Warum? Kein Problem, in gegenseitigem Einvernehmen vom Vertrag zurückzutreten. Interessant wird es erst, wenn der Verkäufer es "vergisst"
@ DJ Dresden ist immer eine Reise wert!
Und wenn es kein gegenseitiges Einvernehmen gibt?? Kannste doch vor Gericht ziehen und theoretisch kann der Käufer dann halt Privatinsolvenz anmelden oder sind Fakeangebote rechtens??
Rechtsportal Ebay:
"Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen. "
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt. Weitere Informationen zum Vertragsschluss finden Sie hier.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Wenn Sie ein Gebot für einen Artikel abgeben oder den Artikel über "Sofort-Kaufen" erwerben, erklären Sie damit die Annahme des Angebots.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint. "