FC Schalke 04

  • Ich glaube, selbst ein "megaintelligenter Bachelormaster" wäre niemals auf die Idee gekommen, so einen Mist zu verzapfen.


    Allein durch den gesunden Menschenvertand ist erkennbar, dass diese Vorgehensweise rechtlich überhaupt nicht haltbar ist.

    Da hat wohl einer gedacht, man könne Gesetze bürgerlichen Rechts durch eigene Formulierungen in eigenes Recht umwandeln und der abgezockte Kumpel auf der Straße merkt nix.


    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, kommt man vielleicht auf solche Ideen, unter dem guten Rudi A. wäre das bestimmt nicht passiert.

    Die Liebe zu einem Partner kann erlöschen, zum Verein ist sie unsterblich. 346800237.gif

  • Das ist doch gerade der Gag an dieser Geschichte. Sie entspricht zu 100% dem geltenden Recht und gesunder Menschenverstand ist genau das woran es hier mangelt. Die rechtliche Seite ist blitzsauber.

  • Warum das denn? Wenn man für etwas zahlt und dafür keine Leistung erhält hat man Anspruch auf Erstattung. Und dafür darf man sich 1,5 Jahre Zeit lassen?

  • Das ist doch gerade der Gag an dieser Geschichte. Sie entspricht zu 100% dem geltenden Recht und gesunder Menschenverstand ist genau das woran es hier mangelt. Die rechtliche Seite ist blitzsauber.

    Warum das denn? Wenn man für etwas zahlt und dafür keine Leistung erhält hat man Anspruch auf Erstattung. Und dafür darf man sich 1,5 Jahre Zeit lassen?

    Exakt. Genau das hat der Bundestag vor Kurzem beschlossen. Schalke hat das in diesem gewöhnungsbedürftigen Vorgehen 1:1 dem Gesetz entsprechend umgesetzt.

  • Den Familienversorgern aus GE scheint das Wasser bis zum Hals zu stehen, wenn die zu solchen (rechtlich abgesicherten) Mitteln greifen müssen.


    Finde das sehr unterhaltsam.

    „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“ - Thomas de Maizière

  • Wie bezahlen die das und wer gibt ihnen noch die Lizenz ?

    Die DFL gibt ihnen die Lizenz, solange sie nachweisen können, dass sie die finanziellen Möglichkeiten haben, eine Saison ohne Insolvenz/Konkurs zu bestreiten.


    Gerade beim FC Subprime 04 sind hier enorme buchhalterische Fähigkeiten gefordert.


    Ein einfaches Beispiel: Besserungsschein (remember the Dark Times with Dr. Knebel)

    The Hammer Of The Gods


    Fortuna Düsseldorf - erster ehemaliger Erstligist, dem aus der 4.Liga das Comeback gelang !!!

  • Das Gesetz wurde gemacht, um Coronageschädigte Unternehmen am Leben zu erhalten.

    Schalke war doch schon vorher platt wie ne Flunder und hat sich unter dem Deckmantel "Corona" Vorteile erschlichen.

    Im Gegensatz zu uns kriegen die ne fette Summe aus den Fernsehgeldern, die sie schon vor Erhalt verpfändet hatten. Ganz schön dreist, mit Geldern um sich zu schmeißen, die man erwartet und deren Erhalt zu diesem Zeitpunkt zumindest in den Sternen stand.


    Schade, dass die Saison fortgesetzt wurde.....und der Verband schaut zu und macht nichts.


    Was wäre wohl mit Vereinen wie RW Essen oder dem MSV oder gar uns passiert, selbst wenn wir im Vergleich zu S 04 im kleinen Rahmen so vorgehen würden?

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  • Naja, ob die rechtliche Seite blitzsauber ist, wage ich stark zu bezweifeln. Zum Zeitpunkt des Kaufs der DK galten andere Regeln. Und ob dieses Gesetz vor Gericht standhält, ist auch noch nicht gesagt.

  • Wir haben aber nicht mehr den Zeitpunkt des Kaufs und daher gelten heute die Regeln die heute gelten und nicht die, die zum Zeitpunkt des Kaufs galten.

    Die Frage ob ein Gesetz vor Gericht standhält gefällt mir außerordentlich gut. Hat was. ;) Die Gerichte können ja nicht machen was sie wollen, sie sind an die Gesetze gebunden die der Gesetzgeber vorgibt. Und hier gibt der Gesetzgeber ein Gesetz vor. Das ist für Gerichte verbindlich.

  • Wir haben aber nicht mehr den Zeitpunkt des Kaufs und daher gelten heute die Regeln die heute gelten und nicht die, die zum Zeitpunkt des Kaufs galten.

    Die Frage ob ein Gesetz vor Gericht standhält gefällt mir außerordentlich gut. Hat was. ;) Die Gerichte können ja nicht machen was sie wollen, sie sind an die Gesetze gebunden die der Gesetzgeber vorgibt. Und hier gibt der Gesetzgeber ein Gesetz vor. Das ist für Gerichte verbindlich.

    Auch nicht wirklich so einfach. Es ist nicht unstrittig, ob der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage bereits abgeschlossener Verträge rückwirkend ändern darf. Natürlich ist das beschlossene Gesetz jetzt erstmal gültig. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundestag was verabschiedet, dass dann vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.

  • Wir haben aber nicht mehr den Zeitpunkt des Kaufs und daher gelten heute die Regeln die heute gelten und nicht die, die zum Zeitpunkt des Kaufs galten.

    Die Frage ob ein Gesetz vor Gericht standhält gefällt mir außerordentlich gut. Hat was. ;) Die Gerichte können ja nicht machen was sie wollen, sie sind an die Gesetze gebunden die der Gesetzgeber vorgibt. Und hier gibt der Gesetzgeber ein Gesetz vor. Das ist für Gerichte verbindlich.

    Auch nicht wirklich so einfach. Es ist nicht unstrittig, ob der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage bereits abgeschlossener Verträge rückwirkend ändern darf. Natürlich ist das beschlossene Gesetz jetzt erstmal gültig. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundestag was verabschiedet, dass dann vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.

    Und um noch klarer zu machen, warum die Bundesregierung und der Bundestag da Grütze angerichtet haben:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit

    Zitat


    Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips. Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Es ist Teil der elementaren Basis einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung.


    Diese Rechtssicherheit ist bzgl. vor der Gesetzesfassung geschlossener Verträge, die davon betroffen sind, zerstört!


    Und weil es Verträge nach dem BGB betrifft, wird es dem Verfassungsgericht auch noch unmöglich gemacht, das Problem unter vollständiger Wahrung dieses Grundsatzes zu lösen. Würde das Gesetz einfach für nichtig erklärt, wäre damit widerum eine vermeintliche Rechtssicherheit der Veranstalter zerstört, die sich im Moment darauf verlassen dürfen, nur Gutscheine ausgeben zu müssen.


    Insofern ist dieses Gesetz eine wirkliche Katastrophe.

  • Ich finde das Hauptproblem nicht das Gesetz, sondern die Dreistigkeit eines Fußballvereins, der Millionengehälter um um mickrige 15% kürzt und dann von nem Azubi in der Kurve nen Beweis einfordert, warum er seine 100 EUR zurückhaben will?

    Damit zeigt Schalke nur wie abgehoben der Fußball mittlerweile ist. Irgendjemand vom Vorstand muss das Ganze doch abgesegnet haben. Für mich ein Grund diese Person in Frage zu stellen.


    Gesetz hin- oder her. Ein halbwegs emphatischer Verein würde dies nie anwenden. Was hätte ein Charly Neumann oder ein Rudi Assauer dazu gesagt? Die müssen sich im Grab herumdrehen.

  • Die AGB aus dem Schalke Shop waren schon vor Corona so gestrickt, dass es bei Tagestickets schwer ist und bei DK quasi unmöglich ist, etwas wiederzubekommen.

    „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“ - Thomas de Maizière

  • Die AGB aus dem Schalke Shop waren schon vor Corona so gestrickt, dass es bei Tagestickets schwer ist und bei DK quasi unmöglich ist, etwas wiederzubekommen.

    Diese Fälle sind ja auch gesetzlich geregelt und da kann sich Schalke noch so viele AGB ausdenken, diese Klauseln sind allesamt unwirksam.

  • Schalke ist ein Kackverein und der Bundestag ist das gesetzgebende Organ in unserem Staat. Jetzt rate mal, wer von beiden mir also mehr egal ist?





    Ich löse auf:

    Rechtssicherheit als "Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips" ist mir wichtiger als die moralische Integrität der vom Schlächter aus Wiedenbrück angeführten Grubenschlümpfe!

  • Wir haben aber nicht mehr den Zeitpunkt des Kaufs und daher gelten heute die Regeln die heute gelten und nicht die, die zum Zeitpunkt des Kaufs galten.

    Die Frage ob ein Gesetz vor Gericht standhält gefällt mir außerordentlich gut. Hat was. ;) Die Gerichte können ja nicht machen was sie wollen, sie sind an die Gesetze gebunden die der Gesetzgeber vorgibt. Und hier gibt der Gesetzgeber ein Gesetz vor. Das ist für Gerichte verbindlich.

    Es sei denn, dass das Gericht Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem GG hätte. Steht hier wohl eher nicht zur Debatte.--;)ir