Ja, wer soll diese Regeln alle kennen, erlernen und dann noch sicher anwenden? Das 105 Seiten umfassende einschlägige ›Amtliche Regelwerk entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung 2016‹, der maßgebenden Instanz für die deutsche Rechtschreibung, verwendet allein elf Seiten auf den Abschnitt B ›Getrennt- und Zusammenschreibung‹ [Seiten 33-43]. Da möchte ich Deutsch nicht als Fremdsprache lernen müssen. Lassen wir daher in diesem schönen Forum einige Nachsicht walten - gegenüber anderen und durchaus auch gegenüber uns selbst.
Die von den Moderatoren bereits gezückte gelbe Karte habe ich gesehen.