FC Schalke 04

  • In Gelsenkirchen reicht der gesunden Menschenverstand anscheinend nicht aus.

    Der kleine Auszug aus der Agenda ihres VV sollte klar machen, welche Unternehmensphilosohie in diesem einst stolzen Verein Einzug gehalten hat.


    Zu Tönnies fällt mir der alte Klassiker Spruch wieder ein.


    Du kannst den Metzger aus dem Ghetto holen, aber niemals das Ghetto aus dem Metzger. ( Sorry an alle rechtschaffenden Metzger ) 8)




  • Es sei denn, dass das Gericht Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem GG hätte. Steht hier wohl eher nicht zur Debatte.

    Warum soll das nicht zur Debatte stehen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bruch eines Rechtsgrundsatzes als verfassungsfeindlich einstuft?


    Ist allerdings wohl mehr eine Diskussion für den Offtopic-Bereich.

  • Leider hat der oft zitierte Rudi diese Entwicklung erst möglich gemacht. Er hat dafür gesorgt das Scheiße ein System eingeführt hat wo kein Schwein mehr weiß wo was herkommt und wo was hinfließt.

    War der noch menschlich in Ordnung,

    hat man mit dem Koppschlächter den nächsten an die Spitze gesetzt für den das Wort Verständnis und Empathie in seiner Welt nicht vorkommen. Wer Leute unter solch unwürdigen Bedingungen arbeiten lässt um sein Milliardenkonto zu füllen dem sind die Fans scheiß egal.

    Diese Einstellung hat Einzug gehalten, nicht nur bei der Brut.

    Corona passt da so gar nicht, deckt das nicht nur die Machenschaften des Schweinepriesters auf es zeigt auch die wahre Fratze des Fußballs, der bestimmt ist von Uhrenschmugglern, Steuerhinterziehern Infantinos und Co.

    Wenn man in Bergeborbeck in einen Zug steigen konnte nach einem Spiel als Fortune war das gefühlt wie eine Rettung vor dem sicheren Untergang

    AlexR

    Rot Weiss Essen, kann man ficken aber nicht vergessen.

  • Den meisten Anwendern ist wohl klar, dass das Gesetz keinen Bestand haben wird. Auch der Reputationsschaden bei GroßVeranstaltern ist immens (siehe jetzt Schalke).


    Ziel ist ein Bail-in vieler Kundengelder und wenn 90%+ nicht widersprechen wird das erreicht. Trotzdem muss man die Beträge dann später rückerstatten/Leistung liefern und das wird noch für einige zum Problem werden.

  • Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. stützt sich auf die erst am 20. Mai 2020 in Kraft getretene gesetzliche Regelung [§ 240 Abs. 5 EGBGB] zu Freizeitveranstaltungen. Mit dieser ist der Gesetzgeber nach dem am Widerstand der EU gescheiterten Versuch einer Gutschein-Regelung für die Reisebranche erneut ins Risiko gegangen. Doch es müssten die möglichen Schwachpunkte ...

    ... Rücktrittsrecht nach §§ 326, 346 BGB?

    ... Verbrauchsgüterrichtlinie 1994/44 der EG?

    ... grundgesetzlich geschütztes Eigentumsrecht Art. 14 GG?

    ... fehlende Insolvenzabsicherung?

    dann eben von jedem Wertgutscheinempfänger rechtlich angegriffen werden – mit rechtsanwaltlicher Hilfe keine billige Angelegenheit im Verhältnis zum Wert des Gutscheins.



    Ein anderer Punkt ist mir jedoch wichtiger als der rechtliche Aspekt:

    Die Verantwortlichen unserer Fortuna hatten sich gegenüber den Dauerkartenkäufern bereits Mitte April, also zu einem frühen Zeitpunkt, zur Erstattung verpflichtet, wiewohl auch damals schon die Grundzüge der jetzt gesetzlich eröffneten Gutscheinregelung erwartbar waren. Damals hieß es:

    »Für alle Dauerkartenbesitzer der aktuellen Saison gibt es zudem eine Rückerstattungsgarantie, wenn im Mai und Juni ohne Zuschauer gespielt werden muss. Egal wie du dich entscheidest. Du bist Teil der rot-weißen Gemeinschaft!«

    Der Inhalt dieser Zusage entsprach der damals geltenden Rechtslage. Damit stand schon früh fest: Es muss und wird auf Wunsch in jedem Falle erstattet werden. Fortuna hatte sich jedoch aus freien Stücken gegenüber den Kartenbesitzern bedingungslos verpflichtet – sich mithin noch nicht einmal die Option auf eine Anpassung ihres Verhaltens an eine etwaige andere gesetzliche Regelung vorbehalten. Das geschah freiwillig.



    Die Freiwilligkeit und Unbedingtheit der Zusage hatte und hat für mich einen höheren Wert als es ihre materielle Auswirkung gehabt haben könnte. Diese anständige Vorgehensweise unserer Fortuna fällt insbesondere im Vergleich zur aktuellen Schalker Praxis positiv auf. Deshalb sei hier an sie erinnert.

    "Initiation bezeichnet die Einführung eines Außenstehenden [...] in eine Gemeinschaft oder seinen Aufstieg in einen anderen persönlichen Seinszustand ..." | [Quelle: wikipedia, abgerufen am 24.05.2013] Regionalliga West, Saison 1967/68, 15. Spieltag, 12.11.1967 | Fortuna 95 - Westfalia Herne 4:0

  • Rechtssicherheit als "Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips" ist mir wichtiger als die moralische Integrität der vom Schlächter aus Wiedenbrück angeführten Grubenschlümpfe!

    Der ist aus Rheda. Ansonsten Zustimmung.

    "Ich werde nie von einem Verein oder einem Präsidenten abhängen - ich glaub', in Österreich haben Präsidenten von österreichischen Fußballclubs mehr Sponsoren verjagt als jeder andere. Nicht einen Euro, wenn wir nicht die Kontrolle, die Verantwortung und die Geradlinigkeit innehaben." (Dietrich Mateschitz, angeblich nur ein normaler Sponsor...)

  • Rechtssicherheit als "Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips" ist mir wichtiger als die moralische Integrität der vom Schlächter aus Wiedenbrück angeführten Grubenschlümpfe!

    Der ist aus Rheda. Ansonsten Zustimmung.

    Verflixt! "Der Schlächter aus Wiedenbrück" klingt so schon nach einem Edgar Wallace-Filmtitel.

  • Warum das denn? Wenn man für etwas zahlt und dafür keine Leistung erhält hat man Anspruch auf Erstattung. Und dafür darf man sich 1,5 Jahre Zeit lassen?

    Exakt. Genau das hat der Bundestag vor Kurzem beschlossen. Schalke hat das in diesem gewöhnungsbedürftigen Vorgehen 1:1 dem Gesetz entsprechend umgesetzt.

    Wird der Anspruch eigentlich übertragen wenn einer in der Zwischenzeit stirbt?

  • Exakt. Genau das hat der Bundestag vor Kurzem beschlossen. Schalke hat das in diesem gewöhnungsbedürftigen Vorgehen 1:1 dem Gesetz entsprechend umgesetzt.

    Wird der Anspruch eigentlich übertragen wenn einer in der Zwischenzeit stirbt?

    warum sollte er das nicht?

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Wieso eigentlich ein Nachwei, dass man das Geld unbedingt braucht?

    Im Gesetz steht, man kann die Auszahlung verlangen, wenn

    Zitat
    1.der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist

    "Ich finde Schalke nur noch scheiße und könnte die im Stadion nicht ertragen." sind doch solche Lebensumstände.

  • Wieso eigentlich ein Nachwei, dass man das Geld unbedingt braucht?

    Im Gesetz steht, man kann die Auszahlung verlangen, wenn

    Zitat
    1.der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist

    "Ich finde Schalke nur noch scheiße und könnte die im Stadion nicht ertragen." sind doch solche Lebensumstände.

    So werden auch viele Schalker denken, aber letztlich zählt dann die Liebe zum Verein und nicht zum Vorstand und deren Angestellten. Wenn das anders wäre, würden Tausende austreten.

  • Beitrag von Egon18Geye95Allofs ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • warum sollte er das nicht?

    Warum kann man statt Gegenleistung einfach Phantasiegutscheine ausgeben? Habe ich mich bis vor kurzem gefragt.

    Kann doch sein dass der ganze Scheiss nur für den Käufer gilt oder verfällt wenn er tot ist?

    Erstmal hilft ein Blick ins Gesetz, um nicht nur über aus den Medien aufgeschnapptes zu spekulieren.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_240__5.html

    Dann tun wir mal so, als gäben Gesetze Rechtssicherheit.

    Auf jeden Fall ist ein Wertgutschein auszugeben. Ich sehe kein Indiz, dass es sich dabei um einen im Todesfall verfallenden, nicht vererblichen Gutschein handeln soll.


    Newbie

    Meinst du mit Inhaberkarten personalisierte Eintrittskarten? Ich denke schon, dass solche vererbbar sind und der Erbe auch einen durchsetzbaren Anspruch hat, die Karten auf ihn als Nutzer umschreiben zu lassen. Eine angemessene Gebühr für tatsächlichen Aufwand des Veranstalters durch die Umschreibung mag fällig werden. Aber auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Veranstalter das verweigern?