Der Bund kündigte am Montag an, dass er für Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten 9000 Euro Soforthilfe bereitstellt, für bis zu zehn Beschäftigte 15 000 Euro. Voraussetzung sind "wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona", die im Antrag versichert werden müssen. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein, der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein. Die Anträge sollen über Länder und Kommunen gestellt werden.
So war es doch gedacht. Oder gilt das für eingetragene Vereine die Spitzengehälter auszahlen nicht?