Ein Freispruch ist das nun wirklich nicht.
Einstellung oder Freispruch ist in diesem Fall für mich egal.
Während Mölders für eine Äusserung unmittelbar nach dem Spiel belangt wird. (Der Spacko Spruch fand ich jetzt auch nicht so gut) Und eine Person aus der Führungsebene wird für einen Vergleich mit einem der übelsten Mensch des 3.Reich nicht belangt und redet sich dann noch raus, er hat mit dem Hr.Freisler seinen Verwandten gemeint.
Es geht mir darum, das beide Sachen im Prinzip gleich waren(Beleidigung), aber unterschiedlich bewertet und bestraft werden. Und diese Begründung, er hätte ja für diese Beleidigung, ja seinen Rücktritt eingeleitet ist für mich nicht richtig., da er vorher schon auf dem absteigenden Ast saß und es nur noch eine Frage von Zeit gewesen wäre, wann er gegangen wäre.
Nicht falsch verstehen, ich finde die Äußerung von Keller weitaus schlimmer, Mölders' Aussage finde ich überhaupt nicht sanktionierenswert.
Ich hatte nur Deine Aussage "Freispruch für Keller" gelesen und dem DFB selbst das zugetraut, deswegen gesucht und gefunden. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Denn, wie in dem Artikel steht, hätte Keller eine Sperre bekommen, die ist nun hinfällig, da er gar kein Amt mehr bekleidet. Geldstrafe? Keine Ahnung, ob der DFB dies überhaupt ggü Nicht-Mitgliedern verhängen, bzw. eintreiben kann. Und Zivilrechtlich könnte Koch ja noch klagen, damit hat aber der DFB nichts zu tun.