Hamburger SV

  • a) Da keiner hier Aktenkenntnis hat, können wir uns nur auf die Pressemitteilungen berufen. Je nach persönlicher Ausbildung können wir hierzu eine Bewertung abgeben, die aber tatsächlich völlig unbedeutend ist. Wie wahrscheinlich Alles, was wir hier schreiben. Aber wir wollen uns ja austauschen, sonst machte ein Forum ja wenig Sinn.


    C) Er muss sich nicht rechtfertigen. Das kann zwar unser Wunsch sein, vielleicht auch unser Verständnis von einer wie auch immer gearteten Gerechtigkeit, aber er entscheidet ganz alleine, wann und ob er sich äußert.


    D) Wer auf welchem Bild zu erkennen ist, werden Gutachter klären. Woe dad Gutachten bewertet wird, entscheidet dad Gericht.

  • a) Da keiner hier Aktenkenntnis hat, können wir uns nur auf die Pressemitteilungen berufen. Je nach persönlicher Ausbildung können wir hierzu eine Bewertung abgeben, die aber tatsächlich völlig unbedeutend ist. Wie wahrscheinlich Alles, was wir hier schreiben. Aber wir wollen uns ja austauschen, sonst machte ein Forum ja wenig Sinn.


    C) Er muss sich nicht rechtfertigen. Das kann zwar unser Wunsch sein, vielleicht auch unser Verständnis von einer wie auch immer gearteten Gerechtigkeit, aber er entscheidet ganz alleine, wann und ob er sich äußert.


    D) Wer auf welchem Bild zu erkennen ist, werden Gutachter klären. Woe dad Gutachten bewertet wird, entscheidet dad Gericht.

    a) exakt, und darum verbittet es sich eigentlich immer wieder Jatta als feststehenden Straftäter darzustellen.


    c) sehe ich anders, er wird sich da dann schon dem Gericht ggü rechtfertigen müssen.

    D) exakt und darum - siehe a)

  • Da muss man ihn wenigstens nicht weit schicken. Zu Hause ist er schließlich in Hamburg.

  • Die Causa Jatta/Daffeh wird uns noch lange beschäftigen. Sie ist aus juristischer und auch menschlicher Sicht sehr spannend.


    4.

    Jatta ist als 15jähriger eingereist und hat diverse Leistungen bekommen. Als 18jähriger Asylbewerber hätten ihm aber auch Leistungen zugestanden. Ich wage die Behauptung, dass die "Mehrleistungen" für einen 15jährigen gegenüber einem 18jährigen kaum meßbar und ausrechenbar sind. Der Aufwand dürfte auch nicht gerade gering sein. Im Gegenzug dürfte ein tatsächlich eingetretener Schaden für die öffentliche Hand eher gering sein.

    Weiterhin müsste Jatta auch um den Betrug gewusst und diesen auch gewollt haben. Der Nachweis einer subjektiven Tatbestandverwirklichung dürfte nahezu unmöglich sein. Selbst wenn dies gelänge, dürfte eine Strafe sehr sehr gering ausfallen.


    Das mit den ähnlichen Leistungen ist komplett falsch. Ein UMF kostet den Staat knapp 10000€ im Monat, habe 9500€ im Kopf. Die Betreuungspflichten, spezielle Unterkünfte, etc sind teuer. Es ist halt ein Kind und kein Erwachsener. Die Kosten eines erwachsenen Flüchtlings sind ähnlich der Leistungen nach Sozialgesetzbuch.


    (Aufgrund der Leistungssituation, der erschwerten Abschiebung, etc. Gibt es “zufälligerweise” praktisch keine 19/20- jährigen Antragsteller.)


    Wenn er 3-5 Jahre (Aufnahme ist altersabhängig, Entlassung nicht) in den Betreuungsmaßnahmen war, dann kommt ordentlich was zusammen. In den meisten Fällen lohnt sich ja die Verfolgung nicht, da Rückzahlungsfähigkeit nicht gegeben. Das wäre bei Jatta anders. Und wenn es so wäre, dann muss man die 0,3-2 Millionen zurückholen (als Buße kommt ja meist das doppelte bis dreifache zur Anwendung).

  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

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  • Das mit den ähnlichen Leistungen ist komplett falsch. Ein UMF kostet den Staat knapp 10000€ im Monat, habe 9500€ im Kopf. Die Betreuungspflichten, spezielle Unterkünfte, etc sind teuer. Es ist halt ein Kind und kein Erwachsener. Die Kosten eines erwachsenen Flüchtlings sind ähnlich der Leistungen nach Sozialgesetzbuch.


    (Aufgrund der Leistungssituation, der erschwerten Abschiebung, etc. Gibt es “zufälligerweise” praktisch keine 19/20- jährigen Antragsteller.)


    Wenn er 3-5 Jahre (Aufnahme ist altersabhängig, Entlassung nicht) in den Betreuungsmaßnahmen war, dann kommt ordentlich was zusammen. In den meisten Fällen lohnt sich ja die Verfolgung nicht, da Rückzahlungsfähigkeit nicht gegeben. Das wäre bei Jatta anders. Und wenn es so wäre, dann muss man die 0,3-2 Millionen zurückholen (als Buße kommt ja meist das doppelte bis dreifache zur Anwendung).

    Mir ging es um die strafrechtliche Einordnung. Da werden die Betreungskosten eine eher geringe Rolle spielen. Letztendlich dürfte Deine Rechnung eher für die zivilrechtlichen Forderungen wichtig sein.


    Ich gehe sogar davon aus, dass ein Betrug im strafrechtlichen Sinne nicht vorliegt, da es an der subjektiven Tatbestandverwirklichung mangelt. Ich bin mir sicher, dass diesbzgl gar nicht erst ermittelt wird.

    Und davon ab, wenn Jatta tatsächlich drei Jahre älter ist als er angegeben hat, war er immer noch unter 21 Jahre alt. Und ich sehe mehr Gründe bei ihm Jugendrecht anzuwenden als "Erwachsenenrecht". Da kommen strafrechtlich für den Betrug, wenn überhaupt, nur Sozialstunden raus.


    Zivilrechtlich können Kosten natürlich zurückgefordert werden.

  • Beitrag von Werner Lungwitz ()

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  • Hätten die auch niemals nachdem Abstieg gedacht , dass die so lange drin hängen bleiben.


    Wird brutal nächste Saison , zu den Top Favoriten werden wir denke ich nicht gehören.

    Eine Stadt, ein Verein. Fortuna ist Düsseldorf, Düsseldorf ist Fortuna !