das hier teilweise dargestellt wurde.


    Ich wünsche Jatta, dass es ihm gelingt das zu verwirklichen, was der Zweck seiner Einreise in die BRD ursprünglich gewesen ist und zwar hier ein sichereres und besseres Leben zu führen. Diese Recht sollte meiner Meinung nach jeder haben. So, das war das Wort zum Sonntag. Amen

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki

  • Ich wünsche Jatta und niemand anderem solche Schwierigkeiten, aber wie bereits geschrieben, sollten hier einige User nicht so tun, als ob auch bei einer Feststellung der Schuld alles nur Pillepalle ist. Das wollte ich durch die Diskussion eigentlich lediglich nur bezwecken und zwar das klar wird, dass die Behörden und die Staatsanwaltschaft nicht wegen Pillepalle und rein aus Willkür handeln, so wie das hier teilweise dargestellt wurde.


    Ich wünsche Jatta, dass es ihm gelingt das zu verwirklichen, was der Zweck seiner Einreise in die BRD ursprünglich gewesen ist und zwar hier ein sichereres und besseres Leben zu führen. Diese Recht sollte meiner Meinung nach jeder haben. So, das war das Wort zum Sonntag. Amen

    Ich finde nicht, dass das hier so dargestellt wurde. Was aber sauer aufstößt ist, dass die Bildzeitung bei der Hausdurchsuchung vor Ort war. Das sieht schon nach Gefälligkeit aus, passiert aber leider viel zu oft, war ja auch beim Fall Metzelder so. Das Problem ist doch, selbst wenn die Staatsanwaltschaft zum Schluß kommt, dass die Beschuldigten unschuldig sind, bleibt durch solch eine Berichterstattumg etwas hängen.


    Zu Deinem letzten Absatz gibt es nichts hinzuzufügen.

  • Bleibt es bei BILD Lesern sowieso, da die Zeitschrift das Jatta-Thema seit 12 Monaten am Leben hält (sowie hier derzeit die selbst mitkreierte Fortuna-Funkel Fehde).

    Dabei gelingt es bislang niemanden dem Jung etwas nachzuweisen und anders als hier irgendwo beschrieben, galt somit bislang das man davon ausgeht, dass Jatta nun mal Jatta ist (für mich = Unschuldsvermutung!).


    Und ich bin bei dir, ich wüsste auch nicht wo das hier dargestellt wird, dass wegen PillePalle untersucht wird. Ich selbst hab ebenfalls mehrfach darauf hingewiesen, dass man natürlich ggf. begangene Straftaten verfolgen MUSS. Selbst wenn man davon ausgeht, dass am Ende ‚lediglich‘ eine Geldstrafe erhoben wird (strafrechtlich) und vollkommen unklar ist, ob die Behörde dann darauf mit Ausweisung reagiert.