Hamburger SV

  • Na mal schauen ob der HSV die Nerven hat, die Ausrutscher der Konkurrenz zu nutzen.
    Der Tisch ist gedeckt, die müssen nur zugreifen.
    Ich befürchte, das Hrubesch das wuppt. Halte ihn auf jeden Fall für einen guten Motivator für die letzten Spiele.

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.

  • Ich bin davon überzeugt, dass wenn er seinerzeit den Betrug zugegeben hätte, er mit einem blauen Auge davon gekommen wäre und auch jetzt noch auf Nachsicht hoffen kann, wenn er die Karten auf den Tisch legen würde und sich reumütig zeigt.

    Das steht schon 100% fest, dass er betrogen hat? Da weißt du aber mehr, als wir alle.

    Ernsthaft? In all den Jahren ist es nicht gelungen Bakary Daffeh zu finden?

  • Aber was ist dann das Motiv? Ausländerhass? Wirklich?

    Neid und Missgunst. Wie immer halt.


    Er hat vielleicht gelogen um aus Afrika nach Deutschland kommen zu können, hat sich hier aber was aufgebaut, hält sich an die Gesetze und insbesondere sein Gehalt bringt dem Staat auch ordentlich Schotter. Nix von wegen "Sozialamt der Welt" und so. Aber er hat halt beschissen, um sich das hier aufzubauen. Also muss man es ihm wegnehmen, ihn abschieben - damit er dann nach geraumer Zeit mit nem Arbeitsvisum als Fussballer wiederkommt.

    Du meinst also, das es vollkommen egal ist, wie man sich was aufbaut?


    Warum wird eigentlich Hoeneß so gedisst? Hat doch nur betrogen. Er hat doch trotzdem für das Allgemeinwohl gesorgt. Viel Steuern bezahlt, Arbeitsplätze geschaffen.


    Wer betrügt, begeht doch laut StGB eine Straftat oder habe ich was verpasst?


    Sollte Jatta ungeschoren davon bekommen, wenn er betrogen hat? Weshalb?

  • Weil Hoeneß ohne Not betrogen hat und einfach nur Geldgeil ist. Das ist für mich moralisch gesehen viel schlimmer

  • Ich will nicht vergleichen, aber hier wird relativiert. Ist ja nicht sooo schlimm, der wollte ja nur, usw.usw.


    Und das geht nicht. Hoeneß hat seine Strafe bekommen. Hier wird stets gefordert, das jeder Mensch eine zweite Chance bekommt. Resozialisierung heißt das Wörtchen, das ich hier zuletzt über eine öffentliche Person desöfteren gelesen habe.


    Weil aber ein junger Afrikaner sein Glück hier sucht und dabei womöglich gelogen/betrogen hat, ist das alles nicht so schlimm.


    Ich rede nicht von "Weg mit dem, ab in den Bau" usw., aber er gehört, wenn es der Fall wäre, das er betrogen hat, nach Deutschem Recht, vor Gericht gestellt. Nicht mehr und auch nicht weniger.


    Regeln und Gesetze sind für alle gleich. Sollten zumindest...

  • Können wir nicht einfach mal abwarten, was bei der Sache rauskommt?

    Stand jetzt gab es bereits Ermittlungen, die bislang aber nicht zu einem Nachweis der identitätstäuschung geführt haben.

    Jetzt soll ein Gutachten den Nachweis (mit hoher Wahrscheinlichkeit) führen, so zitiert der NDR das Abendblatt

    Zu diesem Gutachten hat der Verteidiger noch nicht einmal Stellung genommen.

    Wenigstens das sollte man abwarten, meine ich.


    (Übrigens: Ob eine "hohe Wahrsheinlichkeit" (was heißt das eigentlich) für eine strafrechtliche Verurteilung überhaupt ausreicht?

    Auch darüber kann man sich dann ja später noch Gedanken zu machen, ich weiß es schlicht nicht.)

  • Die Causa Jatta/Daffeh wird uns noch lange beschäftigen. Sie ist aus juristischer und auch menschlicher Sicht sehr spannend.


    Ich versuche mich mal in einer emotionslosen Bewertung. EInen Teil hatte ich glaube ich schon mal geschrieben. Ich gehe davon aus,

    dass Jatta/Daffeh außer der genannten Problematik eines möglichen Identitätsschwindels, nicht oder zumindest nicht über Bagatelldelikte hinausgehend,

    strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Weiterhin gehe ich davon aus, dass zwischen Jatta und Daffeh Personenidentität besteht.


    Sollte Jatta nicht Daffeh sein, sind diese Überlegungen natürlich hinfällig.


    1.

    Wir wissen nicht, wann, wie und wo Jatta/Daffeh eingereist ist. Ein Verfahren wegen illegaler Einreise scheidet somit aus. Ist aber auch egal, denn


    2.

    Als Jatta/Daffeh seinen Asylantrag gestellt hat, dürfte der Tatbestand des illegalen Aufenthaltes gem. § 95 AufenthG erfüllt sein. Das Verfahren wäre aber,

    unabhängig vom Alter, unter Beachtung des Art. 31 GFK (Genfer Flüchtlichngskonvention) einzustellen. Es dürfte auch kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vorliegen.


    3.

    Hätte Jatta bei Stellung seines Asylantrages falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht, wäre dies nach dem AsylG erstmal nicht strafbar. Es käme aber

    wahrscheinlich eine mittelbare Falschbeurkundung gem. § 271 StGB in Frage. Hierfür gibt es bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe. Wie im "Metzelder-Thread" schon durch Fortunanovesia dargestellt, ist bei der Höchststrafe immer von der am schlimmsten vorstellbaren ausgeübten Tat auszugehen. Im vorliegenden Fall bewegen wir uns aber sehr nah an einer Einstellung gegen geringe Auflagen.


    4.

    Jatta ist als 15jähriger eingereist und hat diverse Leistungen bekommen. Als 18jähriger Asylbewerber hätten ihm aber auch Leistungen zugestanden. Ich wage die Behauptung, dass die "Mehrleistungen" für einen 15jährigen gegenüber einem 18jährigen kaum meßbar und ausrechenbar sind. Der Aufwand dürfte auch nicht gerade gering sein. Im Gegenzug dürfte ein tatsächlich eingetretener Schaden für die öffentliche Hand eher gering sein.

    Weiterhin müsste Jatta auch um den Betrug gewusst und diesen auch gewollt haben. Der Nachweis einer subjektiven Tatbestandverwirklichung dürfte nahezu unmöglich sein. Selbst wenn dies gelänge, dürfte eine Strafe sehr sehr gering ausfallen.


    Bei allen Taten ist darüber hinaus zu beachten, dass Jatta/Daffeh zum möglichen Tatzeitpunkt unter 21 war. Es gilt also das Jugendrecht.



    Wie ist das ganze nun ausländerrechtlich zu werten?


    Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) werden regelmäßig nicht abgeschoben. Durch eine "Verjüngung" hätte Jatta/Daffeh zumindest drei Jahre Aufenthalt in Deutschland "gewonnen". Ob ein möglicher Asylantrag des 18jährigen Daffeh anerkannt worden wäre, können wir nicht beurteilen. Ebenso wenig können wir beurteilen, ob Daffeh ausgewiesen oder abschoben worden wäre.


    Aktuell dürfte Jatta/Daffeh eine Aufenthaltserlaubnis als Profisportler haben. Es ist fraglich, ob ihm diese aberkannt werden kann, da seine fussballerischen Leistungen erstmal unabhängig von seinem Namen und Alter da sind. Ich gehe mal davon aus, dass der HSV ihn auch als 25jährien Daffeh weiter beschäftigen würde. Ggf. müsste Daffeh ausreisen, bei der Deutschen Botschaft Banjul eine Visum zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Profisportler beantragen und dann mit dem Visum, das er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bekäme, wieder einreisen. Anschließend müsste er bei seiner zuständigen Ausländerbehörde (Wohnort) eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Natrülich können die Ausländerbehörde oder die Deutsche Botschaft Banjul die entsprechenden Anträge ablehnen, einen wirklichen Grund hierfür sehe ich aber nicht.


    Warum hat sich Jatta/Daffeh nun jünger gemacht. Aus meiner Sicht kommen nur dreiGründe in Frage:


    1.

    Er hatte Angst vor einer Abschiebung und hat die Karte UMF gespielt um erstmal Zeit zu gewinnen.


    2.

    Als 18jähriger ist er 15jährigen körperlich überlegen. Hierdurch konnte er in einer Jugendmannschaft leichter heurausstechen als als Erwachsener in einer U19 oder Seniorenmannschaft. Vielleicht hat er auch mit einer Förderung als Jugendlicher gerechnet. Die Wahrscheinlichkeit als Spieler "entdeckt" zu werden, war für ihn als angeblich 15jähriger größer als als 18jähriger.


    3.

    Eine Mischung aus 1. und 2.



    Fazit:

    Strafrechtlich bewegen wir uns in einem ganz geringen Bereich. Sozialstunden (z. B. als Sportler mit UMF bzw. generell Arbeit mit Jugendlichen) dürften angemessen sein.

    Sein Aufenthaltsrecht begründet sich auf seine Tätigkeit als Profisportler. Profisportler ist er aufgrund seiner Leistung. Diese ist von seinem Namen und Alter unabhängig. Ich sehe keine Gründe, den Aufenthalt von Jatta/Daffeh dauerhaft zu beenden.


    Ach ja, bei einem "Nichtprofisportler" dürfte das Strafrechtliche geringer ausfallen. Dafür müsste er mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen rechnen.

  • Wer hat denn hier Straffreiheit gefordert? Da gehen wir doch alle konform.

  • Den werden wir wohl nicht mehr lange in Deutschland sehen

    Hoffentlich.

    Betrüger raus!

    ;--)r

    Nach wie vor interessant wie schnell ‚Betrüger‘ hier im Forum feststehen. Und das aufgrund von BILD-Behauptungen.

    Wenn die BILD über F95 schreibt heißt es immer ‚Drecksblatt‘.

    Seit 3 Jahren führt die BILD diesen Kampf, im Forum finden sich dann immer welche die sofort ‚raus‘ schreiben. Seit 3 Jahren gibt es aber nie einen Beweis für den Betrug.
    mal sehen wie es diesmal läuft......

  • Ich bin davon überzeugt, dass wenn er seinerzeit den Betrug zugegeben hätte, er mit einem blauen Auge davon gekommen wäre und auch jetzt noch auf Nachsicht hoffen kann, wenn er die Karten auf den Tisch legen würde und sich reumütig zeigt.

    Das steht schon 100% fest, dass er betrogen hat? Da weißt du aber mehr, als wir alle.

    über Jahre hinweg schreibt der Jung nun was von feststehenden Betrug und erdrückender Beweislage. Ämter, Staatsanwaltschaft und der Springer Verlag haben bislang nix beweisen können...von ‚erdrückender Beweislast‘ kann da NULL die Rede sein.

    Als Ersttäter würde er wahrscheinlich mit einer Geldstrafe davonkommen und that’s it.

  • Ich kann auch nicht hier unter falscher Identität leben. Wo sind wir denn hier eigentlich?

    Ich habe keine Ahnung, wo du bist. Ich bin in Düsseldorf. Und ich schreibe hier auch unter falscher Identität. Ich heße nämlich gar nicht Torpedo. Und jetzt?

    Betrüger ! ;--)r...... --;)ir

    Lieber stehend sterben als kriechend zu leben.

  • Die Frage ist doch nicht mehr, ob Jatta betrogen hat, sondern es geht nur noch darum, ihn des Betruges juristisch zu überführen. Dass er betrogen hat und sich für eine andere Person ausgibt, ist jedem vernünftig und nüchtern nachdenkendem Menschen klar, der nicht an das Zusammentreffen so vieler Zufälle glaubt, sondern ganz einfach das Offensichtliche akzeptiert.


    Für mich hat das fast schon Corona-Leugner ähnliche Ausmaße, wenn man den ultimativen Beweis fordert und einem die bereits bekannten Beweise und unzähligen Indizien nicht reichen.


    Er ist auf Fotos und Videos identifiziert worden, es gibt glaubhafte Zeugenaussagen, er hat die selben Freunde und Bekannten, die selbe Nationalität, den selben Beruf etc.


    Dagegen hat er nicht einen Beweis vortragen können, der seine Aussagen bestätigt?


    Ich würde ihn trotzdem straffrei davon kommen lassen, wenn er sich und den anderen den Gefallen tun würde, es endlich zuzugeben, weil er seinerzeit aus der Not heraus gelogen hat und das menschlich nachvollziehbar und verzeihbar ist.


    Man tut ihm meiner Meinung nach auch keinen Gefallen damit, so zutun, als würde man ihm glauben. Der Staat wird sich nicht von einer Person vorführen lassen, wenn die Sachlage offensichtlich ist und er wird wenig Nachsicht zu erwarten haben, wenn er die Sache bis zum bitteren Ende ausfechten will.

    Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das
    Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem
    Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki