Der Funktionär kann aufgrund seiner Einschätzung nur zum Streik aufrufen. Alle Arbeitnehmer*innen, die entscheiden, dem Aufruf zu folgen, stehen dafür mit Einkommenseinbußen ein. Als Streikgeld gibt es nunmal nicht vollen Lohn, volles Gehalt.
Dass bereits ein Verhandlungstermin vereinbart ist, beweist erstmal gar nichts. Schon häufig kam es vor, dass Arbeitgeber*innen zwar zu Verhandlungsterminen bereit sind, aber auch nach Wochen kein eigenes Angebot vorgelegt haben. Gerade dann kann ein Warnstreik eine Motivationshilfe sein.