Beiträge von Egon18Geye95Allofs

    Zwar lehnt auch der Verein Deutsche Sprache (VDS) das Gendern vernehmlich ab, doch scheint mir eine etwaige Berufung auf diesen oder jeden anderen Verein weniger bedeutsam zu sein als vielmehr eine Berufung auf den hierfür zuständigen Rat für deutsche Rechtschreibung (RfdR), der sich vor einem Monat erst noch so äußerte:


    »Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für die öffentliche Verwaltung (einschl. Rechtspflege). Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen. Der Rat hat aufgrund der Rückmeldungen aus der Anhörung zu dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 15.12.2023 in Mainz Erläuterungen und Begründungen zu dieser Entscheidung beschlossen. Darin bestätigt und erläutert er seine am 16.11.2018 und 26.03.2021 beschlossenen Kriterien geschlechtergerechter Schreibung. [...]«

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    Quelle: https://www.rechtschreibrat.co…kriterien-vom-15-12-2023/


    Die Zuständigkeit und Bedeutung des Rechtschreibrates ergibt sich aus seinem Auftrag als Regulierungsinstitution der Rechtschreibung des Standarddeutschen. Er ist ein zwischenstaatliches Gremium, das von den staatlichen Stellen damit betraut wurde, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. In ihm wirken Ratsmitglieder und Beobachter mit aus

    • Deutschland

    • Österreich

    • Schweiz

    • Südtirol

    • Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens

    • Liechtenstein

    • Luxemburg (Beobachter).


    Das vom Rechtschreibrat herausgegebene ›Amtliche Regelwerk und Wörterverzeichnis‹ ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung - und nicht etwa der DUDEN. Dieses Amtliche Regelwerk ist in Ländern und Regionen mit Deutsch als Amts- und Schulsprache verbindlich für Gesetzgebung, öffentliche Verwaltungen und für Schulen.


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    Die vielfältigen anderen Möglichkeiten außer Asterisk, Unterstrich, Doppelpunkt und Sonderzeichen hat der Rechtschreibrat zu keiner Zeit kritisiert oder gar abgelehnt. Sie stehen also den Verwendern ›geschlechtergerechter Sprache‹ selbst in Behörden und Schulen ohne jede Beschränkung zur Verfügung.

    An Peter Sloterdijks schnelle Entscheidung anknüpfend, zwei ebenfalls passende Mitteilungen des Vereins Deutsche Sprache (VDS) vom 10.01.2024 und von heute:


    »Aktualisierung 15. Januar | Silke Schröder gehört dem VDS nicht mehr an


    Silke Schröder hat ihre Mitgliedschaft im Verein Deutsche Sprache (VDS) gekündigt und ist als Vorstandsmitglied zurückgetreten. Der VDS-Vorsitzende Prof. Walter Krämer stellt dazu fest: Frau Schröder ist mit ihrem Rücktritt einem Vereinsausschluss auf der Vorstandssitzung am kommenden Freitag zuvorgekommen. Es ist nun notwendig, den in den vergangenen Tagen entstandenen Schaden für den VDS zu begrenzen, der durch die privaten Tätigkeiten von Frau Schröder entstanden ist.

    Der VDS-Vorsitzende stellt weiter fest: Der VDS ist ein Sprach- und Kulturverein mit dem einzigen Ziel der Förderung und Weiterentwicklung der deutschen Sprache. Wir sehen uns als überparteiliche Interessenvertretung für alle, die die Zukunft der deutschen Sprache mitgestalten möchten und sind stolz darauf, Mitglieder aus ansonsten sehr unterschiedlichen politischen Lagern in unseren Reihen zu haben. Radikale Positionen – rechts wie links – lehnen wir aber entschieden ab und tragen auch weiter dafür Sorge, dass diese nicht im Namen des VDS vertreten werden können.



    Ursprüngliche Meldung vom 10. Januar:


    Stellungnahme zum Correctiv-Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“

    Der Verein Deutsche Sprache e. V. (VDS) distanziert sich von den privaten Tätigkeiten seines Vorstandsmitglieds Silke Schröder. Insbesondere war die aktuell kritisierte Aktion von Silke Schröder weder mit dem VDS abgesprochen noch gar von diesem initiiert oder autorisiert.

    Der VDS vertritt Menschen aus allen politischen und gesellschaftlichen Schichten, die sich um die deutsche Sprache bemühen. Der VDS unterstützt keine Aktionen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und lehnt Diskriminierungen jeder Form ab.«


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    Quelle: https://vds-ev.de/pressemittei…implan-gegen-deutschland/

    1 | »Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre ...«, fragte das ZDF-Politbarometer – und wies dieses Ergebnis aus:




    2 | Zweite Messung: »Bei der nächsten Bundestagswahl würde ich die Partei ›Bündnis Sarah Wagenknecht‹ wählen«:



    3 | Woher könnten nun die Stimmen für BSW kommen? Die Antwort auf die Frage »Wer würde die Wagenknecht-Partei wählen?« deutet auf die politischen Ränder:




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    Quellen:

    • zu 1 + 2: ZDF Politbarometer vom 12.01.2024 | https://www.zdf.de/politik/politbarometer

    • zu 3: statista vom 12.01.2024, bezugnehmend auf ZDF Politbarometer |https://de.statista.com/infogr…d75e-42729a9b54-326291189

    Eine freudige Ergänzung:


    GERALD KRIEGHOFER, der herausragende Experte für die großen Irrtümer infolge von vor ihrer Verwendung nicht ausreichend geprüften Zitaten, hat endlich auch an die Freunde des gedruckten Buches gedacht. Am 11. September 2023 ist seine Sammlung von falschen Zitaten und Kuckuckszitaten erschienen:


    Die besten falschesten Zitate aller Zeiten:

    Was Einstein, Freud und Pippi Langstrumpf so niemals gesagt haben.

    Molden Verlag (Wien), 176 Seiten, 22,00 EUR

    Der originelle Hyperlativ [= Steigerung eines nicht steigerbaren Adjektivs] in der ersten Titelzeile erinnert an eine kürzliche Erörterung in unserem Wortstudio.


    Wahlprogramme


    Im Institut für Kommunikationswissenschaft insbesondere Kommunikationstheorie der Universität Hohenheim wird zur Verständlichkeit von Texten geforscht. Auch die Langfassungen der Wahlprogramme zur letzten Bundestagswahl wurden wieder mit dem Hohenheimer Verständlichkeitsindex (HIX) gemessen. Wenngleich für die Verständlichkeit vor allem kurze Sätze und kurze Wörter förderlich sind und diese Kriterien beim HIX auch im Vordergrund stehen, seien hier einmal allein die ermittelten Wörterzahlen der Wahlprogramme betrachtet:


    Die mittlere Wörterzahl der Wahlprogramme der sechs im Bundestag vertretenen Parteien betrug 43.541 (bei der ersten Bundestagswahl im Jahr 1949 waren es noch 5.498). Für die Lektüre dieser sechs Wahlprogramme wäre eine Gesamtlesezeit von fast 20 Stunden erforderlich:


    • 68.331 Wörter => Die Linke

    • 67.278 Wörter => Bündnis 90/Die Grünen

    • 43.068 Wörter => CDU/CSU

    • 35.591 Wörter => FDP

    • 23.493 Wörter => SPD

    • 23.482 Wörter => AfD


    Die Summe von 261.243 Wörtern entspricht etwa 400 eng bedruckten DIN-A4-Seiten, deren Lektüre etwa 19:45 Stunden in Anspruch nähme. Infolgedessen verlassen sich Wähler oftmals eher auf Zusammenfassungen, Medienberichte oder Empfehlungen ihnen vertrauenswürdig erscheinender Personen – oder direkt auf ihre Impulse und Gewohnheiten.


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    Näheres: https://www.uni-hohenheim.de/f…k_2021_Bundestagswahl.pdf

    Nenn mir bitte ein Politiker der aus politischer Überzeugung handelt. Wer daran glaubt, der glaubt auch an den Osterhase.


    Zum Beispiel unter diesen sollten sich doch so einige finden lassen:



    MENSCHEN IN DER KOMMUNALPOLITIK

    Nach allgemeinen Schätzungen gibt es in den knapp 4.700 deutschen Kommunen mit eigener Verwaltung rund 115.000 ehrenamtliche Kommunalpolitiker, die als Stadt- und Gemeinderäte oder in den Kreistagen Verantwortung für Ihre Kommune übernehmen. Unter diesen habe die etwa 14.000 Fraktionsvorsitzenden der drei größten Ratsfraktionen eine herausgehobene Stellung.


    Hinzu kommen bundesweit noch ca 50.000 Bezirksräte, Ortsvorsteher, ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsgemeinderäte, vor allem in den über 6.700 Gemeinden, die Teil einer Verwaltungskooperation sind.


    Besonders wichtig ist natürlich die hauptamtliche Ebene, mit Bürgermeistern, Landräten, Dezernenten, Kämmerern, etc. Diese Gruppe umfasst weitere 15.000 Kommunalpoltiker, die in Ihren Kommunen als Köpfe der Verwaltung agieren.


    Quelle: https://www.wirkommunalen.de/home/kommunalpolitik/ | abgerufen am 05.01.2024


    Der Brief, in dem der frühere Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel seine Beweggründe für seinen beabsichtigten Austritt aus der SPD und die angestrebte Kandidatur auf der BSW-Liste für die Europawahl 2024 erklärt, ist derzeit in den berichtenden Medien nur in den wesentlichen Auszügen und kommentiert zu lesen. Deshalb zum Zwecke der Unterrichtung und Meinungsbildung für daran Interessierte hier die Primärquelle im vollständigen Wortlaut:


    Moin


    Die Begrüßung ›Moin‹ wird zuweilen in Unkenntnis der zutreffenden Bedeutung als abgekürzter Gruß ›Guten Morgen‹ fehlgedeutet und auf diese Tageszeit beschränkt. Die Rufkistenbesatzung weiß es vermutlich besser, wenn sie den Gruß völlig richtig ganztägig verwendet.


    Das plattdeutsche Wort ›moi‹ ist ein aus dem Ostfriesischen und Mittelniederdeutschen stammendes Adjektiv, das ›angenehm‹, ›gut‹ oder ›schön‹ bedeutet. Demzufolge steht ›Moin‹ als Kurzform von ›Moi'n Dag‹ für ›schönen Tag‹. [Vielleicht rührt daher auch die u. a. im Einzelhandel häufig zu hörende gleichlautende Formel für die Verabschiedung des Kunden ›Schönen Tag noch‹.]


    Moin‹ ist vor allem im Norden Niedersachsens und in Schleswig-Holstein üblich. Die auf ›Moin‹ basierende Abwandlung ›Moinsen‹ ist möglicherweise eine Anspielung auf die vielen mit „sen“-endenden Nachnamen (beispielsweise Petersen, Hansen oder Jansen) in diesem Sprachraum – und teilweise gar bis in den Süden Dänemarks zu vernehmen. ›Moinsen‹ wird auch der Jugendsprache zugerechnet, wiewohl ich nicht weiß, ob es dort vielleicht nur eine als cool gelten sollende Modeerscheinung war oder noch ist, die von Älteren nachgeahmt wird.


    Bei den Tageszeitgrüßen wird der zu Grüßende selten persönlich angeredet. Das war im Mittelhochdeutschen noch anders. Damals enthielten die Grußformeln zwingend das persönliche Fürwort, wie im Beispiel: ›got gebe dir guoten tac‹. Heute heißt das dann ›Hallo!‹ oder kürzer ›Hi!‹, was von manchen älteren Grußpartnern auch schon einmal als unangebracht angesehen werden kann.



    Mit einer Grußauswahl zum Nachmittag, geordnet von Nord nach Süd:

    Guten Tag‹ – ›Hallo‹ – ›Grüß Gott‹ – ›Moin‹ – ›Gruezi‹ – ›Grüß Euch‹ – ›Servus‹ – ›Hoi

    Bemerkenswert, wie sich das von Arbeitgebern getragene Institut der deutschen Wirtschaft hier zum Beispiel um die netto zur Verfügung stehendenEinkünfte von Alleinerziehenden sorgt.


    Dem behaupteten „Schröpfen“ der bemitleideten Geringverdiener durch die dort angeführten finanziellen Belastungen könnte noch wirksamer durch eine angemessene Anhebung der Löhne und Gehälter begegnet werden.


    Von dieser Möglichkeit habe ich jedoch beim IdW noch nie gelesen.

    Admin...


    Vom Minister zum Administrator

    Ein Minister ist der Wortherkunft zufolge der Diener oder Gehilfe, und als Administrator wird der Verwalter bezeichnet, der hilfreich an die Hand geht, verwaltet und beisteht [vergleiche niederländisch: Beheerder].


    Vom Administrator zum Admin

    Ein geläufiges Kurzwort wie das umgangssprachliche Admin, welches aus dem Wortanfang (Wortkopf) eines Ursprungswortes gebildet wird, wird als Kopfwort bezeichnet.


    Vom Adminstrator/Admin zur Administratorin/Adminin

    Die grammatisch selten notwendige, doch zum Zwecke der Sexusdifferenzierung zunehmend verwendete feminine Wortform von deutschsprachigen Amts- und Berufsbezeichnungen wird per Movierung, in der Regel durch Anhängen des Derivationsmorphems ›-in‹, gebildet – sofern nicht bereits unterschiedliche historische Bezeichnungen bestehen wie zB bei Näherin und Schneider.


    Administrierende

    Während also selbst in der vom Hochschulbereich ausgehenden gegenderten Welt Ablaufformen [Substantiviertes Partizip Präsens] wie Nähende oder Schneidernde noch unüblich zu sein scheinen, könnte – ungeachtet der Missdeutung des grammatischen Zweckes einer jeden Ablaufform – über Administrierende schon eher nachgedacht werden.


    Markennamen

    In der Markennamenforschung wird sich zunutze gemacht, dass Frauennamen aus westlichen Sprachen in der Regel mit einem offenen Vokal enden. Sogenannte feminine Namen klängen in der westlichen Kultur wärmer, herzlicher und emotionaler, wird dort ausgeführt. Namensschöpfungen wie Nivea oder Milka und manche Automobil-Namen deuten dies an.


    Subjektives Fazit

    So bin ich nach Abwägung geneigt, die gewählte Eigenbezeichnung unserer l‘administratrice, originell und charmant wie ihre Urheberin, zu präferieren – und ihr zugleich den Charakter einer Marke zuzugestehen. Möge also neben unserem Forum vielleicht auch unser Wortschatz bereichert werden durch die hin und wieder hier mit Besen und Wischlappen reinigende:


    »Admine«.

    Wikipedia:


    „Mainz 05 zahlt an jährlicher Pacht 2,3 Mio. bei Zugehörigkeit in der 2. Bundesliga und 3,3 Mio. Euro in der Bundesliga.

    Dieser Betrag bleibt dem Verein erhalten und wird, sofern er im Verlaufe der Nutzungsdauer durch Abschreibung erwirtschaftet ist, dem Verein wieder zurückgezahlt.“


    Diese – zutreffend zitierte – Aussage ließe den Schluss zu, dass der vom Verein entrichtete Mietzins zu gegebener Zeit wieder an ihn zurückflösse. Die Verwunderung darüber gab den Anstoß zu einer Recherche.


    Aus der Begründung des Aufstellungsbeschlusses des Rates der Stadt Mainz vom Februar 2008 für den Bebauungsplan ›Mulitfunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)‹ ergibt sich aus dem Abschnitt ›Kosten‹ eine andere (und schon eher nachzuvollziehende) Regelung. Dort heißt es vollständig und gegenüber dem Wikipedia-Eintrag ungekürzt:


    »[…] Zur Finanzierung dieses Betrages gewährt das Land Rheinland-Pfalz aus den der Stadt zur Verfügung stehenden Landeshauptstadtmitteln einen Zuschuss von 5 Mio. €. Der 1.FSV Mainz 05 bringt eine nicht verzinsliche Sicherheit von 7,5 Mio. € in bar ein. Dieser Betrag bleibt dem Verein erhalten und wird, sofern er im Verlaufe der Nutzungsdauer durch Abschreibungen erwirtschaftet ist, dem Verein wieder zurückgezahlt. Sollte der Verein zu einem späteren Zeitpunkt Interesse haben, das Stadion zu erwerben, so könnte der vom Verein eingebrachte Betrag mit dem Kaufpreis verrechnet werden. […]«

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    Quelle: Stadt Mainz | Begründung FNP- Änderung Nr. 29 im Bereich des Bebauungsplanes "Multifunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)", Bebauungsplan "Multifunktionales Stadion südlich des Europakreisels (B 157)" | Abschnitt ›15. Kosten‹, Seite 97 | hier abrufbar: https://www.mainz.de/medien/in…ir-15/b157_fnp29_begr.pdf



    Der Abschnitt ›15. Kosten‹ im vollständigen Wortlaut:

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    Falls das Zitierte zutrifft, sähe es so schon besser aus (weniger für die Wikipedia, doch deutlich für die Mainzer Steuerzahler).

    Zitat

    [...]

    Mir soll es egal sein, beim letzten Auftritt von Funkel war ich ganz froh, dass er mal einigen Fortuna Fans gezeigt hat, was für ein Mensch er wirklich ist.

    Ihm haben ja viele lange hinterher getrauert.


    In der Tat. Dem Menschen und Trainer Friedhelm Funkel bin ich weiterhin dankbar für sein damaliges Wirken bei unserer Fortuna.

    Solange wir die Gewaltenteilung haben, mache ich mir da weniger Sorgen.

    Vorsicht mit diesem Optimismus, nicht von ungefähr haben Kaczynski, Orbán & Co. versucht (und teilweise erfolgreich durchgebracht), das Justizsystem zu ihren politischen Gunsten zu ändern ...


    In Deutschland wäre der Weg über eine nur einfache Mehrheit statt der zunächst angenommenen beruhigenden Zweidrittelmehrheit so möglich, wie es etwa MAXIMILAN STEINBEIS, der Betreiber des lesenswerten ›Verfassungsblogs‹ hier zur Warnung aller bereits im Jahr 2019 im TAGESSPIEGEL beschrieben hat. Er sieht den kritischen Punkt in den per einfachem Gesetz änderbaren Regelungen für das Bundesverfassungsgericht:


    »Wer am Grundgesetz etwas ändern will, braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. […] Im Grundgesetz selbst ist geregelt, dass es das Bundesverfassungsgericht gibt und wofür, dass seine Richterinnen und Richter je zur Hälfte von Bundestag und Bundestag gewählt werden und dass ein Teil von ihnen vom Bundesgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht und den anderen obersten Fachgerichten kommen muss. Alles andere aber, insbesondere „Verfassung und Verfahrendes Bundesverfassungsgerichts (Artikel 94 Absatz 2 Grundgesetz), steht nicht in der Verfassung selbst, sondern in einem regulären Bundesgesetz. Das eine einfache Mehrheit im Bundestag ändern kann.


    Mit einfachen Mehrheiten könnte man schon viel manipulieren


    Bislang steht in diesem Gesetz, dass die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Damit ist dafür gesorgt, dass die Regierungsmehrheit nicht immer nur getreue Gefolgsleute nach Karlsruhe schickt, damit die dort dafür sorgen, dass das Gericht ihr bei der Umsetzung ihres Programms nicht in die Quere kommt. Nichts würde dieselbe Regierungsmehrheit aber daran hindern, das Gesetz zu ändern und dieses Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit kurzerhand abzuschaffen.


    Damit hätte sie noch nicht gleich das Verfassungsgericht unter ihrer Kontrolle: Bis genügend Posten in den beiden Senaten frei werden, dass sich die Mehrheitsverhältnisse zu ihren Gunsten drehen, würden womöglich Jahre vergehen. Da könnte sie aber nachhelfen: Sie könnte die Zahl der Richterposten in den Senaten erhöhen, von acht auf zwölf etwa. Sie könnte auch einen dritten Senat schaffen und komplett selbst besetzen. Sie könnte diesem dritten Senat alle politisch kritischen Verfahren zuschieben.


    Wem dieses Szenario zu weit geht: Sie könnte sich auch damit begnügen, für so genannte „normverwerfende“ Urteile – also solche, die Gesetze für verfassungswidrig erklären – im Senat eine Zweidrittelmehrheit zu verlangen. Diese Forderung wurde aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag immer wieder mal erhoben. Dann würde schon eine regierungshörige Sperrminorität von drei Richtern pro Senat genügen, um das Verfassungsgericht effektiv zu neutralisieren.«

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    Quelle: https://www.tagesspiegel.de/po…r-verfassung-4067614.html | abgerufen am 21.12.2023



    Wachsam bleiben!

    »›Die umfangreichen Ermittlungen haben keine Hinweise darauf ergeben, auf welche Weise der bis zu 5 mm tiefe Einstich am rechten Oberarm von MdB Chrupalla entstanden ist. Konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Intoxikation gibt es nicht. Ebenso wenig konnte eine Tathandlung, aus der auf einen „Anschlag“ geschlossen werden könnte, festgestellt werden.

    Staatsanwaltschaft Ingolstadt

    […]

    Chrupalla selbst kritisierte die Einstellung des Verfahrens. Mit einem Rest an Genugtuung stellt der AfD‑Chef allerdings fest, dass „nun ein Insektenstich seitens der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen“ werde.«

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    Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland, Abend-Newsletter ›Der Tag‹ vom 20.12.2023



    Blas dich nicht auf: sonst bringet dich
    Zum Platzen schon ein kleiner Stich.
    FRIEDRICH NIETZSCHE, Die fröhliche Wissenschaft (1882). Scherz, List und Rache