Der "moderne" Fußball

  • http://www.zeit.de/sport/2010-…ssball-videorechte?page=1


    Morgen ist Verhandlungstermin beim BGH:




    Man darf gespannt sein...

    Meine Grundrechte sind weder bedroht noch unverhältnismäßig beschränkt.

    Aber ich fühle mich bedroht von Beschränkten und Rechten.

  • FAZ


    Zitat

    "Hartplatzhelden" gewinnen vor BGH


    Sieg für die "Hartplatzhelden": Das Internetportal hatte im Streit mit dem Württembergischen Fußballverband (WFV) vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Demnach darf "Hartplatzhelden" Videoaufnahmen von Amateurspielen im Internet veröffentlichen. Der Verband wollte das als unerlaubte gewerbliche Verwertung untersagen lassen. Auf dem Portal können Besucher von Amateurspielen selbst aufgenommene Filme einstellen, meist einzelne Spielszenen von ein bis anderthalb Minuten Länge. Die Videos können kostenlos angeschaut werden, die Seite finanziert sich durch Werbung. Der WFV hatte argumentiert, dass er als Veranstalter der Spiele ein ausschließliches Recht an der gewerblichen Verwertung habe. Dem widersprach der BGH: Es gebe kein ausschließliches Recht an der Verwertung von Fußballspielen.

    Fatal ist mir das Lumpenpack, Das, um die Herzen zu rühren, Den Patriotismus trägt zur Schau, Mit allen seinen Geschwüren.

    Heinrich Heine. Deutschland, ein Wintermärchen, 1844

  • Dem widersprach der BGH: Es gebe kein ausschließliches Recht an der Verwertung von Fußballspielen.


    G E I L ! --;;)


    Nicht ganz so geil ist der Rest des Urteils, der hier fehlt. Demnach kann der Verband dagegen vorgehen, wenn er von vorneherein die Aufnahmen auch bei Amateurspielen untersagt. Wurde zumindest so auf WDR 2 erläutert.

  • [quote='janus',index.php?page=Thread&postID=722323#post722323][quote='Igor',index.php?page=Thread&postID=722307#post722307][quote='1956',index.php?page=Thread&postID=722298#post722298]Dem widersprach der BGH: Es gebe kein ausschließliches Recht an der Verwertung von Fußballspielen.[/quote] G E I L ! --;;)[/quote]Nicht ganz so geil ist der Rest des Urteils, der hier fehlt. Demnach kann der Verband dagegen vorgehen, wenn er von vorneherein die Aufnahmen auch bei Amateurspielen untersagt. Wurde zumindest so auf WDR 2 erläutert.[/quote]Vielleicht jemand ein Filmchen oder so dazu? Danke.
  • Demnach kann der Verband dagegen vorgehen, wenn er von vorneherein die Aufnahmen auch bei Amateurspielen untersagt.


    Und wie soll das technisch vonstatten gehen? Hat denn nun der Verband Hausrecht, oder der das Spiel austragende Verein?

  • Lief bei RTL, ich glaube gestern war das. Mal ganz davon abgesehen welch Schwachsinn das ist. Wenn ich Amateurspiele als Verband nicht filme, geschweige denn ausstrahle, habe ich auch kein Recht auf Bildmaterial. Wenn kleine Vereine, die dem jeweiligen Verband des Bundeslandes unterstellt sind, keinerlei finanzielle Zuwendung durch Selbigen bekommen fehlt mir jegliches Verständnis. Man muß am Geisteszustand mancher kleiner Funktionäre zweifeln! Viel Arbeit und Ehrenamt was Spielpläne und Organisation betrifft war ein Hauptargument des WFV. OK, bekommen die Ehrenamtlichen eines Kreisliga A Vereines Geld?????


    Das ist genauso bescheuert wie der KIndergarten, der Martinslieder sang und eine Strafe zahlen muß (an die Gema). Das Ganze ist auch noch rechtens. Die Welt wird immer bescheuerter. Ich mache bald mal einen Thread auf für Normaldenkende.....

    Die Deutschen haben ihr Schiksal selbst gewählt, jetzt wird ihnen eben das Hälschen durchgeschnitten.

  • Demnach kann der Verband dagegen vorgehen, wenn er von vorneherein die Aufnahmen auch bei Amateurspielen untersagt.


    Und wie soll das technisch vonstatten gehen? Hat denn nun der Verband Hausrecht, oder der das Spiel austragende Verein?


    Es wurde gesagt, dass auch der Verband ein Hausrecht habe, da er als Veranstalter auftritt. Das vom Verband geforderte "Eventrecht", wonach die Vermarktungsrechte bei solchen Veranstaltungen automatisch beim Veranstalter liegen würden, wurde vom BGH abgelehnt.

  • Vielleicht jemand ein Filmchen oder so dazu? Danke.


    Tagesschau


    Nicht ganz so geil ist der Rest des Urteils, der hier fehlt. Demnach kann der Verband dagegen vorgehen, wenn er von vorneherein die Aufnahmen auch bei Amateurspielen untersagt. Wurde zumindest so auf WDR 2 erläutert.


    Auch sonst in den Medien ist nicht viel darueber zu finden :-(
    Den entscheidenden Passus aus der Presseerklaerung haben die meisten Berichterstatter in ihrem Ueberschwang wohl ueberlesen:
    Der BGH sagt in seiner Presseerklaerung

    Zitat

    Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden.


    Demnaechst also auch bei der F-Jugend Taschenkontrolle... :thumbdown:


    Wenn ich Amateurspiele als Verband nicht filme, geschweige denn ausstrahle, habe ich auch kein Recht auf Bildmaterial.


    Es geht hier nicht um die Rechte am Bildmaterial oder sonstige Urheberrechte! Der Verband glaubte an eine Verletzung seiner Rechte im Wettbewerb durch unlautere Methoden des "Wettbewerbers" hartplatzhelden.de. Wobei Du schon einen richtigen Punkt ansprichst: eine "Nachahmung" kann es nur geben, wenn es auch ein Original gibt. Die Rechtsprechung hat sich bislang damit geholfen, dass man in der Aufnahme eine Nachahmung des Spiels(!) gesehen hat (was aus meiner unmassgeblichen Sicht ein totaler Schwachsinn ist). Ich bin gespannt, ob der BGH diese Sichtweise mit der Entscheidung aufgegeben hat. Das wird aber wohl erst die Veroeffentlichung des Urteils ergeben.

    Meine Grundrechte sind weder bedroht noch unverhältnismäßig beschränkt.

    Aber ich fühle mich bedroht von Beschränkten und Rechten.

  • Kann man im Umkehrschluss folgern, dass dieser Verband seine Hausaufgaben nicht gemacht und nur deswegen den Prozess verloren hat? Wäre Kläger der DFB/die DFL gewesen, wäre das Prozessergebnis sicherlich ein anderes? Sehe ich das richtig?

  • Kann man im Umkehrschluss folgern, dass dieser Verband seine Hausaufgaben nicht gemacht und nur deswegen den Prozess verloren hat? Wäre Kläger der DFB/die DFL gewesen, wäre das Prozessergebnis sicherlich ein anderes? Sehe ich das richtig?


    Was meinst Du mit "Hausaufgaben nicht gemacht"? Der Verband hat immerhin die Vorinstanzen gewonnen. Dabei waere es geblieben, wenn nicht die Hartplatzhelden dank web2.0 die zusaetzlichen Euro Prozesskosten eingesammelt haetten, die ihnen den Weg zum BGH ermoeglicht haben.


    Ebenso wie DFL und DFB hat sich der WFV in seiner Satzung eine Zustaendigkeit fuer die Verwertung saemtlicher audiovisueller Rechte an Spielen unter seiner Verantwortung einverleibt. Diese Rechte hat der Verband versucht ueber die Schiene des Wettbewerbsrechts, genauer des Lauterkeitsrechts, abzusichern. im Gegensatz zu Kuenstlern "funktioniert" das Urheberrecht beim Fussball nach allgemeiner Auffassung naemlich nicht. Die Berufung auf das Lauterkeitsrecht war der - jetzt augenscheinlich gescheiterte - Versuch, ein ausschliessliches Quasi-Urheberrecht durch die Hintertuer zu generieren.


    Um zu beurteilen, ob das Ergebnis in den oberen Ligen ein anderes ist, muesste man die Entscheidung genauer kennen. Die Frage ist, ob die Nachahmung verneint wurde oder die Schutzbeduerftigkeit oder schon die Wettbewerbssituation an sich.


    Ob die DFL oder der DFB den Vereinen im Zuge der Lizenzerteilung die Durchsetzung einer Hausrechtsordnung mit Fotografier-/Filmverbot aufgeben, weiss ich nicht. Ich habe gerade beim Durchblaettern der Satzungen keinen Hinweis darauf gefunden. In der Regel duerften die Hausordnungen der grossen Stadien/Arenen "automatisch" eine Klausel bzgl. Fotografier-/Filmverbot enthalten - allerdings wohl vorrangig zum Schutz der dort auftretenden Kuenstler nach 77,81 UrhG. Da wird es sicher bald zu "Praezisierungen" kommen...

    Meine Grundrechte sind weder bedroht noch unverhältnismäßig beschränkt.

    Aber ich fühle mich bedroht von Beschränkten und Rechten.

  • Und wie soll das technisch vonstatten gehen? Hat denn nun der Verband Hausrecht, oder der das Spiel austragende Verein?


    Es wurde gesagt, dass auch der Verband ein Hausrecht habe, da er als Veranstalter auftritt. Das vom Verband geforderte "Eventrecht", wonach die Vermarktungsrechte bei solchen Veranstaltungen automatisch beim Veranstalter liegen würden, wurde vom BGH abgelehnt.


    hat sich der WFV in seiner Satzung


    Da wird es sicher bald zu "Praezisierungen" kommen...


    Ich denke, daß die Verbände das über die Liga-Statuten regeln werden, die letzten Endes alle Ligateilnehmer zu akzeptieren haben.

  • Um das Urteil noch einmal kurz zu erläutern. Maßgeblich waren zwei Punkte:


    1. Der Württembergische Fußballverband hatte gesagt, dass ihn die Filmausschnitte wegen der unzulässigen Leistungsübernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb in seinen Rechten verletzen würde.


    Der BGH hat klargestellt, dass der Verband sich auf den wesentlichen Punkt der unzulässigen Leistungsübernahme nicht berufen könne (die beiden anderen Punkte sind hier zu vernachlässigen), da die Veröffentlichung der Filmausschnitte keine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Warum genau der BGH im Gegensatz zu den Voristanzen das so sieht, wird sich erst aus dem Volltext der Entscheidung ergeben. Dieser ist aber noch nicht veröffentlicht. Momentan haben alle nur die Infos aus der Pressemitteilung des BGH. Ich kann nur vermuten, dass der BGH darauf abgestellt hat, dass die Veranstaltung des Spiels einfach bereits keine Leistung oder ein Leistungsergebnis des Veranstalters ist und daher keine "Leistungsübernahme" stattfinden kann. Möglicherweise hat er aber auch da angesetzt, dass es einfach an der Unlauterkeit fehlt.


    2. Schließlich hat der BGH noch ausgeführt, dass, wenn der Verband einen solchen Wert auf die wirtschaftliche Verwertung der Spiele legt, er es dann doch einfach habe, diese Verwertung zu schützen, indem er zum Beispiel Filmverbote bei des Spielen erläßt.


    Das wird jetzt sicherlich zu einem Umdenken der Veranstalter auch im Amateurbereich führen. Ich halte Filmverbote in den Zeiten von Fotohandys für nicht durchsetzbar. Damit dürfte sich "Hartplatzhelden" dauerhaft den Bestand gesichert haben. Es sei denn, es würden in unzulässiger Weise angefertigte Aufnahmen veröffentlicht. Dann könnte die Sache wieder ganz anders aussehen.


    Ach, Wettbewerbsrecht ... You gotta love it.

    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung und nicht die eines Vereinsgremiums wieder.

  • Ich halte das Ganze für einen Witz. Es geht um selbst angefertigte Clips von Spielen, von denen ausserhalb des jeweiligen Umkreises niemand Notitz nimmt. Wenn es kommentierte Beiträge wären, die mit denen aus der Sportschau vergleichbar wären, dann sähe das wohl anders aus.


    Ich verstehe auch den Verband nicht. Sollen die doch froh sein, dass sich jemand für die unteren Ligen interessiert. Es geht doch kaum noch einer hin. Zweistellige Zuschauerzahlen sind doch inzwischen die Regel. Und durch die 3. und 4. Profiligen wird alles immer weiter verwässert.


    Ich habe den Eindruck, dass die DFL Angst hat, auch nur ein Cent könnte nicht bei den Bayern und Co. landen. Dass die Amateurverbände da auch noch mitmachen wundert mich allerdings.

  • Ich halte das Ganze für einen Witz.


    Daß man überhaupt klagt und ein juristisches Urteil anstrengt, sagt vieles über die Einstellung dieser Funktionäre zum Fußballsport ansich aus.
    Für mich einfach nur peinlich........

  • Daß man überhaupt klagt und ein juristisches Urteil anstrengt, sagt vieles über die Einstellung dieser Funktionäre zum Fußballsport ansich aus.


    Na ja, es geht eben um Geld. Die waren wahrscheinlich selber überrascht davon, wieviel Publikum man mit Amateurvideos von Amateurvereinen generieren kann. Das will man sicherlich selber nutzen. Und solange man dafür keine eigene Verwertungsidee oder -möglichket hat, verhindert man erst einmal den Wettbewerb. Oder versucht es zumindest. Hier hat es - glücklicherweise - nicht geklappt.

    Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung und nicht die eines Vereinsgremiums wieder.