Das Amt des Landrats ist auch so eines der Ämter für die Leute da draußen, das mit am schwersten nachvollziehbar ist.
Wozu braucht man einen Landrat und was macht der eigentlich? Gehört der zur Landes-Ebene oder zu kommunalen Ebene? Wieso hat Düsseldorf keinen Landrat? Was macht eigentlich eine Bezirksregierung? Und was hat die mit der Bezirksvertretung zu tun? Und überhaupt, was soll das eigentlich alles?
Mal ganz platt formuliert ist ein Landrat/eine Landrätin sowas wie ein oberster Bürgermeister für seinen Landkreis und gehört damit zur kommunalen Ebene. Jeder der 31 Kreise in NRW hat also einen Landrat/eine Landrätin.
Ob man sich in NRW mit 396 politisch selbstständigen Gemeinden und Städten, sowie kreisfreien Städten (22 davon) so einen Gefallen getan hat, wage ich mal zu bezweifeln. Das ist schon sehr kleinteilig, weswegen man 374 Gemeinden und Städte auf Landkreise aufgeteilt hat. Die Zählweise ist ggfs +- eins ungenau, da Aachen (kreisfrei) mit der Städteregion Aachen wieder eine Ausnahme bildet.
Ob man da nach dem Krieg den Engländern die Schuld gibt (da war es noch kleinteiliger) oder das auf die Gebietsreform Anfang der 70er schiebt ist auch latte.
Neben den Landräten:innen, Oberbürgermeister:innen der kreisfreien Städte und 5 Bezirksregierungen (das sind Bündelungsbehörden und setzen Zuständigkeiten der Landesverwaltung vor Ort um) darf man auch nicht die beiden Landschaftsverbände (LVR/LWL), die wieder zur kommunalen Ebene gehörenund weitere Kommunalverbände vergessen.
Da es schwer wird mit den 396 Gemeinden oder 31 Landräten:innen/ 22 Oberbürgermeister:innen von Landesseite zu kommunizieren, gibt es dann noch die Kommunalen Spitzenverbände (Landkreistag, Städtetag, Städte- und Gemeindebund).
In den Bezirksregierungen die Regionalräte, ....
Jeder, der mal an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt war, freut sich auf den Teil mit der Verbändeanhörung. Neben dem Verwaltungsbums gibt es dann noch die Zusammenschlüsse von unzähligen anderen Interessensgruppen. Es gibt wirklich für jeden Scheiss mindestens einen (Landes-)Verband oder eine (Landes-)Arbeitsgemeinschaft. Dazu noch die Gewerkschaften, Kammern, ...
Eins der größten Probleme ist das Konnexitätsprinzip. Umgangssprachlich, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Sprich, wenn man von Landesseite etwas in den 396 Gemeinden und Städten umsetzen möchte, dann nur, wenn man den 396 Gemeinden auch das Geld dafür gibt. Da das Land für große strategische Entscheidungen in der Vergangenheit kein Geld hatte, gibt es überall bei ganz vielen Themen eine Zerstückelung der Zuständigkeiten. Das Konnexitätsprinzip greift natürlich auch beim Bund in Richtung der Länder.
Das kann man nach Belieben weiterführen ...