1. FSV Mainz 05

  • aber vorsorglich mal alle elektr. Geräte sichergestellt, da ein Handy immer zur Tataufklärung beitragen kann.

    Wieso muss man ihn überhaupt auf die Weise festnehmen?

    Jemand der hier gemeldet ist, muss wegen sowas nicht gleich festgenommen werden. Der wird erstmal zur Vernehmung vorgeladen.


    Ich kann verstehen, wer dann bei sowas Vertrauen in den Rechtsstaat verliert.

  • Keine Ahnung.

    Im Gegensatz zu den meisten hier, war ich weder im Stadion als der Becher flog, bei der Polizei als ermittelt, beim Gericht als entschieden wurde und letztendlich noch bei der Festnahme dabei...


    Ich verstehe nicht wie man so viel Meinung bei so wenig Ahnung haben kann...

    If one day the speed kills me, don’t cry because I was smiling.


  • Ich will Dir ja gar nicht Dein Fragerecht infrage stellen, aber es nervt gewaltig, wenn hier mehr rhetorische Fragen aufgeworfen werden, nicht mit dem Sinn der Hinterfragung, um eine Antwort zu erlangen, sondern zu kritisieren. Vertrau doch einfach mal in eins der besten Rechtssysteme der Welt.

    Nenn mir bessere, wenn Du sie findest.

  • Man könnte ja Kartons mit Bechern finden...

    Was ist das denn für eine Verhältnismäßigkeit und vor allem welchen Sinn soll in so einem Zusammenhang eine Durchsuchung haben?

    Welcher Richter genehmigt denn eine Durchsuchung wegen eines Bescherwurfes?


    Also manchmal kann ich unser Rechtssytem nicht so ganz nachvollziehen.

    Hatte ich nicht geschrieben, wurde vor Gericht von einem Polizisten als Zeuge erklärt:


    Auf dem Foto ist der Becherwerfer, den es ja tatsächlich gab, mit gelber Mütze, orangefarbener Jacke und brauner Hose zu sehen. Nach diesen Kleidungsstücken wurde in der Wohnung gesucht.


    Auch im Text steht: Der Becherwerfer hatte Vollbart. Der Beschuldigte hat auch zeitweise Vollbart, konnte aber vor Gericht ein Foto präsentieren, das ihn zwei Tage vor dem Spiel am Ostsee-Strand zeigt - glattrasiert. Also: Macht mehr Selfies!

    1) Das Alphabet durchnummerieren A=1, B=2, C=3…

    2) Zuteilen: F=6, O=15, R=18, T=20, U=21, N=14, A=1

    3) Zahlen addieren. Es kann nur eine Lösung geben.

  • Keine Ahnung.

    Im Gegensatz zu den meisten hier, war ich weder im Stadion als der Becher flog, bei der Polizei als ermittelt, beim Gericht als entschieden wurde und letztendlich noch bei der Festnahme dabei...


    Ich verstehe nicht wie man so viel Meinung bei so wenig Ahnung haben kann...

    es ist völlig egal, ob jemand dabei war, denn es geht generell um die Verhältnismäßigkeit von Hausdurchsuchen bei solchen Fällen.

    Dazu sollte tatsächlich jeder eine Meinung haben.


    Dass du das nicht verstehst, wundert dagegen nicht.

  • es ist völlig egal, ob jemand dabei war, denn es geht generell um die Verhältnismäßigkeit von Hausdurchsuchen bei solchen Fällen.

    Dazu sollte tatsächlich jeder eine Meinung haben.

    Wie soll ich wissen, ob etwas verhältnismäßig ist, wenn ich die Akte nicht kenne. Was soll ich ins Verhältnis setzen, wenn mir der vollständige Sachverhalt unbekannt ist? Wer sich diese Akte wiederum angeschaut hat, waren zwei Volljuristen. Einer als Teil der Exekutive (Staatsanwalt) und einer als Aussteller des Durchsuchungsbeschlusses als Teil der Judikative (Richter).


    Es geht wohl um eine Hausdurchsuchung bei einem Beschuldigten einer gefährlichen Körperverletzung, welche im Mindestmaß mit 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist. Ergo reden wir hier auch nicht von einem Kavaliersdelikt, auch wenn ein "Becherwurf" als solches gerne abgetan wird. Aufgrund der Aussage des Polizeibeamten besteht ein konkreter Tatverdacht. Eine Hausdurchsuchung dient u.a. der Sicherung von belastendem aber auch entlastendem Beweismaterial. Beispielsweise Bildern auf dem Smartphone vom Abend, oben genannte Kleidungsstücke o.ä.


    Jetzt kann sich diese Aussage des Polizeibeamten hinterher als falsch herausstellen, so sieht es laut Medienbericht aus. Entscheidend ist aber der Zeitpunkt des Erlasses und eine völlige Unverhältnismäßigkeit kann ich da jedenfalls nicht erkennen. Der Polizeibeamte könnte sich sodann möglicherweise mit einem Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung, dienstrechtlichen Konsequenzen sowie Schadensersatzansprüchen auseinandergesetzt sehen.

    "Es eifre jeder seiner unbestochnen von Vorurteilen freien Liebe nach!"

    "Don't cry because it's over, smile because it happened."

  • Da ich in meinem Umfeld jemanden kenne, der aufgrund einer einzigen Aussage (die sich später als falsche Anschuldigung herausstellte) eine Hausdurchsuchung wegen einer Kleinigkeit hatte, und miterlebt habe, wie schwer ein solcher Eingriff in die persönliche Privatsphäre aufgrund eines bloßen Anfangsverdachts ist, bin ich möglicherweise etwas voreingenommen.


    Den Fall Andy Grothe hatte ich auch angeführt, als es eine Durchsuchung gab, als sich der Täter bereits bei der Polizei geständig gezeigt hat.

    Auch das wurde offensichtlich von Volljuristen bewilligt.

    In diesem Fall gab es ausreichend Zeugen, die man auch hätte ausfindig machen können.


    Egal ob zurecht oder unrecht, das sollte nicht schon bei einem Anfangsverdacht (außer bei schweren Straftaten und wenn es wie in diesem Fall noch andere Zeugen gibt) und schon gar nicht, nach einem Geständnis angewendet werden.

    Was sollte nun bei dieser HD rauskommen?

    Die Durchsuchung selbst wird inzwischen als eine Art Strafmaß und Abschreckung verwendet und in dem Fall auch noch Legitimation für einen zweifelhaften Einsatz der Polizei.

  • Nun, alles soweit richtig was du erklärst ! Es stellt sich einzig und allein für mich die frage , ob der Richter überhaupt dem Staatsanwalt folgen mußte mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ( da gibt es noch abstufungen ) ?

    Ich kenne die Becher in Mainz nicht, und ich weiß auch nicht , ob sich der Richter mal ein Bild vorher von der Tatwaffe gemacht hat ,was ja leicht möglich wäre . Staatsanwälte sind häufig sehr leicht über motiviert in ihren Anklagen, aus welchen Gründen auch immer . Es soll ja mittlerweile auch spezielle Becher geben ,die bei einem Wurf keine Verletzungen hervorrufen können durch ihre speziellen Eigenschaften z.b Gewicht !

    Dieses im Vorfeld abzuwägen , gehört für mich als Richter für eine Zulassung der Klage auf eine Straftat und deren anschließenden Beschlüße dazu ! Es ist mir durch aus bewußt, daß der Richter nicht immer diese Zeit hat ,um so zu selektieren . Aber daraus ergeben sich aber auch die Flut der Klagen heut zu Tage.

  • Wir befinden uns noch im Ermittlungsverfahren. Erst wenn das abgeschlossen ist, prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie eine Klage anreicht. Dann entscheidet das zuständige Gericht über die Zulassung. Und wenn alle Rechtsmittel, die für oder gegen eine Klageerhebung sprechen, ausgeschöpft sind, erfolgt die Eröffnung des Hauptverfahrens.


    Ob im vorliegenden Fall der Durchsuchungsbeschluss verhältnismäßig war, ist ohne Aktenkenntnis bzw. mindestens mehr Sachverhaltskenntnis, nicht zu entscheiden. Erst recht nicht für Laien.

  • Hat der Dominik Kohr eigentlich die Schiedsrichterwelt bestochen oder wieso fliegt der nie vom Platz?

    Das war heute schon mindestens das dritte Spiel in Folge, wo er durch ne asoziale Aktion auffällt und wieder sieht er kein Rot.

    Unfairster Spieler der Liga gefühlt.


    https://x.com/kirchi_privat/status/1840048042256326845

    https://x.com/1FSVMainz05/status/1840042151234740275

    Brothers, Sisters

    One Day we will be free.

    From Fighting, Violence, People Crying in the Streets.