Alles anzeigenDarum geht es mir nicht - dass ich kein Jurist bin muss ich nicht betonen (war nur mal in erster Ehe mit einer Juristin verheiratet und hab sie ihr gesamtes Studium begleitet).
"Gesinnung" ist kein hinreichender Grund - richtig!
Aber dass die AfD, und speziell der jetzt Infizierte, die Folgen des Virus´ durch ihr Handeln und Reden heruntergespielt haben und somit Menschen nachhaltig ermutigt haben ggf. durch das bewusste Nichteinhalten der Hygieneregeln zur Ausbreitung beigetragen haben könn(t)en, zeigt sich mE in Sachsen; AfD und Virus-Hochburg zu gleichem Maße.
Und ich gehe dann einen Schritt weiter --- es ist richtig, dass nicht jedes NSDAP Mitglied gleich Lagerkommandant in Birkenau war ... aber billigend in Kauf nahmen sie "es" schon, und unterstützt haben sie "es" auch durch ihre Zugehörigkeit.
Nun ist die AfD nicht die NSDAP (zumindest nicht solange sie Höcke im Zaum halten) und Covid nicht ZyklonB, aber Unterstützer sind auch Mittäter (nicht nur in meinen Augen) ... 129a (5)
Sorry wenn ich Dir jetzt ziemlich krass den Wind aus den Segeln nehme:
Verstoß gg die Hygeneregeln des RKI sind schon mal per se keine Straftat!
Das RKI hat keinerlei Befugnisse, juristische Vorgaben zu machen.
Soweit ich weiß sind Verstöße gg Verordnungen Ordnungswidrigkeiten, also ebenso wenig Straftaten.
In wie fern nun ein ermuntern zu Ordnungswidrigkeiten (als Corona-freies Thema mal ‚Komm park doch eben im Halteverbot‘) als Anstiftung zum Falschparker ebenso eine Ordnungswidrigkeit sein kann entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich denke das wäre keiner langen Diskussion unter Juristen wert.