In diesem Fall würde ich dem Ordnungsdienst und im Zweifelsfall auch der Polizei das Recht zubilligen diese Fahne ggf. mit Gewalt zu entfernen.
Aha ... in der Gelsenkirchener Art und Weise?
Als allerletztes Mittel vom Grundsatz her: ja.
Heißt aber auch: Gab es andere, bessere Mittel? Muss die Polizei nachweisen - denke, dass wird ihr im Schalke-Fall nicht gelingen.
Sind einzelne Polizisten unverhältnismäßig vorgegangen? Auf Schalke - eindeutig ja! Stichwort Sanitäter.
Hätte man präventiv über mehr Fandialog diese Reaktion verhindern können? Mit Sicherheit.
Das Recht zu haben heißt nicht, es auch einsetzen zu müssen.
P.S.: Das nur als Antwort auf die hypothetische Frage, wenn wirklich Volksverhetzung erfüllt gewesen wäre - was ich bislang anzweifele.